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[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen

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LoPi35:
Weiß jemand, warum es nur für die die Jahre 2012, 2013, 2021 und 2023 Nachzahlungen für die ersten beiden im Familienzuschlag bzw. Familienzuschlags-Unterschiedsbetrag zu berücksichtigenden Kinder gibt und nicht auch für 2014, 2015 etc.?

Auf der Seite des LSFs sind auch schon neue Infos zum Beschluss des Gesetzes online.

DrStrange:
Wo finde ich Infos auf der Seite des LSF?

Forumuser:
https://www.lsf.sachsen.de/amtsangemessene-alimentation-4148.html

MasterNoname89:

--- Zitat von: LoPi35 am 06.07.2023 11:40 ---Weiß jemand, warum es nur für die die Jahre 2012, 2013, 2021 und 2023 Nachzahlungen für die ersten beiden im Familienzuschlag bzw. Familienzuschlags-Unterschiedsbetrag zu berücksichtigenden Kinder gibt und nicht auch für 2014, 2015 etc.?

Auf der Seite des LSFs sind auch schon neue Infos zum Beschluss des Gesetzes online.

--- End quote ---

Nach dem Urteil des BVerfG muss die Alimentation der Beamten mindestens 15 % über der Grundsicherung liegen. Hier ist jetzt der Abstand der niedrigsten Besoldungsgruppe, also bis dato A4 zu betrachten.

Für Beamte ist dieser Abstand auf die gesamte Familie zu betrachten, da der Dienstherr nach den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gegenüber der gesamten Beamtenfamilie alimentationspflichtig ist. Betrachtet man jetzt also einen alleinstehenden Beamten im Vergleich zu einem Sozialhilfeempfänger, so ist dieser Abstand geradeso noch gegeben ... im Vergleich einer Sozialhilfeempfängerfamilie zu einer Beamtenfamilie, auch in Hinsicht auf Krankenversicherungskosten, ist dies offenbar in den entsprechenden Jahren nicht gegeben gewesen. Das betrifft aber dann nur die Jahre, für die die Nachzahlungen bei bis zu zwei Kindern geleistet werden. Bei mindestens drei Kindern ist dieser Abstand dann in keinem der zurückliegenden Jahre gegeben.

Das man das zunächst umgeht, indem man die untersten Besoldungsgruppen einfach streicht, ist der blanke Hohn und zeigt, wie es mit der Wertschätzung seitens unserer Politik gegenüber den Beamten des Freistaates steht. Weiterhin ist die Zahlung ausschließlich an diejenigen, die für die entsprechenden Jahre Widerspruch eingelegt haben ein deutlicher Vertrauensbruch des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. Im Grunde müsste man somit ab sofort generell jährlich Widerspruch gegen die Besoldung  einlegen, um eventuelle Ansprüche zu wahren.

Dass man "großzügig" alle Beamten mit der Nachzahlung für die letzten drei Jahre "begünstigt" ist auch kein entgegenkommen des Dienstherrn, sondern hängt eher an der allgemeinen Verjährungsfrist, in der theoretisch jeder seine Ansprüche noch geltend machen kann und entsprechend diese Zahlung auch einklagen könnte.

Ich erwarte mit Spannung die Forderungen der Gewerkschaften in Bezug auf die Tarifverhandlungen zum TV-L und wie? und vor allem wann? diese durch die Gesetzgebung auf die sächsischen Beamten übertragen wird.

Jeder Beamte hat sich an Recht und Gesetz in jeder Lebenslage und jederzeit zu halten. Das sollte auch eine Selbstverständlichkeit sein. Offenbar gilt dieser Grundsatz nur nicht für den Dienstherrn selbst  >:(


luftruepel:

--- Zitat von: LoPi35 am 06.07.2023 11:40 ---Weiß jemand, warum es nur für die die Jahre 2012, 2013, 2021 und 2023 Nachzahlungen für die ersten beiden im Familienzuschlag bzw. Familienzuschlags-Unterschiedsbetrag zu berücksichtigenden Kinder gibt und nicht auch für 2014, 2015 etc.?

Auf der Seite des LSFs sind auch schon neue Infos zum Beschluss des Gesetzes online.

--- End quote ---

Auf der Seite des LSF steht nicht zu den Änderungen in Bezug auf die Beihilfe. Auf der Seite des Landtages steht "Beschlussfassung: artikelweise". Kann es sein, dass diesen Änderungen nicht zugestimmt wurde?

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