Na da wird es einem ja richtig heimelig und man kann bei Kerzenschein und einem Pfefferkuchen seinen Widerspruch ausarbeiten und sich auf den kommenden Geldregen in 2023 freuen...
Aus dem Referententwurf wurde 1 zu 1 der Gesetzesentwurf. Die umfangreichen Stellungnahmen im Anhörungsverfahren
https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=11452&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=2&dok_id=undefinedwurden nicht einbezogen.
Jetzt liegt die Drucksache den Abgeordneten im Landtag vor. Auszug von der Landtags-Website: "Im Parlament durchläuft der Entwurf mehrere Stufen des Gesetzgebungsverfahrens, bis das Gesetz ggf. verabschiedet wird und in Kraft treten kann. Dabei braucht es meistens viel Zeit, bis aus einer politischen Idee ein konkretes Gesetz wird. Doch dafür gibt es gute Gründe. Der finalen Abstimmung gehen intensive Beratungen voraus, zunächst in den Arbeitskreisen der Fraktionen, anschließend in den Fachausschüssen (ggf. mit öffentlicher Anhörung von Sachkundigen) und schließlich im Plenum. In diesem aufwändigen Prozess können zahlreiche Meinungen und Interessen einbezogen und abgewogen sowie Änderungsvorschläge diskutiert werden."
Fantastisch!
Jetzt ist der aufgebaute Druck, das unzulängliche Gesetz durchzubringen, schön hoch. Seitens des Finanzministeriums wurde ja die Abtrennung der linearen Besoldungserhöhung, in einem eigenen Gesetz, nicht angestrebt und die Weigerung es doch zu tun durchweg aufrechterhalten. Im Anhörungsverfahren wurden die federführenden Gewerkschaften vom Minister und seinem Apparat ordentlich gegeneinander ausgespielt (siehe SRV Aktuell vom 25.03.2022). Seitdem lief es auf das jetzige Fiasko hinaus.
Abgetrennt hätte in 12/2022 mindestens umgesetzt werden müssen:
- Umsetzung Besoldungserhöhung nicht nur linear (2,8 %), dass Volumen (3,2 %) bleibt unberücksichtigt
- Streichung Beihilfe-Kostendämpfungspauschale
- 300,00 € EPP für Versorgungsempfänger
Mit den erweiterten komplexen Beratungen im Gesetzgebungsverfahren zur verfassungsgemäßen amtsangemessenen Alimentation hätte man sich dann in 2023 abschließend befassen können.
Mir fehlt der Gesamtüberblick zu den ganzen anhängigen Klagen und Beschlussvorlagen von und vor Verwaltungsgerichten bis hin zum BVerfG. Nur einzelne hartgesottene Beamte mit dickeren Portemonnaie werden Klage erheben und sich dem Prozessrisiko aussetzen.
Die nächste Zumutung steht schon vor der Tür, mit dem Gesetz zur "Pauschalen Beihilfe" wird mit Sicherheit ein weiteres gesetzgeberisches Unrecht in die sächsische Amtsstube plumpsen. Auch der Beef zwischen DBB und DGB bzgl. der "Pauschalen Beihilfe" ist kontraproduktiv.
So, genug jetzt der Ironie, Sarkasmus und maximalen Enttäuschung. Die einzige Gewissheit wird wohl bleiben, dass ernsthaft kein Politiker eine Abschaffung des Beamtentums insgesamt forcieren wird. Unter dem dann zur Verfügung stehenden echten Streikrecht würden solche Gesetzesentwürfe, wie jetzt vorliegend, gar nicht erst die Welt erblicken! Hochgelobt sei der goldene Käfig des Berufsbeamtentums.
Wünsche uns allen und besonders allen Dreischichtlern einen gemütlichen Jahresausklang und für 2023 besoldungsrechtlich positive Überraschungen!