Kann jemand eine kurze Übersicht gestalten bzw. meine bestätigen, wer etwas pro Monat bekommt? So richtig verstehe ich das Prozedere nicht.
→ ist die Annahme so korrekt?
Single:
Ledig, ohne Kind: keine Nachzahlung
Verheiratet ohne Kind
Verheiratet (Ehepartner gesetzlich versichert), ohne Kind: keine Nachzahlung
Verheiratet (Ehepartner privatversichert), ohne Kind: hier erfolgte eine Nachzahlung
Verheiratet mit Kind
Verheiratet (Ehepartner gesetzlich versichert), ein Kind (gesetzlich versichert): keine Nachzahlung
Verheiratet, ein Kind und mehr (gesetzlich versichert): hier erfolgte eine Nachzahlung
Das ist sehr vereinfacht dargestellt. Wichtig ist erstens, dass es nur für ausgewählte Jahre Nachzahlungen gibt und zweitens für 2019 und davor nur für die Beamten, die Rechtsmittel eingelegt haben.
Grundsätzlich gilt: Als lediger Beamter ohne Kinder gibts nix, das ist korrekt. Bist du verheiratet (oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft - das lasse ich mal künftig der Einfachheit halber weg, ist aber immer mit gemeint), hängt es davon ab, ob der Partner gesetzlich (dann gibts auch hier nix) oder privat versichert ist. Dann hängt es davon ab, wieviel Einkommen der Partner jeweils in den betreffenden 3 Vorjahren im Schnitt hatte. Bis 18T€ gibts was - darüber nix.
Bei den Kindern gibt es zwei Gründe für Nachzahlungen (so lese ich es heraus). Als erstes gibt es Nachzahlungen für alle im Familienzuschlag zu berücksichtigenden Kinder. Für die ersten Beiden weniger, ab dem 3. wirds mehr (und hier auch dauerhaft, da der FamZ für die Kinder 3+ ab diesem Jahr erhöht wurde). Sind die Kinder beihilfeberechtigt (also privat versichert), gibt es dafür noch eine Nachzahlung.
Wie eingangs schon erwähnt, sind nur ausgewählte Jahre betroffen, die in den einzelnen Tatbeständen auch noch unterschiedlich sind (die ersten beiden Kinder bekommen z. B. für 2022 keine Nachzahlung, die Kinder 3+ schon).