Autor Thema: [SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen  (Read 82068 times)

Koi

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #105 am: 23.12.2022 11:24 »
Moin, im allgemeinen Thread wurde zum Thema Verzicht auf Einrede der Verjährung einiges geschrieben, vor allem im Februar 2022. Nach den Ausführungen dort sollte es eigentlich kein Problem sein.

DrStrange

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #106 am: 28.12.2022 15:15 »
Im März 2022 soll wohl vorgriffsweise rückwirkend zum 1.12.22 die 2,8 % Erhöhung für die Beamten gezahlt werden.

Da dauert es wohl noch mit einem Gesetz zur verfassungsgemäßen Alimentation.
Ein Wahnsinn..

TZSteinbock

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #107 am: 31.12.2022 11:03 »
Im März 2022 soll wohl vorgriffsweise rückwirkend zum 1.12.22 die 2,8 % Erhöhung für die Beamten gezahlt werden.

Da dauert es wohl noch mit einem Gesetz zur verfassungsgemäßen Alimentation.
Ein Wahnsinn..

Nicht nur Wahnsinn sondern auch Skandal...

Mondschaf78

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #108 am: 17.01.2023 15:44 »
Laut Tagesordnung wird der Gesetzentwurf morgen (18. Januar) im Haushalts-und Finanzausschuss beraten. https://www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/sitzungskalender/sitzung/2034?dateForBacklink=17.01.2023#agenda

Wir dürfen gespannt sein.

Der Obelix

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #109 am: 17.01.2023 15:51 »
"Zur Umsetzung der Initiative Wertschätzung sind folgende Änderungen am SächsischenBeamtengesetz vorgesehen"

Hilfe, man will nur eine amtsangenessene Alimentation und dann startet die Drucksache mit diesem Satz........

DrStrange

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #110 am: 17.01.2023 22:51 »
Da gehts ums SächsBG. Das hat nichts mit der Besoldung zu tun. Wenn ihr TOP 6 meint.

Mondschaf78

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #111 am: 18.01.2023 05:39 »
Das Vierte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften ist unter TOP 8 zu finden.

Saggse

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #112 am: 18.01.2023 14:04 »
Zitat
Für die Jahre 2011 bis 2022 erhalten Beamte, Richter und Ruhestandsbeamte, die ihren Anspruch auf amtsangemessene Alimentation für die betreffenden Haushaltsjahre geltend gemacht haben und über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist, monatliche Nachzahlungen auf Grundlage der vom Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) mitgeteilten durchschnittlichen Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung für berücksichtigungsfähige Angehörige
Wie genau ist das jetzt zu verstehen? Es wird geschaut, was im Durchschnitt mit 50% (70%) Beihilfe an die PKV gezahlt wurde und zieht davon das ab, was bei 70% (90%) Beihilfe gezahlt worden wäre, und diese Differenz ist die Nachzahlung?

Hypothetisches Beispiel:

Bei 50% Beihilfe haben Beamte im Durchschnitt 250€ an die PKV bezahlt, bei 70% Beihilfe zahlen sie im Durchschnitt 150€ - macht einen Differenzbetrag von 100€ pro Monat, der jetzt nachgezahlt wird? Oder anders gesagt: Es gibt 20% des durchschnittlichen hochgerechneten, "vollen" PKV-Satzes als Nachzahlung?

Die Nachzahlung ist steuerpflichtig und - sofern der Beamte freiwillig gesetzlich versichert ist - bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze auch SV-pflichtig, nehme ich an...

Zitat
sowie weitere Nachzahlungen für die ersten beiden im Familienzuschlag zu berücksichtigenden Kinder für die Jahre 2012, 2013 und 2021.
Was genau ist damit gemeint und warum ausgerechnet diese drei Jahre?

DrStrange

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #113 am: 18.01.2023 23:49 »
Danke für den Hinweis mit TOP 8.

So wie ich das verstehe, gibt es nur Nachzahlung, für Angehörige, die in der PKV waren.

Und:  "Für berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner besteht der Anspruch
nur für die Kalenderjahre, in denen deren Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2
Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes oder vergleichbare ausländische Einkünfte im Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre jeweils vor dem Kalenderjahr
der Nachzahlung 18 000 Euro nicht überstiegen hat."

Also bekommen zB Beamte, die freie Heilfürsorge genießen gar nichts, obwohl sie mtl pkv-Beiträge für die Anwartschaft und eine Pflegepflichtversicherung privat bezahlen!?

Forumuser

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #114 am: 19.01.2023 13:37 »
Hallo zusammen,

das ist ja auch eine spannende Auslegung.
Was ist mit Beamten, die freiwillig gesetzlich (mit Familie) versichert waren. Kann dies jemand hier aus dem Gesetzestext heraus lesen?

Danke und viele Grüße

TreuerDiener

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #115 am: 23.01.2023 17:08 »
Im März 2022 soll wohl vorgriffsweise rückwirkend zum 1.12.22 die 2,8 % Erhöhung für die Beamten gezahlt werden.

Du meinst sicher im März 2023?

DrStrange

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #116 am: 23.01.2023 18:16 »
Im März 2022 soll wohl vorgriffsweise rückwirkend zum 1.12.22 die 2,8 % Erhöhung für die Beamten gezahlt werden.

Du meinst sicher im März 2023?

Hoppla, ja, meine ich.

DrStrange

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #117 am: 07.02.2023 14:13 »
Gibt es hier eigentlich Neuigkeiten, wie man den "Entwurf" bzgl Bürgergelderhöhung anpassen will?
Außer die 2,8% ab März finde ich nichts!?

Rainer Hohn

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #118 am: 07.02.2023 20:06 »
Am 1.3. tagt der Haushalts-und Finanzausschuss. Mal schauen ob es das Thema auf die Tagesordnung schafft.

Dailydrvr

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #119 am: 08.02.2023 07:11 »
Dann braucht man sich ja nicht drauf einstellen, dass zumindest die 2,8% mit den Märzbezügen ausgezahlt werden 🤡