Autor Thema: [SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen  (Read 83221 times)

Dailydrvr

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #150 am: 28.03.2023 20:34 »
Danke Swen.
Ich bin erst seit 2016 dabei. Die ganze Vorgeschichte war mir in dieser Detaillierung noch nicht bekannt.
Ja, Battis hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen. Was das bedeutet ist mir jetzt erst klar geworden.
Ich bin gespannt, wo es hingeht. Unser momentaner FM zeigt ja offensichtlich null Problembewusstsein.

SwenTanortsch

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #151 am: 29.03.2023 00:20 »
Gern geschehen, Daily. Genau dieses mangelnde Problembewusstsein betrachte ich als Verträumtheit. Sie wird hier wie in vielen anderen Rechtskreisen das Bundesverfassungsgericht geradezu dazu zwingen, den weiten Entscheidungsspielraum des Besoldungsgesetzgebers zunehmend weiter zu begrenzen, also einzuhegen. Als Folge werden die Personalkosten nur immer noch größer werden, wie nicht zuletzt die aktuelle Entscheidung 2 BvL 4/18 gezeigt hat. Das sächsische Gesetzgebungsverfahren, wie es sich aktuell entspinnt, ist sachlich in jeglicher Hinsicht völlig unverantwortlich, weshalb Ulrich Battis hier so deutliche Worte gefunden hat - und auch sie führen offensichtlich nicht dazu, dass sich der Gesetzgeber seines verfassungsrechtlichen Auftrags erinnerte. Der Gesetzentwurf dürfte zukünftig vielleicht weniger ein juristisches als eher ein psychologisches Interesse finden und ggf. in einer der fachneurologischen Zeitschriften unter der Kategorie der Besoldungsamnesie betrachtet werden.

Saggse

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #152 am: 29.03.2023 15:57 »
Wenn ich diese Meldung https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/de_quo-vadis-amtsangemessene-alimentation-nicht-vor-2024 richtig deute, könnte es wohl noch ein wenig dauern...

SwenTanortsch

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #153 am: 29.03.2023 22:32 »
Der Link bezieht sich auf die konkreten Normenkontrollverfahren 2 BvL 5/18 bis 9/18 die A-Besoldung im Land Berlin in den Jahren 2008 bis 2015 betreffend (vgl. a. https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2022/02/Stellungnahme_BVerfG_220110_anonymisiert.pdf). Das Bundesverfassungsgericht hat unlängst Entscheidungen in den folgenden konkreten Normenkontrollverfahren für das Jahr 2023 angekündigt (vgl. die Nr. 20 bis 22 des Zweiten Senats): https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2023/vorausschau_2023_node.html Nach dem Jahresbericht 2022 ist mit einer Entscheidung "demnächst" zu rechnen, vgl. a. https://www.berliner-besoldung.de/weitere-normenkontrollantraege-vor-der-entscheidung/ Es dürfte diesbezüglich folglich nicht mehr allzu lang dauern. Ein Entscheidungstermin für das von mir genannte konkrete Normenkontrollverfahren, das Land Sachsen betreffend, liegt noch nicht vor.

Saggse

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #154 am: 30.03.2023 09:12 »
Also sind, wenn ich das richtig verstehe, im Laufe dieses Jahres Urteile für drei Bundesländer (Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen) zu erwarten, von denen man zumindest eine Orientierung erwarten kann, wohin die Reise im Hinblick auf die übrigen Bundesländer geht. (So etwas wie eine Signalwirkung an die jeweiligen Landesregierungen wäre zwar wünschenswert und unter normalen Umständen zu erwarten, aber angesichts der Erfahrungen in der Vergangenheit mache ich mir diesbezüglich keine Hoffnungen...)

Auch von mir nochmal vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen. Inhaltlich bin ich als juristischer Dilettant zwar raus, aber das ganze Prozedere finde ich unheimlich interessant und spannend. :)

SwenTanortsch

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #155 am: 30.03.2023 09:27 »
Gern geschehen, Saggse. Es wird nicht zuletzt für Sachsen, über das das Damoklesschwert der Vollsreckungsanordnung von allen Ländern gemeinsam mit Niedersachsen wohl am stärksten hängt, nach der anstehenden Entscheidung besonders interessant. Nicht umsonst ist der aktuelle Gesetzentwurf sachlich so katastrophal schlecht begründet, dass man weiterhin davon ausgehen dürfte, dass das Handeln des sächsischen Gesetzgebers einer Untätigkeit gleichkommt. Da das Handeln des sächsischen Gesetzgebers nach 2015 und 2017 bereits zweimal einer Untätigkeit gleichgekommen ist, dürfte es wahrscheinlich sein, dass das Bundesverfassungsgericht ihm keine dritte Chance geben wird, die seit 2008 vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Verfassungswidrigkeit der Grundgehaltssätze vergangenheitsbezogen noch selbst zu korrigieren. Der aktuelle Gesetzentwurf bettelt regelrecht danach, endlich als Gesetzgeber hinsichtlich der Besoldung nicht mehr gesetzgeberisch tätig sein zu müssen, sondern das eigene Gesetzgebungsrecht vergangenheitsbezogen de facto an die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu verlieren. Wenn man die ersten rund 30 Seiten der Anhörung liest, dann kann man nur den Eindruck gewinnen, dass die dort anwesenden Abgeordneten wirklich verträumt nicht wissen, welche Lawine sie gerade lostreten.

Saggse

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #156 am: 30.03.2023 10:31 »
Wenn man die ersten rund 30 Seiten der Anhörung liest, dann kann man nur den Eindruck gewinnen, dass die dort anwesenden Abgeordneten wirklich verträumt nicht wissen, welche Lawine sie gerade lostreten.
Ich trauen den Abgeordneten durchaus auch politisches Kalkül zu: Man ist nicht selbst für die drastischen Mehrausgaben verantwortlich sondern kann die Schuld auf das böse BVerfG schieben. Auch, wenn es sich hierbei nicht um eine EU-Institution handelt, kann ich mir gut vorstellen, dass diese Argumentation hier auf fruchtbaren Boden fällt. Das Grundgesetz ist nämlich nur dann gut, wenn es persönliche Freiheiten verbrieft - was für Beamte "amtsangemessen" ist, entscheidet hier immer noch der Stammtisch!

Interessant wird auch die Reaktion unter den Lehrern: Die meisten der jungen Kolleginnen und Kollegen dürften inzwischen als Studienräte in das Beamtenverhältnis berufen worden sein - nahezu alle älteren sind hingegen im Angestelltenverhältnis. Wenn hier jetzt tatsächlich noch eine signifikante, rückwirkende Besoldungserhöhung bei der ersten Gruppe erfolgt, dürfte dies erneut zu erheblichem Unmut bei den anderen führen.

SwenTanortsch

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #157 am: 30.03.2023 21:38 »
Das ist in beiden Punkten leider schlüssig, Saggse. Insbesondere die Abgeordneten, die das Thema durchdringen, handeln wissentlich und willentlich verfassungswidrig - und zugleich wird eine wieder amtsangemessene Alimentation auch deshalb teuer, weil dann die Gewerkschaften nicht zuletzt hinsichtlich der angestellten Lehrkräfte eine deutliche Erhöhung der Tariflöhne fordern werden und weil sich auch hier nach und nach eine weitergehende Angleichung vollziehen wird. Auch deshalb versucht der Gesetzgeber nicht nur in Sachsen, die Rückkehr zu einer amtsangemessenen Alimentation solange, wie scheinbar möglich, hinauszuzögern. Nach der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgericht wird sich anhand der Begründung begründet einschätzen lassen, ob es in der übernächsten Entscheidung ggf. schon um eine Vollstreckungsanordnung gehen wird.

wossen

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #158 am: 31.03.2023 04:14 »
Egal, wie hoch die Besoldungsanpassungen der verbeamteten Lehrer ausfallen werden, es wird zu keinerlei finanziellen Vorteilen dadurch für tarifbeschäftigte Lehrer kommen (die ja in Sachsen häufig in Führungspositionen sind, aufgrund der erst kürzlichen Einführung der Verbeamtung).

Das Totschlagargument lautet, die TdL gestattet das nicht.....(hat man doch alles schon bei der Wiedereinführung der Verbeamtung mit der völlig unzureichenden Kompensation durchgespielt), '

SwenTanortsch

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #159 am: 31.03.2023 07:14 »
Ich glaube da eher an die normative Kraft des Faktischen - sobald die Beamtenbesoldung in Sachsen wieder ein das Leistungsprinzip hinreichend beachtendes Niveau erreichen wird, sodass also wieder eine amtsangemessene Alimentation gewährt werden wird, werden die Gewerkschaften mit schlüssigen Argumenten auf eine ebenfalls deutliche Erhöhung der Tarifentlohnung dringen. Diese wird dann auch in Sachsen nach und nach kommen - oder auch Sachsen würde insbesondere hinsichtlich seiner Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis eine deutliche Abwanderung erfahren. Denn da mindestens in den nächsten zehn Jahren ein massiver Lehrkräftemangel gegeben sein wird, wird der Konkurrenzföderalismus zukünftig seine Wirkung ganz anders zeitigen als in der Vergangenheit. Nicht umsonst hat Bayern bereits angekündigt, Lehrkräfte aus anderen Bundesländern abzuwerben. Flexible Lehrkräfte werden kaum in Sachsen ihr Lohndasein als schlecht bezahlte Angestellte fristen, wenn ihnen deutlich bessere Bedingungen in anderen Bundesländern geboten werden.

Was wir alle weiterhin zu wenig auf dem Schirm haben, ist, dass der demographische Wandel unsere Erfahrungen aus der Vergangenheit wiederkehrend ins Leere laufen lässt oder laufen lassen wird. Denn die Marktmacht der Beschäftigten dreht sich in vielen Branchen und Sektoren mehr und mehr zu ihren Gunsten - auch das haben die öffentlichen Arbeitgeber und Dienstherrn offensichtlich vielfach noch nicht ganz so auf dem Schirm, weshalb sie wiederkehrend meinen, mit erfreulichen, jedoch auf's Ganze gesehen weitgehend nutzlosen Bonbons wie Dienstfahrrädern oder Jobtickets den immer mehr Gestalt annehmenden Fachkräftemangel aufhalten zu können. Auch darin zeigt sich der verträumte Gehalt der in meinen vorherigen Beiträgen Genannten. Denn dort glaubt man offensichtlich, dass alles immer so schön weitergehe wie bisher, ohne dass die Krisenhaftigkeit der Zeitentwicklungen hinreichend in den Blick genommen wird. Würde man die Krisenhaftigkeit der Zeit auch in Sachsen hinreichend in den Blick nehmen, würde man die paar hunderte Millionen heute gerne in die Hand nehmen, um den Öffentlichen Dienst nun krisenfester zu machen, als zu versuchen, mit den Problemenbewältigungsstrategien der 2010er Jahren - vor allem die Schuldenbremse - die tatsächlichen Probleme der 2020er und 2030er Jahre in den Griff zu bekommen. Denn auch in den 2020er und 2030er Jahren wird die Staatsverschuldung als ein dauerhaftes Problem moderner Staatlichkeit nicht verschwunden sein und verschwinden - aber der demographische Wandel verbunden mit den aus dem Klimawandel folgenden Problemen wird ganz andere Herausforderungen mit sich bringen, als dass die Lösungsstrategien der 2000er und 2010er Jahren noch viel Erfolgschancen mit sich bringen werden, um die anstehenden Probleme zu lösen. Wer sich in den nächsten Jahren auch im Öffentlichen Sektor nun möglichst viele gut qualifizierte Nachwuchskräfte sichert, dürfte in den nächsten rund zwei Jahrzehnten - wenn der Fachkräftemangel nicht zuletzt im Öffentlichen Dienst mehr und mehr durchschlagen wird - deutlich besser aufgestellt sein als der Dinosaurier von nebenan. Olaf Scholz kann hinsichtlich von Pflegekräften noch x-mal gen Südamerika reisen - qualifizierte Juristen, Polizisten, Verwaltungsfachleute und Lehrkräfte, die zugleich die Voraussetzungen mitbringen, um in Deutschland verbeamtet zu werden, wird er da eher nicht finden. Denn auch die wachsen nicht im Regenwald.

wossen

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #160 am: 31.03.2023 07:41 »
Wohin sollten denn die älteren Lehrkräfte in Sachsen abwandern? Überall wird doch nur nach dem TVL bezahlt (auch in Berlin fängt man jetzt nach der Wiederverbeamtung wieder in Stufe 1 an). Das 'Kartell
'TdL' funktioniert im TB-Lehrerbereich prächtig.

Die erfahrenen Lehrer leben jetzt schon damit, dass sie gegenüber den frisch gebackenen Berufsanfängern in Sachsen benachteiligt werden - nuja, dann wird das halt noch erheblich zunehmen (und dass sie nicht einsehen, dass der Junglehrer ein gänzlich anderes Wesen mit gänzlich anderen finanziellen Konditionen ist - und unvergleichbar mit Ihnen selbst - nuja, das ist ihr eigenes Problem)

SwenTanortsch

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #161 am: 31.03.2023 08:34 »
Abwandern können sie ja - anders als Beamte - schon heute, wenn sie das wollen. Deshalb habe ich von flexiblen Lehrkräften gesprochen: Das eine ist ihre rechtliche Möglichkeit, das andere ihre eigene Motivation und das dritte die damit verbundene Flexibilität. Zugleich geht's eben um die Zukunft, nämlich nach der Wiederherstellung einer amtsangmessenen Alimentation. Sobald das erste Bundesland - ggf. durch eine Vollstreckungsanordnung zunächst vergangenheitsbezogen dazu gezwungen - beginnen wird, deutlich höhere Grundgehaltssätze zu gewähren, wird sich die Sachlage, wie sie heute besteht, nach und nach grundlegend ändern - deshalb mein Verweis auf die normative Kraft des Faktischen. Wie sehr den Dienstherrn mittlerweile das Wasser bis zum Hals steht, zeigt sich ja in der zunehmenden Absenkung der für notwendig erachteten Qualifikation, wie sie bspw. gerade Brandenburg vollzieht: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/01/brandenburg-kabinett-entscheidung-verbeamtung-bachelor-lehrer.html Ohne Not wird das sicherlich eher nicht geschehen - und mit besserer Entlohnung oder Besoldung wird man eben eine größere Chance haben, mehr qualifiziertes Personal zu rekrutieren. Der Fachkräftemangel wird zwangsläufig neue Lösungsstrategien generieren und zwangsläufig die Konkurrenz um Fachkräfte deutlich erhöhen. Wenn ich es richtig sehe, hat auch Sachsen bereits auf den Fachkräftemangel reagieren müssen, indem es zum Jahresbeginn 2019 zur verstärkten Verbeamtung von Lehrkräften umgesattelt hat, sodass die Zahl an Landesbeamten, die in den Jahren vor 2019 recht konstant bei rund 29.500 gelegen hat, seitdem zum 30.06. des jeweiligen Jahres wie folgt gestiegen ist: 2019 rund 35.400, 2020 37.900, 2021 43.500.

Ich denke, wenn man das jemanden im Jahre 2015 prophezeit hätte, hätten viele gleichfalls gesagt: Das passiere never und niemals und auf keinen Fall. Letztlich zeigt sich auch hier die normative Kraft des Faktischen. Du wirst Dich in Sachsen besser auskennen als ich; aber nachdem man dort 2019 die Büchse der Pandora geöffnet hat, wird man sie auch im schönen Sachsenland, durch das ich immer gerne getourt bin, als ich eine Zeit in Tschechien gelebt habe, kaum wieder schließen können: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/verbeamtung-lehrer-gutachten-100.html

Aber wie gesagt, auch ich habe keine Glaskugel und kann nur begründete Vermutungen anstellen - allerdings wird der demographische Wandel so durchschlagende Folgen für die zukünftige Arbeitswelt nicht nur in Deutschland und Europa, sondern in allen überalterten Gesellschaften in der Welt haben, dass die Bundesländer als Arbeitgeber und Dienstherrn besser heute als morgen dafür Sorge tragen sollten, ihren Öffentlichen Dienst zukunftsfest zu machen - leider tätigen sie wiederkehrend das Gegenteil, als gäbe es kein Morgen. Die Verträumtheit, die ich als Begriff verwendet habe, trifft also nicht nur auf sächsische Politiker zu, sondern ist hinsichtlich des Öffentlichen Diensts ein typisches Phänomen der politischen Klasse in Deutschland - die glaubt nämlich zu einem großen Teil weiterhin, dass sie ohne einen funktionierenden Öffentlichen Dienst ein neues "Deutschlandtempo" fahren kann, ohne zu realisieren, dass jenes Tempo ohne funktionierenden öffentlichen Dienst ganz schnell auf dem Abstellgleis endet - und auch das dürfte dann noch von verschiedenen Politikern als Erfolg gefeiert werden, etwa nach dem Motto: "Da, wo unser Zug steht, gibt es keine roten Haltesignale, was zeigt, dass wir auf den richtigen Weg sind (wobei wir verschweigen, dass es die nur deshalb nicht gibt, weil sie derzeit nicht geliefert werden können und ansonsten auch keiner da wäre, um die Signale zu bedienen - was aber auch egal ist, da es ja eh das Abstellgleis ist, das in dieser Zeit auch nicht repariert werden kann, da ja der Zug drauf steht, was wiederum Geld spart und deshalb ein Fortschritt ist - da wir also fortschreiten, indem wir stehenbleiben, bewegen wir uns auf das richtige Ziel zu)."

DrStrange

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« Antwort #162 am: 21.04.2023 09:18 »
Was ist in Sachsen los? Ist der Gesetzentwurf verschwunden oder warum geht nix weiter?
Hat jemand ne Ahnung wie es hier wann weitergeht?

0esli0

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« Antwort #163 am: 27.04.2023 07:39 »
Die Änderungen zum SächsRKG scheinen ja gestern beschlossen worden zu sein...
https://www.dstg-sachsen.de/Update_S%C3%A4chsRKG

Zum 4. DRÄndG jedoch weiterhin Ruhe sanft...

DrStrange

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« Antwort #164 am: 11.05.2023 13:45 »
Am 17. Mai erneute Sitzung im Landtag TOP 5