Autor Thema: [SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen  (Read 82101 times)

Talinos

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #30 am: 21.09.2022 09:37 »
vielen Dank für die Zusendung des Referentenentwurfs!

Wir haben die Sachsen-Seite sogleich aktualisiert.

Könnt ihr den Referentenentfwurf auch zugänglich machen? Derzeit sind nur die Tabellen und der Rechner aktualisiert. Der Entwurf per se kann nicht eigesehen werden ist jedoch interresant.

Wabi Sabi

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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!


TZSteinbock

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #33 am: 24.09.2022 17:49 »
Es ist einfach erstaunlich wie man es jetzt nach so langer Erarbeitungszeit für den Entwurf auf 400 Seiten schaffen kann, ca. 10 % Inflation und Energiepreisexplosion einfach auszublenden und unberücksichtigt zu lassen.   

Karsten

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #34 am: 25.09.2022 20:37 »
Sachsen bessert bei Beamten mit privater Krankenversicherung nach.

Geniale Lösung,  kostengünstig und die PKV wird auch noch erheblich geschwächt.

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/politik/mehr-beihilfe-private-krankenversicherung-beamte-in-sachsen-100.html

SwenTanortsch

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #35 am: 25.09.2022 22:31 »
Sachsen bessert bei Beamten mit privater Krankenversicherung nach.

Geniale Lösung,  kostengünstig und die PKV wird auch noch erheblich geschwächt.

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/politik/mehr-beihilfe-private-krankenversicherung-beamte-in-sachsen-100.html

Hab vielen Dank für den Link, Karsten. Die geplante gesetzliche Regelung ist tatsächlich aber nicht genial und schwächt auch die PKV nur gering - denn der Kreis der von der gesetzlichen Regelung Betroffenen soll überschaubar klein bleiben -; sie ist stattdessen so wie derzeit geplant offensichtlich verfassungswidrig, was ebenfalls gegen ihre Genialität spricht.

Zunächst einmal ist es dem Gesetzgeber gestattet, seiner Verpflichtung, eine amtsangemessene Alimentation zu gewähren, auch durch Veränderungen im Beihilferecht nachzukommen (vgl. in der aktuellen Entscheidung unter der Rn. 49). Entsprechend hebt das Bundesverfassungsgericht hervor, dass die Gewährung einer freien Heilfürsorge oder die Erhöhung des Beihilfesatzes sich positiv auf die Höhe des Nettoeinkommens auswirkt (ebd., Rn. 76).

Jedoch hebt das Bundesverfassungsgericht ebenso hervor: "Gemäß § 193 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG) vom 23. November 2007 (BGBl I S. 2631) ist jede Person mit Wohnsitz im Inland, die nicht gesetzlich versichert oder anderweitig abgesichert ist, verpflichtet, eine Krankheitskostenversicherung abzuschließen." (Rn. 77; Hervorhebung durch mich) Damit aber verweist es darauf, dass Beamte rechtlich hier erst einmal als wesentlich Gleiche zu betrachten sind; denn sie können sich ausnahmslos zunächst einmal nicht der genannten Verpflichtung entziehen. Damit greift auch für sie hinsichtlich Art. 3 Abs. 1 GG die sog. "neue" Formel des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, nach der das Gleichheitsgrundrecht „vor allem dann verletzt [ist], wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten“ (Nußberger, in: Sachs-Battis, GG, 8. Aufl., 2018, Art. 3, Rn. 8 ff.). Es bedürfte von daher eines sachlichen Grundes, wieso nun die geplante Regelung sich nur auf Beamte mit mindestens zwei Kindern erstrecken sollte, der aber als solches auch hier nicht gegeben ist und auch nicht im verfassungsrechtlichen Rahmen gefunden werden kann. Denn der sachliche Grund liegt ausschließlich darin, Personalkosten durch einen Eingriff in das grundrechtsgleiche Recht auf eine amtsangemessene Alimentation zu sparen - und das grundgesetzgleiche Recht auf eine amtsangemessene Alimentation kann sich eben nicht nur auf Beamte mit mehreren Kindern erstrecken, da die Kinderzahl kein Kriterium im Sinne des Leistungsprinzips ist. Entsprechend liegt auch hier eine offensichtlich elementare Verletzung des Gleichheitsgrundrechts vor, was Gewerkschaften in einem Rechtskreis, dessen Gesetzgeber das Bundesverfassungsgericht gerne betrachtet, eventuell auch selbst erkennen können sollten, um sich dann entsprechende Jubelarien, wie sie der Link wiedergibt, zu verkneifen und stattdessen lieber dem eigenen Auftrag nachzukommen, nämlich sich für die Belange aller ihrer Mitglieder einzusetzen.

mpai

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #36 am: 28.09.2022 10:34 »
Sachsen bessert bei Beamten mit privater Krankenversicherung nach.

Geniale Lösung,  kostengünstig und die PKV wird auch noch erheblich geschwächt.

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/politik/mehr-beihilfe-private-krankenversicherung-beamte-in-sachsen-100.html
Als Vater mit zwei Kindern, die über mich in der KV laufen, würde ich jubeln über diese Regelung.
Das wäre für mich fast 200 Euro mehr in der Tasche monatlich. Aufs Jahr gerechnet ein schöner Urlaub.

Rainer Hohn

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #37 am: 28.09.2022 12:12 »
Dann würdest du zu der recht überschaubaren Gruppe der (scheinbaren) Profiteure gehören.

Ich bin mal gespannt wie sich diese Regelungen, sollten sie denn Gesetzeskraft erlangen, mit der geplanten Einführung des Hamburger Modells vertragen.

mpai

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #38 am: 28.09.2022 12:16 »
Ich hatte gelesen, dass man dann den erhöhten Beihilfesatz von 90 v.H. behält, auch wenn die Kinder nicht mehr berücksichtigungsfähig sind. Gilt das dann auch nach der Pensionierung?

Rainer Hohn

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #39 am: 28.09.2022 12:19 »
Ja, die Beibehaltung des erhöhten Beihilfesatzes gibt es in Sachsen bereits (derzeit 70%)....

Karsten

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #40 am: 28.09.2022 21:05 »
Dann würdest du zu der recht überschaubaren Gruppe der (scheinbaren) Profiteure gehören.

Ich bin mal gespannt wie sich diese Regelungen, sollten sie denn Gesetzeskraft erlangen, mit der geplanten Einführung des Hamburger Modells vertragen.

Das verträgt sich, beide Varianten stehen ja nicht in Konkurrenz. In jedem Fall schwächen beide Varianten die PKV aber zunehmend. Das Modell in Sachsen würde der PKV sehr hohe Beitragsausfälle bringen. Wenn Beamte nur noch ein Restrisiko von 10% versichern müssen, hält sich der Beitragsaufwand sehr gering. Wenn zudem Kinder und Ehepartner gar nicht mehr in der PKV vrsichert werden müssen, aufgrund ein 100%igen Beihilfesatzes, sinkt die Anzahl der Vollversicherten weiter. Die PKV schrumpft seit 10 Jahren in der Vollversicherung,  wächst bisher nur noch im Beamtensegment, weil hier für viele Beamte nie die Möglichkeit bestand in der GKV zu bleiben und Beihilfeanspruch zu haben.

Rainer Hohn

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #41 am: 28.09.2022 22:18 »
Naja von einer erheblichen Schwächung  gehe ich nicht aus. Man hat sich ja ganz offensichtlich für die Beihilfevariante entschieden, da eben recht wenige Beamte bzw. deren berücksichtungsfähige Angehörige betroffen sind. 12 Mio. Euro Mehrkosten im Landeshaushalt um einen Besoldungsrückstand von ca. 12 % aufzuholen (Stand 2020) sprechen Bände.

Aber diese Variante findet scheinbar auch über die Landesgrenzen hinaus Anklang. Der BSBD (Bund der Strafvollzugsbediensteten) NRW spricht gar von einer SENSATION und wünscht sich gemeinsam mit dem DBB nichts Sehnlicheres, als dieses Modell auch auf NRW zu übertragen.

http://www.bsbd-nrw.de/aktuelles/aktuelles-bsbd/1011-beihilfe-sensation-aus-sachsen


SwenTanortsch

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #42 am: 28.09.2022 22:58 »
Wie man als Gewerkschaftsfunktionär offensichtlich bar hinreichend verfassungsrechtlicher Kenntnisse ungeprüfte so viel Unsinn schreiben kann, bleibt mir schleierhaft. Wenn man die Jubelarie am Ende in folgendem Satz münden lässt:

"Für die Betroffenen wäre die Regelung aus dem sächsischen Gesetzentwurf eine wesentliche Komponente zur nachhaltigen Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes."

dann zeigt man darüber hinaus, dass man von den Belangen der eigenen Mitglieder wohl nicht allzu viel Ahnung hat. Denn die Mehrzahl derer, die man erst noch für den Beamtendienst gewinnen will, werden kaum schon Elternteil zweier oder mehr als zweier Kinder sein und sich entsprechend ausmalen, wie attraktiv es zukünftig sein dürfte, wenn dann die entsprechende Kinderzahl an Bord sei, von den vom Gesetzgeber anvisierten Beihilfeleistungen zu profitieren.

Es ist auch hier eine eigenartige Vorstellung vom Leistungsprinzip, dass man meint, Beihilfeleistungen an die Kinderzahl zu knüpfen, um so am Ende für eine geringe Zahl an Beamten die Forderungen des Mindestabstandsgebots erfüllen zu wollen. Die aus dem absoluten Alimentationsschutz resultierenden verfassungsrechtlichen Forderungen können nicht vom Familienstand abhängig gemacht werden, da ausnahmslos allen Beamten eine amtsangemessene Alimentation zu gewähren ist. Ein ehemaliger ehrenamtlicher Richter an einem Verwaltungsgericht sollte m.E. erst einmal eine sachliche Prüfung der Thematik vornehmen, bevor er solche einen Text verfasst.

Sonnenschein

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #43 am: 29.09.2022 07:52 »
Die Neuregelung tritt ja erst zukünftig in Kraft. Wie verhält es sich eigentlich für die Vergangenheit? Wir haben ja auch immer schön jährlich Widerspruch gegen die Besoldung eingelegt. Gibt der 400 Seiten Gesetzestextentwurf dazu eigentlich was her oder fällt das mal so locker unter den Tisch.
« Last Edit: 29.09.2022 08:07 von Sonnenschein »

Dailydrvr

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2021-2023 Sachsen
« Antwort #44 am: 29.09.2022 14:18 »
Es ist einfach erstaunlich wie man es jetzt nach so langer Erarbeitungszeit für den Entwurf auf 400 Seiten schaffen kann, ca. 10 % Inflation und Energiepreisexplosion einfach auszublenden und unberücksichtigt zu lassen.

Ich hab noch an der Zahl gezweifelt, aber:Tata! https://www.tagesschau.de/eilmeldung/eilmeldung-6741.html

Ja, wir erhöhen die Besoldung um wahnsinnige 2,8%…      -> kann Spuren von Sarkasmus enthalten