Interessant finde ich diesen Satz der SPD-Fraktion:
Vonseiten der SPD führte ein Mitglied aus, dass die Zweifel ihrer Fraktion weiterhin nicht ausgeräumt seien, dass bei jeder Erhöhung sozialrechtlicher Leistungen zukünftig eine Änderung des Besoldungsgesetz erfolgen müsse.
Zeigt er doch, dass die Politiker die Argumentation des BVerfG langsam verstehen. Nur die Intention verstehe ich nicht. Ärgert sich die SPD, dass auch die Beamtenbesoldung angehoben werden muss, wenn die sozialrechtlichen Leistungen erhöht werden? Oder ist sie entsetzt, dass die Beamtenbesoldung so niedrig ist?
Letztlich scheint man im Vorfeld eine Regelung gefunden zu haben, um das Thema nicht weiter zu besprechen. Denn innerhalb des TOP 6 wurde von niemandem expliziert, wieso anders, als offensichtlich noch in der letzten Sitzung geplant, keine weitere Betrachtung des Gesetzentwurfs in der heutigen Sitzung vorgenommen wurde. Da darüber aber, dass heute keine weitere Aussprache stattfand, niemand verwundert war, sollte dieses Vorgehen im Vorfeld einvernehmlich besprochen worden sein. Da darüber hinaus bis heute kein Protokoll von der letzten Sitzung vorliegt - oder sofern es vorliegen sollte, jenes bislang nicht veröffentlicht worden ist -, zeigt sich letztlich ein übergreifendes inhaltliches Einvernehmen - ansonsten hätten sich das Mitglied des SSW und die Mitglieder der SPD nicht enthalten, sondern gegen den Entwurf votiert. Es dürfte insofern davon auszugehen sein, dass sich auch diese beiden Parteien gute Chancen ausrechnen, nach der kommenden Landtagswahl Teil der dann neuen Regierung zu werden - so würde ich jenes Verhalten jedenfalls interpretieren: Am Ende verblieb die Kritik bei Lippenbekenntnissen. Interessant ist in diesem Zusammenhang zunächst der Beitrag des SSW-Mitglieds gewesen, der Folgendes zum Thema hervorhob, nachdem er festgestellt hatte, dass er sein Abstimmungsverhalten erläutern wolle:
Der wissenschaftliche Dienst und weitere Anzuhörende hätte hohe Bedenken gegen den Gesetzentwurf geäußert. Jener sei wahrscheinlich verfassungswidrig. Dies werde von der Landesregierung auch nicht ausgeräumt. Er könne als Politiker nicht etwas unterstützen, was nicht unserer Verfassung entsprechen würde. Er gönne den Leuten auch hier das Geld und werde sich deshalb enthalten. Es sei darüber hinaus eigentlich nicht klug, wie sie es hier als alle Parteien machten. Da seien sich wahrscheinlich alle einig. Man bräuchte eigentlich wieder eine einheitliche Lösung, zumindest in Norddeutschland. So jetzt den Weg zu gehen, führe zu nichts. Es sei die kleinste denkbare Änderung, die dabei noch nichtmal rechtlich sattelfest sei. Deshalb könne er dem Entwurf nicht zustimmen.
Die Abgeordnete der SPD führt eingangs aus, dass sie, auch wenn man nicht mehr inhaltlich zu dem Gesetzentwurf sprechen würde, ebenfalls das Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion erklären wolle. Danach äußerte sie sich zunächst ebenso zum Thema Wegkostenpauschale. Im Anschluss führte sie aus: Ihre wie auch die Bedenken ihrer Fraktion seien nicht ausgeräumt, auch nicht durch die Stellungnahme der Landesregierung (Umdruck 19/7231). Im Gegenteil mache bereits die weitere aktuelle Anpassung des Gesetzentwurfs an veränderte sozialrechtliche Sachverhalte nun bereits zwischen der ersten und zweiten Lesung deutlich, dass das gewählte Verfahren nicht auf Dauer durchzustehen sein werde. Denn bei jeder sozialrechtlichen Änderung werde eine Änderung des Besoldungsgesetzes durch den Landtag vollzogen werden müssen, was man so machen könne, sie allerdings wenig praktisch fände. Aus dem Umdruck 19/7231 werde auch ersichtlich, dass bei gleicher Kinderzahl die Besoldung zwischen den Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 gleich hoch sei, was nichts mit einer amtsangemessenen Alimentation zu tun habe. Das Abstandsgebot sei nicht mehr eingehalten, und nach wie vor am schlimmsten fände sie, dass das Einkommen der Ehepartnerin oder des Ehepartners angerechnet werden würde, um die amtsangemessene Alimentation herzustellen. Das gehe gar nicht, denn man werde nicht dafür besoldet, dass man verheiratet sei oder nicht, sondern man werde für das Amt besoldet. Die Wirkung, die das Gesetz dann habe, hätten Gutachter beschrieben, die hervorgehoben hätten, dass sich Beamte am besten alle scheiden lassen würden. Denn dann müsste das Land komplett die Alimentation übernehmen. Sie sei sehr gespannt, wohin der Gesetzentwurf das Land führen werde, wie er auch auf Bundesebene aufgenommen und angeglichen werde. Ihre Fraktion werde sich bei diesem Gesetzentwurf und auch bei dem folgenden enthalten. Denn eine Zustimmung setzte eine verfassungsmäßige Alimentation voraus; deshalb müsse man sich jeweils enthalten.