Autor Thema: [SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen  (Read 161750 times)

VaPi

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #195 am: 06.07.2023 16:42 »
Es gab eine Blockzustimmung. Eigentlich wurde allem zugestimmt.

strahlkotze

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #196 am: 22.07.2023 19:21 »
Kurze Verständnisfrage zu dieser Geschichte - ich, ledig, keine Kinder, keine beihilfeberechtigten Angehörigen in der PKV - erhalte keine Nachzahlung? So richtig verstanden?

Hatte damals auch diesen Widerspruch abgesendet, aber nie eine Bestätigung erhalten. Ist mindestens ein halbes Jahr her.

oorschwerbleede

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #197 am: 27.07.2023 14:43 »
So siehts leider aus. Auf meinen Widerspruch gabs auch keine Reaktion. Ist scheinbar gängige Praxis beim LSF. Ich bin zumindest auf das ominöse Infoschreiben gespannt, welches Ende Juli auf der Homepage zu finden sein soll und das alle Beamten mit dem Lohnzettel Anfang August bekommen sollen. Da soll ja angeblich sehr ausführlich sein

DrStrange

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #198 am: 30.07.2023 08:35 »
Ja, scheinbar hat das LSF für die Widersprüche für 2022 keine Eingangsschreiben versendet, da man ja das Gesetz schon im Dezember durch haben wollte.
Hab auch keins bekommen.
Hat mal jemand dort angerufen, woran et jelechen hat?

DrStrange

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #199 am: 31.07.2023 08:47 »
Die Hinweise sind jetzt Online.
Da bekommt man scheinbar Zugangsdaten um online seine Ansprüche (Nachweise KV, Einkommenssteuerbescheide etc) hochladen zu können.
Das ist ja wie bei der Grundsteuer... der Wahnsinn

https://www.lsf.sachsen.de/amtsangemessene-alimentation-4148.html

strahlkotze

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #200 am: 31.07.2023 08:56 »
Also, ist ja schön, dass dann hier viele zehntausende Euro an Nachzahlungen erhalten... aber warum die amtsangemessene Alimentation für den eigentlich Beamten an sich (!) nicht umgesetzt wird, erschließt sich mir auch aus den ellenlangen Schreiben nicht. Sind ja alles nur Nachzahlungen für die "Dritten" in der Runde, also die berücksichtigungsfähigen Angehörigen sowie die Kinder.

Unknown

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #201 am: 31.07.2023 09:04 »
aber warum die amtsangemessene Alimentation für den eigentlich Beamten an sich (!) nicht umgesetzt wird, erschließt sich mir auch aus den ellenlangen Schreiben nicht.
Ja doch, die Antwort ist eigentlich ganz einfach. Es kostet massiv an Haushaltsmittel und diese will der Dienstherr nicht in sein Personal investieren.

DrStrange

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #202 am: 31.07.2023 09:21 »
Jetzt ist die Frage: beantragt man die Nachzahlungen gleich und legt Ende des Jahres Widerspruch ein oder geht man gleich in Widerspruch und beantragt keine Nachzahlungen?
Mglw könnte das Gericht ja später sagen: "na die Nachzahlung haben sie ja beantragt, also waren sie ja zufrieden"

 

Talinos

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #203 am: 31.07.2023 11:56 »
Kann jemand eine kurze Übersicht gestalten bzw. meine bestätigen, wer etwas pro Monat bekommt? So richtig verstehe ich das Prozedere nicht.

→ ist die Annahme so korrekt?

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Ledig, ohne Kind: keine Nachzahlung

Verheiratet ohne Kind
Verheiratet (Ehepartner gesetzlich versichert), ohne Kind: keine Nachzahlung
Verheiratet (Ehepartner privatversichert), ohne Kind: hier erfolgte eine Nachzahlung

Verheiratet mit Kind
Verheiratet (Ehepartner gesetzlich versichert), ein Kind (gesetzlich versichert): keine Nachzahlung
Verheiratet, ein Kind und mehr (gesetzlich versichert): hier erfolgte eine Nachzahlung


oorschwerbleede

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #204 am: 31.07.2023 12:45 »
Jetzt ist die Frage: beantragt man die Nachzahlungen gleich und legt Ende des Jahres Widerspruch ein oder geht man gleich in Widerspruch und beantragt keine Nachzahlungen?
Mglw könnte das Gericht ja später sagen: "na die Nachzahlung haben sie ja beantragt, also waren sie ja zufrieden"

So wie ich das Infoschreiben verstanden habe, musst du ohnehin nicht für alles einen Antrag stellen. Nur für die Nachzahlungen für die beihilfeberechtigten Angehörigen musst du dich unter dem Link einloggen und die Unterlagen hochladen (also Nachweis zur privaten Krankenversicherung und den Verdienst des Ehepartners, ggf. weitere). Für die Nachzahlungen, die du für im Familienzuschlag zu berücksichtigende Kinder bekommst, erfolgt die Nachzahlung automatisch, wenn auch erst voraussichtlich mit den Dezemberbezügen.

Hast du denn Widerspruch eingelegt? Die Widerspruchsverfahren werden laut Info auch von Amts wegen wieder aufgegriffen. Dann steht ja immer noch der Klageweg offen.

oorschwerbleede

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #205 am: 31.07.2023 13:10 »
Kann jemand eine kurze Übersicht gestalten bzw. meine bestätigen, wer etwas pro Monat bekommt? So richtig verstehe ich das Prozedere nicht.

→ ist die Annahme so korrekt?

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Das ist sehr vereinfacht dargestellt. Wichtig ist erstens, dass es nur für ausgewählte Jahre Nachzahlungen gibt und zweitens für 2019 und davor nur für die Beamten, die Rechtsmittel eingelegt haben.

Grundsätzlich gilt: Als lediger Beamter ohne Kinder gibts nix, das ist korrekt. Bist du verheiratet (oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft - das lasse ich mal künftig der Einfachheit halber weg, ist aber immer mit gemeint), hängt es davon ab, ob der Partner gesetzlich (dann gibts auch hier nix) oder privat versichert ist. Dann hängt es davon ab, wieviel Einkommen der Partner jeweils in den betreffenden 3 Vorjahren im Schnitt hatte. Bis 18T€ gibts was - darüber nix.

Bei den Kindern gibt es zwei Gründe für Nachzahlungen (so lese ich es heraus). Als erstes gibt es Nachzahlungen für alle im Familienzuschlag zu berücksichtigenden Kinder. Für die ersten Beiden weniger, ab dem 3. wirds mehr (und hier auch dauerhaft, da der FamZ für die Kinder 3+ ab diesem Jahr erhöht wurde). Sind die Kinder beihilfeberechtigt (also privat versichert), gibt es dafür noch eine Nachzahlung.

Wie eingangs schon erwähnt, sind nur ausgewählte Jahre betroffen, die in den einzelnen Tatbeständen auch noch unterschiedlich sind (die ersten beiden Kinder bekommen z. B. für 2022 keine Nachzahlung, die Kinder 3+ schon).

VaPi

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #206 am: 01.08.2023 08:09 »
Zumindest die Zahlungen für die Kinder im Familienzuschlag sollten doch unkompliziert sein, da alles der Bezügestelle vorliegt. Schnell wird da wohl nix gehen, ist ja parallel auch Urlaubszeit.

Dailydrvr

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #207 am: 01.08.2023 09:38 »
Schreiben sie ja, voraussichtlich mit den Dezemberbezügen.

Ich hoffe ja, es gibt noch ein ordentliches Schreiben, dass ich der PKV vorlegen kann…

oorschwerbleede

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #208 am: 02.08.2023 13:22 »
Schreiben sie ja, voraussichtlich mit den Dezemberbezügen.

Ich hoffe ja, es gibt noch ein ordentliches Schreiben, dass ich der PKV vorlegen kann…

Gestern kam die Post vom LSF - identisches Schreiben wie auf der Homepage. Ich glaube kaum, dass da noch mehr kommt. Ich habe meine PKV erstmal auf die bevorstehende Änderung hingewiesen und nachgefragt, was die konkret bräuchten. Damit geh ich dann zum LSF und lass es mir geben. Bis zum 1.1.24 ist ja noch etwas Zeit.

Angelsaxe

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #209 am: 02.08.2023 13:43 »
Schreiben sie ja, voraussichtlich mit den Dezemberbezügen.

Ich hoffe ja, es gibt noch ein ordentliches Schreiben, dass ich der PKV vorlegen kann…

Gestern kam die Post vom LSF - identisches Schreiben wie auf der Homepage. Ich glaube kaum, dass da noch mehr kommt. Ich habe meine PKV erstmal auf die bevorstehende Änderung hingewiesen und nachgefragt, was die konkret bräuchten. Damit geh ich dann zum LSF und lass es mir geben. Bis zum 1.1.24 ist ja noch etwas Zeit.

Dir wird vom LSF ganz unkompliziert ein Schreiben aufgesetzt wie dein Beihilfebemessungssatz ist. Das gibst du deiner Versicherung und die berechnen dir (auch rückwirkend) einen neuen Beitrag. So hat es bislang doch auch funktioniert, wenn bspw. durch ein zweites Kind der Beihilfebemessungssatz von 50% auf 70% gestiegen ist.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.