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[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen

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DrStrange:
Es gibt doch aber auch für das erste Kind Nachzahlungen!?

VaPi:
Die Nachzahlung für das 3. Kind, bezieht sich auf die rückwirkende Erhöhung des Familie Zuschlags ab 1.1.23.

Die Nachzahlungen für das erste und 2. Kind ergeben sich aus der PKV Anpassung.

DrStrange:

--- Zitat von: VaPi am 01.09.2023 07:08 ---Die Nachzahlung für das 3. Kind, bezieht sich auf die rückwirkende Erhöhung des Familie Zuschlags ab 1.1.23.

Die Nachzahlungen für das erste und 2. Kind ergeben sich aus der PKV Anpassung.

--- End quote ---

Ich verstehe den Passus aber so, dass alle Beamten Nachzahlungen erhalten: "Monatliche Nachzahlungen für im Familienzuschlag zu berücksichtigende erste und zweite Kinder"

Da steht nix von behilfebrechtigt, pkv etc.

DrStrange:
Nachtrag: laut Bezügestelle wurde jetzt erstmal für das dritte Kind ausgezahlt. 1.+2. Kind dann Ende des Jahres. Das bekommen dann alle Beamten mit 1 oder zwei Kindern unabhängig von pkv etc.

Rainer Hohn:
Ja , das ist korrekt. Für die Nachzahlungen nach §87a des Änderungsgesetzes ist es unerheblich, ob die Kinder beihilfeberechtigt sind. Für die Zukunft soll dann der erhöhte Beihilfesatz von 70 % für das erste und 90 % für das zweite Kind die Lücke schließen.

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