Autor Thema: [SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein  (Read 10563 times)

SwenTanortsch

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Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #30 am: 05.03.2022 10:54 »
Eine Petition ist immer gut, da sie Handlungsbedarf signalisieren kann - jedoch ist die Zeit bis zur Verabschiedung ggf. eher recht kurz.

Dass es in den Parteien Gesprächsbedarf geben dürfte, zeigt sich auch daran, dass weder die FDP noch Bündnis 90/Grüne der Ministerin beigesprungen sind. Die Gründe dürften dafür vielfältig sein - unabhängig von den individuellen Belangen der Beamten dürfte nicht wenigen Abgeordneten klarsein, dass solche Regelungen dem Land einen extremen Nachteil hinsichtlich der nötigen Fachkräftegewinnung bescheren werden. Denn welche potenziellen Fachkräfte werden sich einen Dienstherrn aussuchen, der nun - wie es in der Sitzung aus dem Justitiariat bereits im O-Ton formuliert wurde - erst einmal anfange, "mit kleinen Schritten voran[zu]gehen"?

Stelle mal - ähnlich wie meine Fragen - Deine Anfragen als Vorlage hier online. Je mehr Anfragen an Abgeordnete und Kandidaten gestellt werden, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass in den Parteien Diskussionen beginnen. Wenn sich kein gegenläufiges Interesse rühren wird, wird es keine Diskussionen (mehr) geben, da dazu kein äußerer Anlass gegeben wäre. Insofern finde ich es weiterhin erstaunlich, dass die Gewerkschaften und Verbände bis heute offensichtlich keinerlei Reaktionen zeigen. Der tbb hat nach solchen Sitzungen sogleich auf der Matte gestanden und also seine Mitglieder auf der Homepage informiert, was beständigen öffentlichen Druck auf die politisch Verantwortlichen ausgeübt hat.

sapere aude

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Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #31 am: 05.03.2022 20:15 »
Der Karriere-Turbo wird es richten!
https://dstg-sh.de/karriere-turbo/

Fragen hat die Gewerkschaft.
Bei Lösungen sieht es aber eher mau aus.

SwenTanortsch

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Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #32 am: 17.03.2022 12:11 »
Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Gewährleistung eines ausreichenden Abstandes der Alimentation zur sozialen Grundsicherung und zur amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern (SH-Drs. 19/3428) ist soeben unter Einbezug der in der Anlage 3 des Umdrucks 19/7321 neu berechneten Tabellenwerte bei Enthaltung der Mitglieder der Fraktion der SPD und des Mitglieds des SSW ohne Aussprache einstimmig vom Finanzausschuss des Landtags zur Annahme empfohlen worden. Da keine Aussprache stattgefunden hat, wurde nur längere Zeit über die Wegstreckenentschädigung debattiert. Der Abgeordnete des SSW erklärte sein nachfolgendes Stimmverhalten, indem er hervorhob, dass der Gesetzenwurf wohl verfassungswidrig sei und es eigentlich nicht klug sei, so wie der Landtag nun handle zu handeln, weshalb er sich enthielte. Vonseiten der SPD führte ein Mitglied aus, dass die Zweifel ihrer Fraktion weiterhin nicht ausgeräumt seien, dass bei jeder Erhöhung sozialrechtlicher Leistungen zukünftig eine Änderung des Besoldungsgesetz erfolgen müsse, wie der Umdruck 19/7321 zeige, dass der Gesetzentwurf offensichtlich keine amtsangemessene Alimentation gewähre, da weder das systeminterne noch das Mindestabstandsgebot gewährleistet werde, dass die Heranziehung des Partners zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation gar nicht gehe, und schließlich, dass es, wenn in einem Gutachten betont werde, es sei für Ehepartner monetär sinnvoller, sich scheiden zu lassen, dem Gesetzgeber zu denken geben solle.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2022 (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 - BVAnpG 2022) (SH-Drs. 19/3618) wurde unter Einbezug des Änderungsantrags des Umdrucks 19/7339 bei Enthaltung der Mitglieder der Fraktion der SPD ohne Aussprache einstimmig zur Annahme empfohlen.

Weshalb hinsichtlich der ersten Beschlussempfehlung auf der letzten Sitzung des Finanzausschusses eine Stellungnahme des Finanzministeriums eingefordert worden ist, die seit vorgestern als Umdruck 19/7321 dem Finanzausschuss vorlage und die an keiner Stelle die vom wissenschaftlichen Dienst dargestellten verfassungsrechtlichen Probleme ausräumen konnte - auch das war allen Mitgliedern des Finanzausschusses spätstens seit gestern bekannt -, blieb unklar; das nur umso mehr, als dass allen Mitgliedern des Ausschusses seit ebenfalls spätestens gestern bekannt war, dass der Gesetzgeber eine mit der Verfassung unvereinbare Rechtslage weder für die Gegenwart noch für die Vergangenheit fortbestehen lassen darf, weshalb der Gesetzentwurf in der derzeitigen Form im Verfassungsrahmen nicht vom Schleswig-Holsteinischen Landtag verabschiedet werden kann (BVerfG, Beschluss vom 22. März 1990 – 2 BvL 1/86 –, Rn. 65). Der Finanzausschuss des Landtags empfiehlt folglich bei Enthaltung der Mitglieder der SPD-Fraktion und des Mitglieds des SSW vorsätzlich die Verabschiedung eines offensichtlich verfassungswidrigen Gesetzentwurfs zur Verabschiedung. Eine Ablehnung des vorsätzlichen offensichtlich Verfassungsbruchs erfolgt von keiner der anwesenden Fraktionen: Die einen stimmten ihm zu, die anderen tolerierten ihn mittels Enthaltung.

Big T

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Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #33 am: 17.03.2022 12:54 »
Auf welcher Tradition / Gründe beruht es, dass zwar kritisiert wird, aber sich dann nur enthalten wird, statt dagegen zu stimmen?

Der Obelix

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Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #34 am: 17.03.2022 14:05 »
Die alte Tradition lautet:

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Und ein weiterer Grund: Sind nur 80.000 Beamte betroffen, also keine große Mühe und Engagement notwendig.......

ChRosFw

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Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #35 am: 17.03.2022 14:25 »
Es stehen Wahlen an. Im Zweifel versaut man sich nur den eigenen zukünftigen Haushalt.

HansGeorg

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Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #36 am: 17.03.2022 16:27 »
Wenn wir mal ehrlich sind, hat jemand mit einem anderen Ausgang gerechnet ?

SwenTanortsch

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Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #37 am: 17.03.2022 17:47 »
Wenn wir mal ehrlich sind, hat jemand mit einem anderen Ausgang gerechnet ?

Nein, sicherlich nicht. Nur muss den Besoldungsgesetzgebern klar sein, dass die wiederkehrenden Verfassungsbrüche irgendwann auf sie zurückfallen können. Denn ihr Entstehen und Vollzug wird ja umfassend dokumentiert. Hier liegt ein Teil der Wahrheit, weshalb die Sektion Berlin des Deutschen Richterbunds solch politisches Handeln als demokratiegefährend bezeichnet hat. Der wiederkehrende Verfassungsbruch höhlt die politische Legitimität der entsprechend Handelnden aus. Nicht umsonst hat die Präsidentin des Hamburgischen OVG vor anderthalb Jahren hervorgehoben: "Dass in der Vergangenheit verwaltungsgerichtliche Entscheidungen durch die Exekutive nicht umgesetzt wurden, macht mich nachdenklich. Dies berührt die Grundfesten unseres Rechtsstaates. Es ist wichtig für uns alle, für unser gesellschaftliches Zusammenleben, dass die Regeln des Rechtsstaates von allen Beteiligten befolgt werden." Wer soll dem Rechtstaat noch Foge leisten, wenn Exekutive und Legislative ihn im Einvernehmen aushöhlen, und zwar, indem sie genau jenen ihre Rechte vorenthalten, die dafür da sind, dass diesen entsprochen wird?

lotsch

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Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #38 am: 17.03.2022 20:14 »
Interessant finde ich diesen Satz der SPD-Fraktion:
Vonseiten der SPD führte ein Mitglied aus, dass die Zweifel ihrer Fraktion weiterhin nicht ausgeräumt seien, dass bei jeder Erhöhung sozialrechtlicher Leistungen zukünftig eine Änderung des Besoldungsgesetz erfolgen müsse.

Zeigt er doch, dass die Politiker die Argumentation des BVerfG langsam verstehen. Nur die Intention verstehe ich nicht. Ärgert sich die SPD, dass auch die Beamtenbesoldung angehoben werden muss, wenn die sozialrechtlichen Leistungen erhöht werden? Oder ist sie entsetzt, dass die Beamtenbesoldung so niedrig ist?

SwenTanortsch

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Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #39 am: 17.03.2022 22:14 »
Interessant finde ich diesen Satz der SPD-Fraktion:
Vonseiten der SPD führte ein Mitglied aus, dass die Zweifel ihrer Fraktion weiterhin nicht ausgeräumt seien, dass bei jeder Erhöhung sozialrechtlicher Leistungen zukünftig eine Änderung des Besoldungsgesetz erfolgen müsse.

Zeigt er doch, dass die Politiker die Argumentation des BVerfG langsam verstehen. Nur die Intention verstehe ich nicht. Ärgert sich die SPD, dass auch die Beamtenbesoldung angehoben werden muss, wenn die sozialrechtlichen Leistungen erhöht werden? Oder ist sie entsetzt, dass die Beamtenbesoldung so niedrig ist?

Letztlich scheint man im Vorfeld eine Regelung gefunden zu haben, um das Thema nicht weiter zu besprechen. Denn innerhalb des TOP 6 wurde von niemandem expliziert, wieso anders, als offensichtlich noch in der letzten Sitzung geplant, keine weitere Betrachtung des Gesetzentwurfs in der heutigen Sitzung vorgenommen wurde. Da darüber aber, dass heute keine weitere Aussprache stattfand, niemand verwundert war, sollte dieses Vorgehen im Vorfeld einvernehmlich besprochen worden sein. Da darüber hinaus bis heute kein Protokoll von der letzten Sitzung vorliegt - oder sofern es vorliegen sollte, jenes bislang nicht veröffentlicht worden ist -, zeigt sich letztlich ein übergreifendes inhaltliches Einvernehmen - ansonsten hätten sich das Mitglied des SSW und die Mitglieder der SPD nicht enthalten, sondern gegen den Entwurf votiert. Es dürfte insofern davon auszugehen sein, dass sich auch diese beiden Parteien gute Chancen ausrechnen, nach der kommenden Landtagswahl Teil der dann neuen Regierung zu werden - so würde ich jenes Verhalten jedenfalls interpretieren: Am Ende verblieb die Kritik bei Lippenbekenntnissen. Interessant ist in diesem Zusammenhang zunächst der Beitrag des SSW-Mitglieds gewesen, der Folgendes zum Thema hervorhob, nachdem er festgestellt hatte, dass er sein Abstimmungsverhalten erläutern wolle:

Der wissenschaftliche Dienst und weitere Anzuhörende hätte hohe Bedenken gegen den Gesetzentwurf geäußert. Jener sei wahrscheinlich verfassungswidrig. Dies werde von der Landesregierung auch nicht ausgeräumt. Er könne als Politiker nicht etwas unterstützen, was nicht unserer Verfassung entsprechen würde. Er gönne den Leuten auch hier das Geld und werde sich deshalb enthalten. Es sei darüber hinaus eigentlich nicht klug, wie sie es hier als alle Parteien machten. Da seien sich wahrscheinlich alle einig. Man bräuchte eigentlich wieder eine einheitliche Lösung, zumindest in Norddeutschland. So jetzt den Weg zu gehen, führe zu nichts. Es sei die kleinste denkbare Änderung, die dabei noch nichtmal rechtlich sattelfest sei. Deshalb könne er dem Entwurf nicht zustimmen.

Die Abgeordnete der SPD führt eingangs aus, dass sie, auch wenn man nicht mehr inhaltlich zu dem Gesetzentwurf sprechen würde, ebenfalls das Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion erklären wolle. Danach äußerte sie sich zunächst ebenso zum Thema Wegkostenpauschale. Im Anschluss führte sie aus: Ihre wie auch die Bedenken ihrer Fraktion seien nicht ausgeräumt, auch nicht durch die Stellungnahme der Landesregierung (Umdruck 19/7231). Im Gegenteil mache bereits die weitere aktuelle Anpassung des Gesetzentwurfs an veränderte sozialrechtliche Sachverhalte nun bereits zwischen der ersten und zweiten Lesung deutlich, dass das gewählte Verfahren nicht auf Dauer durchzustehen sein werde. Denn bei jeder sozialrechtlichen Änderung werde eine Änderung des Besoldungsgesetzes durch den Landtag vollzogen werden müssen, was man so machen könne, sie allerdings wenig praktisch fände. Aus dem Umdruck 19/7231 werde auch ersichtlich, dass bei gleicher Kinderzahl die Besoldung zwischen den Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 gleich hoch sei, was nichts mit einer amtsangemessenen Alimentation zu tun habe. Das Abstandsgebot sei nicht mehr eingehalten, und nach wie vor am schlimmsten fände sie, dass das Einkommen der Ehepartnerin oder des Ehepartners angerechnet werden würde, um die amtsangemessene Alimentation herzustellen. Das gehe gar nicht, denn man werde nicht dafür besoldet, dass man verheiratet sei oder nicht, sondern man werde für das Amt besoldet. Die Wirkung, die das Gesetz dann habe, hätten Gutachter beschrieben, die hervorgehoben hätten, dass sich Beamte am besten alle scheiden lassen würden. Denn dann müsste das Land komplett die Alimentation übernehmen. Sie sei sehr gespannt, wohin der Gesetzentwurf das Land führen werde, wie er auch auf Bundesebene aufgenommen und angeglichen werde. Ihre Fraktion werde sich bei diesem Gesetzentwurf und auch bei dem folgenden enthalten. Denn eine Zustimmung setzte eine verfassungsmäßige Alimentation voraus; deshalb müsse man sich jeweils enthalten.

HansGeorg

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« Antwort #40 am: 18.03.2022 08:41 »
Das mit der Wegstrecken Entschädigung ist an mir vorbei gegangen , um was geht es da. Kann mich einer kurz aufklären?

Malkav

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« Antwort #41 am: 18.03.2022 09:03 »
Befristet bis zum 31.12.2022 werden die Wegstreckenentschädigungen von 20/30 Cent/KM auf 30/40 Cent/KM angehoben.

Ab 01.01.2023 sinken die Mobilitätskosten (scheinbar nach Erwartung der Landesregierung) dann wieder auf das Niveau von 2021  ;)

Prüfer SH

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Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #42 am: 18.03.2022 13:29 »
Befristet bis zum 31.12.2022 werden die Wegstreckenentschädigungen von 20/30 Cent/KM auf 30/40 Cent/KM angehoben.

Ab 01.01.2023 sinken die Mobilitätskosten (scheinbar nach Erwartung der Landesregierung) dann wieder auf das Niveau von 2021  ;)

Weiß jemand ab wann die Änderungen eintreten?

boysetsfire

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« Antwort #43 am: 24.03.2022 17:40 »
So, seht ihr, alles wird gut.

Wenn Frau Heinold sagt, dass S.-H. das erste Land ist, das die Vorgaben des BVerfG umsetzt, dann wird das wohl auch so stimmen. Kann ich mich endlich wieder mit voller Hingabe meinem Dienst widmen und muss mich nicht mehr mit irgendwelchen wirren Gedankengängen eines @SwenTanortsch, eines Battis oder eines wissenschaftlichen Dienstes des Landtags beschäftigen. Das Leben kann so schön sein.... *würgkotzspuck*

https://www.landtag.ltsh.de/nachrichten/22_03_beamte_besoldung/


SwenTanortsch

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Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #44 am: 24.03.2022 21:51 »
... wenn Du so weitermachst, dann schlage ich Frau Heinold vor, dass sie Dich zu ihrem Staatssekretär macht - und dann schreibe ich täglich mindestens fünf Briefe an's Ministerium in der mir eigenen Kürze der Ausführungen ...  ;) Und zugleich ist es wirklich erfreulich, dass SH nun wieder eine so schön amtsangemessene Alimentation hat. Mal schauen, wie lange es dauert, bis die ersten verheirateten Beamten mit Kindern in den unteren Besoldungsgruppen merken, wie sie und ihre Familie behandelt werden ...