Also wenn du deine Arbeit angeboten hast und der AG sie nicht annehmen konnte entstehen auch keine Minusstunden, Stichwort Annahmeverzug § 615 BGB.
Wenn du allerdings einfach zu Hause gelieben bist und gehofft hast das kommt schon wieder in Ordnung... wirds schwierig. Das ist dann wie auf einem Schiff auf hoher See - denn vor Gericht bist zu zuweilen in Gottes Hand.
Wenn eine Dienstvereinbarung regelt, dass ein Gleitzeitkonto nur -60 stunden haben darf dann gilt das uneingeschränkt.
Gleichwohl können Minusstunden nur angerechnet werden wenn der Arbeitnehmer dafür verantwortlich ist - hast du also entsprechend Alarm geschlagen und mitgeteilt, dass keine Arbeit vorhanden, du aber bereit bist die Arbeit aufzunehmen dürfen keine Minusstunden geschrieben werden.
Ansonsten sind Minusstunden durch den Arbeitgeber angeordnet und entstehen zwar, müssen aber voll vergütet werden - das hat in Ausnahmefällen z.B. in unserer Klinik den Sinn, dass teure Geräte aus bleiben und geschont werden und das zuständige Personal trotzdem bezahlt wir auch wenn es nicht arbeitet weil die Betriebskosten 1000x mal höher liegen als das Stundenentgeld