Autor Thema: [SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein  (Read 10560 times)

Admin

  • Administrator
  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 551
Wir haben nun die aktuelle Seite
  http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2021/
bezüglich SH aktualisiert. Die Finanzministerien hatte bereits am 29.11. die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses angekündigt.

Des weiteren haben wir
  http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/sh/
auf den neusten Stand gebracht. Dies beinhaltet die Besoldungstabelle 2022 nach dem Gesetz zur Verbesserung der Besoldungsstruktur und zur Einführung des Altersgeldes nach versorgungsrechtlichen Vorschriften.

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,098
Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #1 am: 23.01.2022 12:10 »
Vielen Dank für die Mühen. Eine Nachfrage hätte ich. Ich hatte mich schonmal gewundert, dass auf der Übersichtsseite die Bundesbeamten nicht mit aufgeführt sind. Wäre das evtl. möglich das nachzuholen oder gibt es eine solche Übersicht bereits, die ich nur übersehen habe?

Admin

  • Administrator
  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 551
Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #2 am: 23.01.2022 12:59 »
welche Übersichtsseite?

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,098
Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #3 am: 23.01.2022 20:20 »
Die erste von von dir oben genannte.

Admin

  • Administrator
  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 551
Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #4 am: 23.01.2022 21:25 »
Ach so.

Es handelt sich um eine aktuelle Seite zur Besoldungsrunde der Landesbeamten. Ein Vergleich mit den Bundesbeamten hinsichtlich Übertragung des Tarifergebnisses TV-L hinkt grundsätzlich.

In
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2021/uebernahme.html
findet sich ein solchen Vergleich vor dem Hintergrund der jährlichen Besoldungserhöhungen.

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,098
Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #5 am: 23.01.2022 23:28 »
Ach. Super. Das war genau das was ich gesucht habe. Besten Dank :)

Fritte

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 64
Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #6 am: 27.01.2022 16:34 »
Zitat
Heinold verwies auf eine Besoldungssteigerung für die Beamten und Versorgungsempfänger des Landes ab Juni 2022 um zusätzlich 0,6 Prozent. Das sei Teil der Verständigung zwischen Land und Gewerkschaften aus dem Jahr 2019. Damit betrage die Steigerung der Gehälter der Beamten und der Versorgungsbezüge der Pensionäre im Ergebnis ab 1. Dezember 2022 insgesamt 3,4 Prozent.

Quelle: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/besoldungsanpassung-2021-in-laendern-und-kommunen_144_558480.html

Jemand eine Idee woher die 0,6% genau kommen und wann das beschlossen wurde?

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,018
Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #7 am: 27.01.2022 18:59 »
Durch das  Gesetz zur Verbesserung der Besoldungsstruktur und zur Einführung des Altersgeldes nach versorgungsrechtlichen Vorschriften vom 08.09.2020 ist die Erhöhung durch Änderung des SHBesG geregelt worden, hier findet sich die Regelung unter § 17b (1). Die Erhöhung erfolgt zum 01.06.2022.

SHbaltic

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #8 am: 18.02.2022 08:31 »
Das Gesetz über die einmalige Sonderzahlung wurde gestern im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/Service/GVOBl/GVOBl/2022/gvobl_2_2022.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Laut der Homepage des DLZP soll die Auszahlung Ende Februar erfolgen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/DLZP/Kurzmeldungen/Sonderzahlung2022.html


Der Obelix

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 303
Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #10 am: 01.03.2022 09:29 »
Sauber formuliert:

"Darüberhinaus sind rechtliche   Bedenken zu   verzeichnen.   Die   Zulässigkeit   einer Abhängigkeit der Besoldungshöhe von Einkünften Dritter wird in Frage gestellt, zumal bereits sonstige    Einkommen    der    Beamtinnen    und    Beamten    selbst    (u.a.    Kapitalerträge, Veräußerungsgewinne) bei  der  Bemessung  der  zu  gewährenden  Gesamtbesoldung  außer Betracht zu bleiben haben.

Zudem sind bei gewerbetreibenden Ehegatten/Lebenspartnern, bei  schützenswerten  Geheimhaltungsinteressen,  bei  der  nicht  bestehenden  Pflicht  zur Abgabe einer Steuererklärung oder bei Scheidungsverfahren komplizierte Situationen bis hin zu  gerichtlichen  Auseinandersetzungen  mit  der  Folge  einer  verzögerten  Gewährung  einer amtsangemessenen Alimentation zu befürchten.

Nicht zuletzt muss einfrauenpolitischerAspekt kritisch betrachtet werden. Die beabsichtigte Maßnahmewürdedazu führen, dass den Familienmitgliedern von Beamtinnen und Beamten der  betroffenen  Besoldungsgruppen jeder  finanzielle  Anreiz  zur  Erzielung  von  Einkünften genommen  wird,  wenn  diese  Einkünfte  das  Familieneinkommen  nicht  erheblich  über  den Satz  von  115  %  der  Grundsicherung  erhöhen.

In  der  Praxis  werden meistens  Frauen betroffen  sein,so  dass  der Familienergänzungszuschlag in  die  Nähe  einer „Herdprämie“ rücken  kann –einBegriff  bzw.  eine  Situation,  die  in  einer modernen  Gesellschaft  überholt sein sollte."

Finanzer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 573
Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #11 am: 01.03.2022 10:03 »
Ein schönes Schreiben, persönlich hätte ich es aber besser gefunden wenn es mit Textstellen zu den betreffenden Urteilen ganiert worden wäre; im Stil à la SwenT.

Malkav

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 170
Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #12 am: 01.03.2022 10:22 »
Ein schönes Schreiben, persönlich hätte ich es aber besser gefunden wenn es mit Textstellen zu den betreffenden Urteilen ganiert worden wäre; im Stil à la SwenT.

Da haben sich Mitgliedgewerkschaften des dbb drum gekümmert. Der Bund Deutscher Rechtspfleger hat sich z.B. um das Unterlegen der Kritik mit Fundstellen bemüht und die Regelungen auch jeweils einzeln betrachtet.

https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/07100/umdruck-19-07169.pdf

Die Kritik am Familienmodell und dem "Einkommensvermeidungszuschlag" des Partners (um das Wort Herdprämie zu vermeiden) lässt sich zwangsläufig noch nicht wirklich mit Rechtsprechung unterlegen, da Frau Heinold hier unrühmliches Neuland betreten will.

Finanzer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 573
Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #13 am: 01.03.2022 10:28 »
Danke Malkav.

Die Kritik am Familienmodell hätte zumindest im Ton schärfter ausfallen können, "Bullsh**" wäre eine passende Umschreibung.

Malkav

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 170
Antw:[SH] Besoldungsrunde 2021-2023 Schleswig-Holstein
« Antwort #14 am: 01.03.2022 11:54 »
Am 03.03.22 findet übrigens die nächste Sitzung des Finanzausschusses des Landtags statt.
Auf der entsprechenden Tagesordnung stehen auch zwei Besoldungsvorhaben unter Nr. 3 und 5.

https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/infothek/wahl19/aussch/finanz/einladung/2022/19-129_03-22.pdf

Wir dürfen dann auch gespannt sein, was der wissenschaftliche Dienst zu Papier gebracht hat. Leider ist das entsprechende Gutachten nicht im Landtagsinformationssystem veröffentlicht.

http://lissh.lvn.ltsh.de/cgi-bin/starfinder/0?path=lisshfl.txt&id=fastlink&pass=&search=%28%28%28FASTW%2cDARTS%2c1DES2%2c1VT1%3d%28%28%22ALIMENTATION%22%29%29%29+AND+%28FASTDAT%3e%3d2021%2a%29%29+NOT+TYP%3dPSEUDOVORGANG%29+AND+WP%3d19&format=WEBKURZFL

Da das Gutachten vom Finanzausschuss und nicht von einer einzelnen Fraktion in Auftrag gegeben wurde, müsste dies wohl auf Anforderung herausgegeben werden. Der Ausschluss auf Informationszugang gem. § 2 Abs. 4 Nr. 1 IZG SH gilt ja ausdrücklich nur, wenn das Gutachten " im Auftrag einer oder mehrerer Fraktionen" angefertigt wurde. Wer möchte denn mal freundlich beim Landtag anfragen und das Gutachten dann hochladen  ;)
?