Autor Thema: TV-H, angeordnete Überstunden, Freizeitausgleich, Schließtage, "Gleitstunden"  (Read 1712 times)

AlphaOmega

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Fall:
Beschäftigte einer DS können "Gleitstunden" aufbauen und durch Freizeit (sog. Gleittage) ausgleichen (Regelung einer DV). Aufgrund von Schließtagen der DS wird den Beschäftigten ermöglicht an diesen Schließtagen Gleitstunden abzubauen (die innerhalb eines fest vorgegebenen Zeitraums erbracht werden können) oder Urlaub zu nehmen.
Dem Beschäftigten A werden eine Woche vor den Schließtagen Überstunden angeordnet.

Gelten die Schließtage als Freizeitausgleich für die angeordneten Überstunden?

WasDennNun

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Was sind denn Schließtage?
Die DS schließt den AN aus? Obwohl er arbeiten kann und will?

AlphaOmega

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Du kannst es auch Betriebsferien nennen.

XTinaG

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Der zeitliche Ausgleich von Überstunden setzt eine entsprechende Setzung des Arbeitgebers voraus, also die Festlegung eines entsprechenden Freizeitausgleichs. Das ist nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer sein Gleitzeitkonto durch eigene Disposition belastet oder der Arbeitgeber im Rahmen von Betriebsferien Erholungsurlaub festlegt. Sofern er letzteres überhaupt darf.

AlphaOmega

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Kannst du zufällig zu deiner ersten Aussage ein BAG Urteil nennen?

Was wäre denn zu prüfen, wenn man wissen will, ob der AG aufgrund von Betriebsferien Erholungsurlaub festlegen darf?

XTinaG

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Sämtliche Kommentarliteratur zur Regelung gleichen Inhalts in TVÖD/TV-L ist sich da einig. Ob da irgendwo Rechtsprechung referenziert ist, mußt Du schon selbst schauen.

Das Vorliegen dringender betrieblicher Gründe.