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[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen

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WasDennNun:

--- Zitat von: Bastel am 25.03.2022 06:24 ---Was soll es da zu verhandeln geben? Spinnen die?

--- End quote ---
Die Gewerkschaften verstehen doch die Inhalte der Urteile genauso wenig wie die Politiker.
Und befinden sich ebenso wie die Politiker immer noch im Rechtsrahmen Marktschreier oder Basar

Rainer Hohn:
Zitat aus dem DGB-Flugblatt:

"Der vom Finanzministerium präsentierte Lösungsvorschlag über die Beihilfe wurde in den Gremien der DGB-Gewerkschaften diskutiert. Im Ergebnis haben wir als DGB den Vorschlag unterstützt, weil durch einen Zuschuss zur Krankenversicherung für alle Beamt:innen eine finanzielle Verbesserung erreicht wird. Über das verfassungsrechtliche Risiko gibt es unterschiedliche Bewertungen, eine Lösung über die Beihilfe wurde durch das Bundesverfassungsgericht auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen."

Es ist mir unbegreiflich, wie man zu dieser Einschätzung gelangen kann. Das vom SBB in Auftrag gegebene Gutachten von Prof. Battis ist eindeutig. (https://www.sbb.de/fileadmin/user_upload/www_sbb_de/pdf/2022/SBB/News/Gutachterliche_Stellungnahme.pdf)

Wenn der DGB anderer Meinung ist, so möge er uns doch eine fundierte (juristische!) Begründung dafür liefern.

sapere aude:
DGB:
Unsere Ziele:
✓ verfassungsrechtlich sichere Lösung
✓ Einbeziehung aller Beamt:innen und nicht allein auf die Zahl der Kinder bezogen
✓ Anhebung der Eingangsämter in den unteren Besoldungsgruppen.

Was wird unterstützt:
Anpassung der Beihilferegelungen

Wer findet den Fehler?

Dailydrvr:
Moin,

mal eine Frage an die Sachsen hier.
Eine Bestätigung seitens des LSF über den Eingang des Widerspruchs gegen die Besoldung 2021, hat die schon jemand erhalten?
Gut, für 2020 hatte ich die auch erst im Juni 2021 im Briefkasten (jeweils im Dezember des betreffenden Jahres Widerspruch eingelegt).

Beste Grüße!

DrStrange:
Noch nix da.
Für 2019/2020 kam auch nur vom LSF, dass "die beiden Schreiben eingegangen sind"

Widerspruch nehmen die nicht in den Mund. Theoretisch gilt ja in Sachsen seit der Anpassung aus 2015/2016 das Wort, dass ggf notwendige Anpassungen zur verfassungsmäßigen Besoldung rückwirkend vorgenommen werden. Das war den Gewerkschaften 2020 nach dem fetten Beschluss vom BVerfG dann doch etwas zu unsicher, weshalb sie den Widerspruch wieder empfahlen und zwar rückwirkend bis 2011.

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