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[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen

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Dailydrvr:
Ich konnte durch Werbung angucken den Artikel lesen …
Spannend, dass scheinbar ab 2020 für alle, auch Nichwiderspruchseinleger, die Nachzahlungen erfolgen sollen (also laut dem Artikel, letzter Absatz)

https://www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/ab-wann-beamte-in-sachsen-ohne-nachteile-in-die-gesetzliche-krankenversicherung-duerfen-artikel12949059

VaPi:

--- Zitat ---
Vorjohanns Gesetzentwurf hatte die Nachschläge nur für diejenigen Staatsdiener vorgesehen, die bis zum Vorjahr Widerspruch gegen ihre Besoldungshöhe eingelegt hatten. Die Koalitionsfraktionen weiteten diesen Anspruch aber nun zumindest für die Jahre 2020 bis 2023 auch auf diejenigen aus, die nicht in Widerspruch gegangen waren, wie Schlimbach hervorhob. Er hatte bereits in einer Expertenanhörung im März die Rechtmäßigkeit der Regierungspläne bezweifelt. Vorjohann habe das Urteil mit der "billigsten Variante" umsetzen wollen. "Der Finanzminister wollte mit dem Kopf durch die Wand, aber das Parlament hat ihm seine Grenzen aufgezeigt. So funktioniert Demokratie."

Zitat Freie Presse


--- End quote ---

Das wird dem Herrn Finanzminister gar nicht schmecken. Aber immerhin kann er sich dann hinstellen und behaupten , er musste das Geld ja für die bösen Beamten raushauen.

Rainer Hohn:
Trotzdem ist der nunmehr angepasste Gesetzentwurf natürlich wieder ein Fall für Karlsruhe. Das neue Bürgergeld und die damit gestiegene Grundsicherung wurden z.B. überhaupt nicht berücksichtigt und zu dem Versuch eine verfassungsgemäße Alimentation einzig und allein durch Beihilferegelungen herzustellen, wurde in diesem Forum und in den Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf bereits alles gesagt.

Die Aussage "Der Finanzminister wollte mit dem Kopf durch die Wand, aber das Parlament hat ihm seine Grenzen aufgezeigt. So funktioniert Demokratie." in Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf zu gebrauchen ist absolut lächerlich. Es wäre schön gewesen, wenn das Parlament dem Finanzminister tatsächlich seine Grenzen aufgezeigt hätte, nämlich die Grenzen unserer Verfassung, innerhalb derer er sich gesetzgeberich austoben kann. Stattdessen wird morgen zum x-ten mal ein Gesetz verabschiedet, dass wissentlich und willentlich den Vorgaben des BVerfG widerspricht.

Forumuser:
Ich habe eine Verständnisfrage zur Nachzahlung in Bezug auf das Abstandsgebot.
(§ 87 Nachzahlungen Aktenzeichen 2 BvL 4/18 Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2023)

Eine Nachzahlung erhält nur, wer Ehepartner und Kinder hat, die mit privat krankenversichert waren?
Wenn ich freiwillig gesetzlich versichert war und meine Frau sowie Kinder mit familienversichert waren fällt man nicht in die Regelung?

Und gleich noch eine zweite Frage,
(§ 87b Nachzahlungen zu Aktenzeichen 2 BvL 6/17, 2 BvL 7/17 und 2 BvL 8/17 für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2022) Die monatlichen Nachzahlungen betragen jeweils für das dritte und jedes
weitere im Familienzuschlag zu berücksichtigende Kind...

In dem Fall wäre die Art der Krankenversicherung egal oder?

Danke für die Mühe.



Rainer Hohn:
Ja, das würde ich so sehen.

Du würdest aber auch Nachzahlungen nach §87a für die ersten beiden Kinder erhalten, da auch dort die Art der Krankenversicherung keine Rolle spielt. Die Regelung führt (zumindest wie ich das derzeit durchblicke) dazu, dass ein Beamter mit 2 Kindern, die über den Partner in der GKV versichert sind Nachzahlungen für die Vergangenheit erhält, aber zukünftig keinen Cent mehr bekommt, da man ja nicht von den erhöhten Beihilfesätzen für die Angehörigen profitiert.

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