[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen

Begonnen von VaPi, 23.01.2022 10:18

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Koi

Moin, im allgemeinen Thread wurde zum Thema Verzicht auf Einrede der Verjährung einiges geschrieben, vor allem im Februar 2022. Nach den Ausführungen dort sollte es eigentlich kein Problem sein.

DrStrange

Im März 2022 soll wohl vorgriffsweise rückwirkend zum 1.12.22 die 2,8 % Erhöhung für die Beamten gezahlt werden.

Da dauert es wohl noch mit einem Gesetz zur verfassungsgemäßen Alimentation.
Ein Wahnsinn..

TZSteinbock

Zitat von: DrStrange am 28.12.2022 15:15
Im März 2022 soll wohl vorgriffsweise rückwirkend zum 1.12.22 die 2,8 % Erhöhung für die Beamten gezahlt werden.

Da dauert es wohl noch mit einem Gesetz zur verfassungsgemäßen Alimentation.
Ein Wahnsinn..

Nicht nur Wahnsinn sondern auch Skandal...

Mondschaf78

Laut Tagesordnung wird der Gesetzentwurf morgen (18. Januar) im Haushalts-und Finanzausschuss beraten. https://www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/sitzungskalender/sitzung/2034?dateForBacklink=17.01.2023#agenda

Wir dürfen gespannt sein.

Der Obelix

"Zur Umsetzung der Initiative Wertschätzung sind folgende Änderungen am SächsischenBeamtengesetz vorgesehen"

Hilfe, man will nur eine amtsangenessene Alimentation und dann startet die Drucksache mit diesem Satz........

DrStrange

Da gehts ums SächsBG. Das hat nichts mit der Besoldung zu tun. Wenn ihr TOP 6 meint.

Mondschaf78

Das Vierte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften ist unter TOP 8 zu finden.

Saggse

ZitatFür die Jahre 2011 bis 2022 erhalten Beamte, Richter und Ruhestandsbeamte, die ihren Anspruch auf amtsangemessene Alimentation für die betreffenden Haushaltsjahre geltend gemacht haben und über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist, monatliche Nachzahlungen auf Grundlage der vom Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) mitgeteilten durchschnittlichen Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung für berücksichtigungsfähige Angehörige
Wie genau ist das jetzt zu verstehen? Es wird geschaut, was im Durchschnitt mit 50% (70%) Beihilfe an die PKV gezahlt wurde und zieht davon das ab, was bei 70% (90%) Beihilfe gezahlt worden wäre, und diese Differenz ist die Nachzahlung?

Hypothetisches Beispiel:

Bei 50% Beihilfe haben Beamte im Durchschnitt 250€ an die PKV bezahlt, bei 70% Beihilfe zahlen sie im Durchschnitt 150€ - macht einen Differenzbetrag von 100€ pro Monat, der jetzt nachgezahlt wird? Oder anders gesagt: Es gibt 20% des durchschnittlichen hochgerechneten, "vollen" PKV-Satzes als Nachzahlung?

Die Nachzahlung ist steuerpflichtig und - sofern der Beamte freiwillig gesetzlich versichert ist - bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze auch SV-pflichtig, nehme ich an...

Zitatsowie weitere Nachzahlungen für die ersten beiden im Familienzuschlag zu berücksichtigenden Kinder für die Jahre 2012, 2013 und 2021.
Was genau ist damit gemeint und warum ausgerechnet diese drei Jahre?

DrStrange

Danke für den Hinweis mit TOP 8.

So wie ich das verstehe, gibt es nur Nachzahlung, für Angehörige, die in der PKV waren.

Und:  "Für berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner besteht der Anspruch
nur für die Kalenderjahre, in denen deren Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2
Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes oder vergleichbare ausländische Einkünfte im Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre jeweils vor dem Kalenderjahr
der Nachzahlung 18 000 Euro nicht überstiegen hat."

Also bekommen zB Beamte, die freie Heilfürsorge genießen gar nichts, obwohl sie mtl pkv-Beiträge für die Anwartschaft und eine Pflegepflichtversicherung privat bezahlen!?

Forumuser

Hallo zusammen,

das ist ja auch eine spannende Auslegung.
Was ist mit Beamten, die freiwillig gesetzlich (mit Familie) versichert waren. Kann dies jemand hier aus dem Gesetzestext heraus lesen?

Danke und viele Grüße

TreuerDiener

Zitat von: DrStrange am 28.12.2022 15:15
Im März 2022 soll wohl vorgriffsweise rückwirkend zum 1.12.22 die 2,8 % Erhöhung für die Beamten gezahlt werden.

Du meinst sicher im März 2023?

DrStrange

Zitat von: TreuerDiener am 23.01.2023 17:08
Zitat von: DrStrange am 28.12.2022 15:15
Im März 2022 soll wohl vorgriffsweise rückwirkend zum 1.12.22 die 2,8 % Erhöhung für die Beamten gezahlt werden.

Du meinst sicher im März 2023?

Hoppla, ja, meine ich.

DrStrange

Gibt es hier eigentlich Neuigkeiten, wie man den "Entwurf" bzgl Bürgergelderhöhung anpassen will?
Außer die 2,8% ab März finde ich nichts!?

Rainer Hohn

Am 1.3. tagt der Haushalts-und Finanzausschuss. Mal schauen ob es das Thema auf die Tagesordnung schafft.

Dailydrvr

Dann braucht man sich ja nicht drauf einstellen, dass zumindest die 2,8% mit den Märzbezügen ausgezahlt werden 🤡