Autor Thema: [SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen  (Read 82050 times)

Aloha

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #45 am: 30.09.2022 10:34 »
Nur zur Erinnerung aus dem Battis-Gutachten - ist ja nicht "Irgendwer":
Vor dem Hintergrund der skizzierten Entwicklung hat der sbb dbb die Frage aufgeworfen,
ob eine auf Elemente der Beihilfe und eine Absicherung in einer Krankenversicherung
gestützte Lösung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Die Frage ist
auch unter Berücksichtigung der Erhöhung des Kinderanteils im Familienzuschlag für die
ersten beiden Kinder zu verneinen. Wie in allen anderen von Bund und Ländern
verabschiedeten oder diskutierten Gesetzesentwürfen wird das Kernanliegen des
Bundesverfassungsgerichts, die Durchsetzung des Abstandsgebots innerhalb der A-Besoldung durch eine grundlegende Korrektur zu gewährleisten nicht verwirklicht. Die
Konzentration auf die Beihilfe schafft ebenso wie die in anderen Ländern auf den
Familienzuschlag keine systemgerechte Neuordnung, sondern schreibt die bestehenden
Unzulänglichkeiten fort und schafft auch hinsichtlich der Einrechnung von Amtszulagen
durch das Leistungsprinzip (Art. 33 II GG) nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlungen.
...
Die unter II. gegebene Antwort lässt die Berechnung des umstrittenen Nominallohnindexes angesichts der Missachtung des Abstandsgebots als vernachlässigungswert erscheinen.
(https://www.sbb.de/fileadmin/user_upload/www_sbb_de/pdf/2022/SBB/News/Gutachterliche_Stellungnahme.pdf)

Beamtenmichel

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #46 am: 05.10.2022 13:16 »
Ich habe den Entwurf vorliegen. Allerdings umfasst er ca. 400 Seiten, so dass ich wohl erst am Wochenende Zeit dafür finden werde. Die wichtigsten Inhalte die mir beim ersten Überfliegen aufgefallen sind:

- Erhöhung der Besoldung/Versorgung sowie der Familienzuschläge um 2,8% analog zum Tarifabschluss
- die Festsellung, dass eine weitere Erhöhung der familienbezogenen Bestandteile (bis 2 Kinder) nicht möglich erscheint, da sonst das Abstandsgebot zw. den Ämtern nicht mehr gegeben sei
- keine weitere Erhöhung der Grundbesoldung, da zu teuer und nicht erforderlich
- Erhöhung der Beihilfesätze für die Beamten mit einem Kind auf 70% und ab dem 2. Kind auf 90% (nach Wegfall der zu berücksichtigenden Kinder sollen die erhöhten Beihilfesätze erhalten bleiben)
- Erhöhung der Beihilfesätze für berücksichtungsfähige Angehörige
- Erhöhung der Zuschläge ab dem 3.Kind
- Nachzahlungen für die Jahre, in denen Widerspruch eingelegt wurde (die Höhe unterscheidet sich nach Jahr und Familienkonstellation( Größenordnung für eine 4K Familie ca. 4000 bis 5000€ pro Jahr)

Die Angaben sind sicherlich unvollständig und ungenau, da mir momentan die Zeit dafür fehlt und der Entwurf recht umfangreich ist...

Vielen Dank für den spannenden Einblick in die neueste besoldungstechnische Trickkiste. Die Logik der Argumentation, dass familienabhängige Zulagen das Abstandsgebot verletzten, dasselbe aber über die Beihilfe dann doch (dauerhaft) ginge, ist zumindest kreativ, aber dennoch durchschaubar.

Nach meinem Verständnis soll der Beihilfesatz des Beihilfeberechtigten (mit einem Kind) doch bei 50% bleiben und bei der berücksichtigungsfähigen Ehegattin/Ehegatten bei 70%?

Erst ab dem 2. Kind sollen sich doch Änderungen am Beihilfesatz des Beihilfeberechtigten sowie den berücksichtigungsfähigen Personen ergeben?

Mondschaf78

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #47 am: 06.10.2022 10:58 »

Nach meinem Verständnis soll der Beihilfesatz des Beihilfeberechtigten (mit einem Kind) doch bei 50% bleiben und bei der berücksichtigungsfähigen Ehegattin/Ehegatten bei 70%?

Erst ab dem 2. Kind sollen sich doch Änderungen am Beihilfesatz des Beihilfeberechtigten sowie den berücksichtigungsfähigen Personen ergeben?

Ja, so habe ich das auch gelesen.

Mondschaf78

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #48 am: 06.10.2022 11:19 »
Lese ich das auch richtig, dass die Nachzahlungen nur gezahlt werden, wenn Widerspruch eingelegt wurde, auch für das Jahr 2022?
Das bedeutet ja, dass ich die Nachzahlung für 2022 aus einem Gesetz von 2022 nur bekomme, wenn ich noch Widerspruch gegen die Besoldung einlege.

Saggse

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #49 am: 06.10.2022 16:44 »
Lese ich das auch richtig, dass die Nachzahlungen nur gezahlt werden, wenn Widerspruch eingelegt wurde, auch für das Jahr 2022?
Das bedeutet ja, dass ich die Nachzahlung für 2022 aus einem Gesetz von 2022 nur bekomme, wenn ich noch Widerspruch gegen die Besoldung einlege.
Noch ist es ja ein Gesetzentwurf - wann bzw. ob überhaupt es ein Gesetz wird, ist gegenwärtig noch nicht absehbar. Davon abgesehen würde ich mindestens so lange Widerspruch einlegen, bis das Geld bei mir auf dem Konto ist - und wenn es Zweifel an der Verfassungskonformität des neuen Gesetzes gibt, natürlich auch darüber hinaus.

DrStrange

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #50 am: 20.10.2022 09:48 »
Kennt jemand den aktuellen Stand? Also was der Entwurf aktuell macht (oder auch nicht)?
Der Entwurf beinhaltet ja auch den Übertrag des Tarifergebnisses (2,8% ab 12/22)
Jetzt ist der Oktober fast um. Das dürfte knapp werden.

Rainer Hohn

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #51 am: 22.10.2022 12:37 »
Unter nachfolgendem Link ist die Stellungnahme des PKV-Verbandes zu den geplanten Beihilferegelungen zu finden.

https://www.pkv.de/positionen/referentenentwurf-des-saechsischen-staatsministeriums-der-finanzen-viertes-gesetz-zur-aenderung-dienstrechtlicher-vorschriften/

SwenTanortsch

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #52 am: 22.10.2022 18:26 »
Da die Landesregierungen und Gesetzgeber seit 2020 in den Besoldungsrechtskreisen auf kritische Einwendungen vonseiten der Gewerkschaften und Verbände i.d.R. weitgehend instrumentell reagiert und also keine substanziellen Veränderungen der Gesetzentwürfe vorgenommen haben, dürfte es interessant werden, ob die Landesregierung nun auf die Kritik aus der Privatwirtschaft reagieren wird. Zugleich zeigt auch diese Kritik das bislang typische Handeln der Gesetzgeber: "Die vorgesehene Erhöhung der Beihilfeleistungen verlagert erhebliche Kosten in die Zukunft zulasten der jüngeren Generationen." Man (also in diesem Fall ich) fühlt sich auch hier wie eigentlich in allen Besoldungsrechtskreisen an politische Grundsätze erinnert, die an Hybris erinnernde Art und Weise in den Wind geschlagen werden: "Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren."

DrStrange

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #53 am: 22.10.2022 23:32 »
Unter nachfolgendem Link ist die Stellungnahme des PKV-Verbandes zu den geplanten Beihilferegelungen zu finden.

https://www.pkv.de/positionen/referentenentwurf-des-saechsischen-staatsministeriums-der-finanzen-viertes-gesetz-zur-aenderung-dienstrechtlicher-vorschriften/

Danke für die Info.
Entweder haben die Versicherungen Angst vor dem Wegfall der Kundschaft oder sie haben Recht. Oder beides. 400 Seiten Entwurf...für die Tonne!

Den Link der PKV könnte man doch im Haupthread zum Beschluss posten. Ich finde das sehe interessant auch für nicht betroffene Bundesländer.

emdy

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #54 am: 23.10.2022 10:08 »
Martin Stuttmann ("Die Besoldungsrevolution des BVerfG") und andere haben in der Vergangenheit ja schon auf die Probleme hingewiesen, in die die PKV ohne den Kundenstamm der Beihilfeempfänger gerät. Ohne Experte für die Finanzierung des Gesundheitswesens zu sein, heißt es ja auch immer wieder, dass die medizinische Versorgung ohne PKV gefährdet wäre. Das ist zwar ein Aspekt bei dem man sich nur an den Kopf schlagen möchte, aber wenn es sich um ein Faktum handelt, kann man das ja auch nicht ignorieren.

Diese Stellungnahme des PKV-Verbandes erfolgt sicherlich aus Profitinteresse, ist aber nicht zwangsläufig inhaltlich falsch.

Aus meinem Blickwinkel ist eine 100% Beihilfe ein interessanter Baustein, weil er tatsächlich für alle zu einer höheren Nettoalimentation führen würde, wenn man denn nicht abermals so täte, als müssten nur kinderreiche Beamte amtsangemessen besoldet werden. Allerdings, als einziger Baustein dürfte das zu einem Verstoß gegen das Abstandsgebot führen.
« Last Edit: 23.10.2022 10:15 von emdy »

Ozymandias

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #55 am: 23.10.2022 11:07 »
Der PKV-Verband hat natürlich ein großes Interesse daran seine Kunden zu behalten.

Die 100% Beihilfe ist zwar nett, wird bei manchen aber zu großen Kopfschmerzen führen. Eine PPV braucht man trotzdem, man bekommt keine Versicherungskarte... bei dem angesprochenen Fall wenn z.B. eine Ehefrau aus der Beihilfe fällt wegen Einkommen über 18.000 Euro sind dann auch 600-800 Euro im Monat für den Basistarif fällig. Da wird die Ersparnis in kürzester Zeit wieder aufgefressen, wenn man den Versicherungsdschungel mit Anwartschaftversicherungen, etc. nicht durchblickt oder Fristen verpasst.

Die Anhebung der Grundbesoldung ist immer noch der einfachere Schritt.

TomR

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #56 am: 23.10.2022 15:17 »
Unter nachfolgendem Link ist die Stellungnahme des PKV-Verbandes zu den geplanten Beihilferegelungen zu finden.

https://www.pkv.de/positionen/referentenentwurf-des-saechsischen-staatsministeriums-der-finanzen-viertes-gesetz-zur-aenderung-dienstrechtlicher-vorschriften/

Diese Stellungnahme ist doch der reine Hohn. Welcher Prozentsatz der Beamten kommt denn überhaupt noch normal in die PKV und welcher nur über die Öffnungsaktion um so eben keinen Beihilfeergänzungstarif zu erhalten. Dabei wird immer damit beworben, dass es keinen Leistungsausschluss gibt. So ein Unsinn. Die PKV kassiert hier ein zweites mal, da Makler nicht die üblichen Provisionen bekommen. Ein Beamter mit zwei Kindern zahlt dann in einer 30%igen Restkosten-PKV Versicherung + Pflege so viel wie der hälftige Anteil der GKV+Pflege eines Angestellten über Beitragsbemessungsgrenze. Das geht weit über Steuerverschwendung hinaus, der zudem auch noch staatlich unterstützt wird. Bürgerversicherung für alle und gut ist.
« Last Edit: 23.10.2022 15:23 von TomR »

Bastel

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #57 am: 23.10.2022 17:53 »
Welcher Prozentsatz der Beamten kommt denn überhaupt noch normal in die PKV und welcher nur über die Öffnungsaktion um so eben keinen Beihilfeergänzungstarif zu erhalten.

Alle welche einigermaßen gesund sind?

TomR

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #58 am: 23.10.2022 19:20 »
Aber sicher. Zahlen wären hier aber sinnvoller. In meinem Umfeld sind deutlich mehr per Öffnungsaktion als ohne. Ist aber nicht Thema hier, sondern die amtsangemessene Besoldung der PKVs, ähm der Staatsdiener.

Rainer Hohn

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #59 am: 26.10.2022 11:54 »
Auf der Homepage des SBB sind nunmehr auch die Stellungnahme des SBB sowie das in Auftrag gegebene Gutachten von Prof. Battis zu finden.

https://www.sbb.de/aktuelles/news/amtsangemessene-alimentation-stellungnahme-abgegeben/