Man zahlt ja keine Kinderzuschläge nach, sondern zahlt die Beträge nach, die man gespart hätte bei der PKV , wenn in der Vergangenheit schon 70% bzw. 90% Beihilfe gegolten hätte. So zumindest mein Verständnis.
Die amtsangemessene Alimentation über die Beihilfe zu regeln, ist selbstredend ein Griff ins Klo, und wurde genauso auch schon im Landtag festgestellt.
Zum Online Formular: diejenigen die im Prinzip nur eine Nachzahlung nach § 87a erhalten, müssten demzufolge das Formular nicht ausfüllen, oder sollte man es trotzdem tun?