Hallo zusammen,
ich finde zum Thema Zuverdienst - Höchstgrenzen - Abführungspflicht in der NtV NRW keine konkrete Angabe für meinen Fall.
Es werden diverse Summen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst genannt. Darunter Vorsitzende im Verwaltungsrat der Sparkassen etc.
Zu meinem Fall:
Ich übe seit dem 01.01.2023 in der freien Marktwirtschaft, also nicht im öffentlichen Dienst einen Minijob aus. Diese Tätigkeit ist genehmigt.
Mein Zuverdienst beträgt monatlich 520€, ergo 6240€ im Jahr.
Durch die Anpassung des Mindestlohns wird auch die 520€ Grenze im Minijob steigen. Dies bietet mir natürlich die Möglichkeit, im Minijob-Verhältnis entsprechend mehr zu verdienen.
Allerdings möchte ich eventuelle Abführungspflichten vermeiden.
Im Internet habe ich verschiedenste Aussagen zu der Höchstgrenze in NRW gelesen. Von 6000€ im Jahr bis hin zur 40% Regelung... Nichts davon steht jedoch in der NtV von NRW.
Kann mir jemand eine konkrete Zahl mit Rechtsquelle zur Höchstgrenze vor Abführungspflicht bei Nebentätigkeiten ausserhalb des öffentlichen Dienstes für Beamte des Landes NRW nennen?
Freundliche Grüße
zeri