Autor Thema: [Allg] Berücksichtungsfähige Zeiten  (Read 8102 times)

Pascal121

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 49
[Allg] Berücksichtungsfähige Zeiten
« am: 07.03.2022 15:46 »
Hallo liebes Forum,

in dem rheinland-pfälzischen Landesbesoldungsordnunggesetz, § 30 (1) Nr. 3, sind Soldaten auf Zeit aufgeführt. Heißt das, dass bei einer etwaigen Verbeamtung die Dienstzeit als Soldat angerechnet wird - egal welche Tätigkeit ausgeführt wurde?
Hintergrund: Ich informiere mich bereits, da ich nach meiner Elternzeit einen Antrag auf Verbeamtung stellen möchte. Ich habe 8 Jahre als SaZ gedient. Nach der Elternzeit bin ich 2 Jahre auf dieser Sachbearbeiterstelle (auf der ich höchstwahrscheinlich dann auch verbeamtet werde). Wenn ich mich bis dato korrekt informiert habe, dürften diese 2 Jahre zu einer Eingruppierung in A10 Stufe 3 führen.
Habe ich das soweit alles korrekt verstanden? :)
Danke!
« Last Edit: 10.03.2022 02:42 von Admin2 »

Verwaltungsbetriebswirt

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 68
Antw:[Allg] Berücksichtungsfähige Zeiten
« Antwort #1 am: 10.03.2022 15:22 »
Die Dienstzeit wird nur für die Feststellung der Stufe angerechnet. Also 8 Jahre plus Dienstzeit auf derzeitiger Stelle plus etwaiger anderer anrechnungsfähiger Zeiten.

Pascal121

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 49
Antw:[Allg] Berücksichtungsfähige Zeiten
« Antwort #2 am: 11.03.2022 08:36 »
Danke, also verstehe ich das korrekt. 8 Jahre Saz und 2 Jahre auf der Stelle, Studium wird nur für Pensionszeiten angerechnet, sind 10 Jahre, die mich in A10 Stufe 6 bringen. Diese eine Jahr, was dann über bleibt, zählt dann aber weiterhin? Also von Stufe 6 nach 7 braucht man normal 3 Jahre, ich würde dann 2 brauchen? Danke!

Max

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 629
Antw:[Allg] Berücksichtungsfähige Zeiten
« Antwort #3 am: 11.03.2022 09:39 »
Musst du nicht Zeiten für die Laufbahnbefähigung, Reduktion Probezeit und A9->A10 abziehen?

Pascal121

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 49
Antw:[Allg] Berücksichtungsfähige Zeiten
« Antwort #4 am: 11.03.2022 10:28 »
Danke für deinen Input!
Was ist für die Laufbahnbefähigung abzuziehen? Ich habe einen Bachelorabschluß, dieser befähigt zum Einstieg in das dritte Einstiegsamt.  Der BA gilt als technisch, damit würde ich (bei uns im Ministerium) in A10 verbeamtet werden, hier finde ich leider grade nicht das Dokument dazu.
Bei der Probezeit verstehe ich es so: Grundsätzliche Probezeit sind 3 Jahre. Es kann eine gleichwertige Tätigkeit angerechnet werden (hier 2 Jahre Tätigkeit). Mindestprobezeit dann 1 Jahr. Auf diese kann verzichtet werden, "wenn mindestens ein Jahr der nach Satz 2 anrechenbaren Zeiten im Bereich der Behörde zurückgelegt worden ist, die die Feststellung trifft, ob die Beamtin oder der Beamte sich in der Probezeit bewährt hat". Das würde doch die Probezeit auf 0 Jahre zurückwerfen, oder?

Pascal121

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 49
Antw:[Allg] Berücksichtungsfähige Zeiten
« Antwort #5 am: 25.03.2022 10:35 »
Kleines Update:
Also es wird wohl bei uns im Ministerium keine Zeiten für die Probezeit angerechnet, d.h. volle 3 Jahre Probezeit, A11 dann frühestens 1 Jahr nach Probezeit. Ich würde also meines Wissens in A10 Stufe 6 eingestuft werden, mit 1 Jahr schon gelaufen (von 3 Jahren bis Stufe 7 - bei fiktiver Verbeamtung zum 1.12.22).
Grüße

pvenj

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 91
Antw:[Allg] Berücksichtungsfähige Zeiten
« Antwort #6 am: 25.03.2022 11:41 »
Die Voraussetzung für eine Verbeamtung ist in der Regel entweder ein Vorbereitungsdienst oder eben eine befähigende Ausbildung und hauptberufliche Tätigkeit. Für RP ist dies in der Laufbahnverordnung geregelt, guck mal in § 18 LbVO. Die entsprechende Zeit, die du als Befähigung einbringen musst wird natürlich von den anrechnungsfähigen Zeiten abgezogen. Die Probezeit ist in § 11 LbVO geregelt.

MagnusMagna1987

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:[Allg] Berücksichtungsfähige Zeiten
« Antwort #7 am: 02.05.2022 20:53 »
Hallo zusammen,
ich bin durch Zufall auf diesen Thread gestoßen, da ich eine ähnliche Fragestellung habe. Ich hoffe, diese kurze Frage ist gestattet.
Ich war ebenfalls SaZ für 9 Jahre und hatte mit A7 Stufe 3 Dienstzeitende. Ich glaube, für Stufe 4 hätte ich noch 1-2 Jahre länger dienen müssen.
Nach dem Studium bei der Polizei wird man grundsätzlich in A9 Stufe 2 eingestuft. Werde ich dann nach dem Studium bereits in Stufe 3 oder Stufe 4 eingestuft, aufgrund der Bundeswehrzeit? Und werden die 9 Jahre für die Pensionsansprüche angerechnet? Also pro Jahr etwa 1,7% für die Pension.

Würde mich sehr über eine kurze Rückmeldung freuen, sorry nochmal für's wieder Hochholen des Threads.

Pascal121

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 49
Antw:[Allg] Berücksichtungsfähige Zeiten
« Antwort #8 am: 02.05.2022 22:21 »
Hi,
wenn du in RLP bist, kann ich dir die zweite Frage beantworten: ja, für die Pension wird die Zeit angerechnet. Für die erste Frage ist es glaub ich wichtig, welches Bundesland, dann kann man dort in den Gesetzen gucken. Ab eigentlich hätte dich deine Personalstelle oder Besoldungsstelle auch direkt in die passende Stufe packen können, glaube ich. Bitte korrigieren wenn falsch :)

MagnusMagna1987

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:[Allg] Berücksichtungsfähige Zeiten
« Antwort #9 am: 03.05.2022 19:27 »
Hey, danke für deine Antwort.
Also die Bundeswehrzeit war in NRW, jetzt ist es eben Land RLP. Ich bekomme bisher nur die normalen Anwärterbezüge während des Studiums, die Eingruppierung in A9 Stufe 2 würde ja erst nach erfolgreichem Studium stattfinden.

Pascal121

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 49
Antw:[Allg] Berücksichtungsfähige Zeiten
« Antwort #10 am: 03.05.2022 19:53 »
Ahso ok. Dann würde ich jetzt behaupten, dass du damit rechnen kannst, dass die Dienstzeit in der Bw auch bei deiner Einstufung angerechnet werden (vergleiche § 30 (1) Nr. 3 Landesbesoldungsgesetz), da du ja jetzt diese Anwärterbezüge bekommst. Ob jetzt noch irgendwelche Zeiten abgezogen werden, wie hier schon vorher geschrieben (z.B. Laufbahnbefähigung oder sonstiges) da müsstest du selbst im Gesetz gucken! :)
Grüße