Für die Jahre 2011 bis 2022 erhalten Beamte, Richter und Ruhestandsbeamte, die ihren Anspruch auf amtsangemessene Alimentation für die betreffenden Haushaltsjahre geltend gemacht haben und über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist, monatliche Nachzahlungen auf Grundlage der vom Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) mitgeteilten durchschnittlichen Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung für berücksichtigungsfähige Angehörige
Wie genau ist das jetzt zu verstehen? Es wird geschaut, was im Durchschnitt mit 50% (70%) Beihilfe an die PKV gezahlt wurde und zieht davon das ab, was bei 70% (90%) Beihilfe gezahlt worden wäre, und diese Differenz ist die Nachzahlung?
Hypothetisches Beispiel:
Bei 50% Beihilfe haben Beamte im Durchschnitt 250€ an die PKV bezahlt, bei 70% Beihilfe zahlen sie im Durchschnitt 150€ - macht einen Differenzbetrag von 100€ pro Monat, der jetzt nachgezahlt wird? Oder anders gesagt: Es gibt 20% des durchschnittlichen hochgerechneten, "vollen" PKV-Satzes als Nachzahlung?
Die Nachzahlung ist steuerpflichtig und - sofern der Beamte freiwillig gesetzlich versichert ist - bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze auch SV-pflichtig, nehme ich an...
sowie weitere Nachzahlungen für die ersten beiden im Familienzuschlag zu berücksichtigenden Kinder für die Jahre 2012, 2013 und 2021.
Was genau ist damit gemeint und warum ausgerechnet diese drei Jahre?