Autor Thema: Wechsel vom Tvöd zum Tvv  (Read 3110 times)

Meermann

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Wechsel vom Tvöd zum Tvv
« am: 24.01.2022 11:08 »
Hallo zusammen,
habe eien frage zum Wechsel vom TÖVD zum Tvv, wir haben jetzt eine Übergangszeit von 2 Jahren zu dem Wechsel zum Tvv,
War bisher im Tövd eingruppiert in die 12-4 und würde auch eigentlich in 2 Jahren in die 12-5 eingruppiert werden --> jetzt haben wir den Wechsel in den tvv seit dem 01.01.2022 mit der Übergangszeit von 2 Jahren

NAch den 2 Jahren würden wir in den TVV komplett wechseln aber in die Einstufung 12-3, hätte aber nach Tövd zu den gleichen Zeitpkt eine höher Gruppierung in die 12-5,

Jetzt die Frage: kann das sein, danach würde ich monatlich weniger verdienen ca 250Euro, natürlich über die ganzen Jahre mehr.

Ist das Rechtens ?  Muss ich diese Kürzung hinnehmen ?


Kaiser80

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Antw:Wechsel vom Tvöd zum Tvv
« Antwort #1 am: 24.01.2022 11:18 »
Gerundet:
TVV EG12/Stufe 3 ab 2022 = 5553€
TVÖD 12/5                          = 5695€
Diff                                      =  -141€

Irgendwann TVÖD 12/6 = 5977 €
Das entspricht ja nahezu schon der Stufe 4 in der EG 12 des TVV (5934€). Stufe 6 im TVV sind dann sogar 6569€.
Ohne "muss ich das hinnehmen" beantworten zu wollen bzw auf die schnelle zu können: Hast du mal auf lange Sicht  verglichen?

Lars73

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Antw:Wechsel vom Tvöd zum Tvv
« Antwort #2 am: 24.01.2022 11:26 »
Eine Überleitung aus TVöD in TV-V ist tariflich nicht geregelt. Wie erfolgt der Wechsel und gibt es dazu Vereinbarungen.
Welche Fallgruppe in welchen Abschnitt der Entgeltordnung TVöD war bisher dir E12? Es ist selten das Ergebnis im TV-V, dass es dann auch eine E12 wird.
Je nach Inhalt des Arbeitsvertrag kannst du darauf bestehen weiterhin nach TVöD bezahlt zu werden. Lohnt sich aber meistens nicht.

Bastel

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Antw:Wechsel vom Tvöd zum Tvv
« Antwort #3 am: 24.01.2022 11:55 »
Aufgrund der höheren JSZ im TVV wäre die Differenz übers ganze Jahr nur ca. 150€ Brutto... Das kann man Zweifel verschmerzen, wenn man sich die "Zukunft" anschaut...

mj23

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Antw:Wechsel vom Tvöd zum Tvv
« Antwort #4 am: 24.01.2022 15:03 »
Wie Lars73 bereits sagte, führen die Eingruppierungsmerkmale, die nach TVöD E12 ergeben haben, wahrscheinlich nicht zu einer E12 im TV-V.
Im Detail kommt es auf die vereinbarten Übergangsregeln an. Darin wird höchst wahrscheinlich auch festgelegt, welcher Zeitpunkt der TVöD-Eingruppierung bei der Überleitung betrachtet wird und damit welche Stufe bzw. Stufenlaufzeit ab dem 01.01.2024 vorliegt.

andi1504

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Antw:Wechsel vom Tvöd zum Tvv
« Antwort #5 am: 25.01.2022 12:23 »
Eine Überleitung aus TVöD in TV-V ist tariflich nicht geregelt. Wie erfolgt der Wechsel und gibt es dazu Vereinbarungen.
Welche Fallgruppe in welchen Abschnitt der Entgeltordnung TVöD war bisher dir E12? Es ist selten das Ergebnis im TV-V, dass es dann auch eine E12 wird.
Je nach Inhalt des Arbeitsvertrag kannst du darauf bestehen weiterhin nach TVöD bezahlt zu werden. Lohnt sich aber meistens nicht.

Das ist nicht richtig. Die Überleitung aus dem TVöD in den TV-V ist geregelt im §22a TV-V. TVöD EG 12 wird TV-V EG 12 zugeordnet (wobei im TV-V kein Aufstieg in die Stufe 6 erfolgt). Bzgl. der Stufenzuordnung wird ein Vergleichsentgelt ermittelt, dass in diesem Fall um 2% erhöht wird. Das so erhöhte Entgelt ist dann die Zwischenstufe, die für zwei Jahre gezahlt wird. Nach zwei Jahren erfolgt der Aufstieg in die nächsthöhere reguläre Stufe. Spätestens nach weiteren drei Jahren erfolgt dann der Aufstieg in die darauffolgende Stufe.