Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wechsel vom Tvöd zum Tvv
andi1504:
--- Zitat von: Lars73 am 24.01.2022 11:26 ---Eine Überleitung aus TVöD in TV-V ist tariflich nicht geregelt. Wie erfolgt der Wechsel und gibt es dazu Vereinbarungen.
Welche Fallgruppe in welchen Abschnitt der Entgeltordnung TVöD war bisher dir E12? Es ist selten das Ergebnis im TV-V, dass es dann auch eine E12 wird.
Je nach Inhalt des Arbeitsvertrag kannst du darauf bestehen weiterhin nach TVöD bezahlt zu werden. Lohnt sich aber meistens nicht.
--- End quote ---
Das ist nicht richtig. Die Überleitung aus dem TVöD in den TV-V ist geregelt im §22a TV-V. TVöD EG 12 wird TV-V EG 12 zugeordnet (wobei im TV-V kein Aufstieg in die Stufe 6 erfolgt). Bzgl. der Stufenzuordnung wird ein Vergleichsentgelt ermittelt, dass in diesem Fall um 2% erhöht wird. Das so erhöhte Entgelt ist dann die Zwischenstufe, die für zwei Jahre gezahlt wird. Nach zwei Jahren erfolgt der Aufstieg in die nächsthöhere reguläre Stufe. Spätestens nach weiteren drei Jahren erfolgt dann der Aufstieg in die darauffolgende Stufe.
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