Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
ordentliche Kündigung befristeter Vertrag (sachgrundlos) gilt TVL?
XTinaG:
Es gibt auch eine Unterscheidung zwischen Bayern und Schleswig-Holstein. So what?
Johann:
--- Zitat von: XTinaG am 24.01.2022 13:03 ---Es gibt auch eine Unterscheidung zwischen Bayern und Schleswig-Holstein. So what?
--- End quote ---
Da zweifelt hoffentlich niemand dran, dass es sich hierbei um Bundesländer handelt, die auch heute noch als "getrennt" gelten. Ost/West sollen hingegen seit mehr als 30 Jahren "vereint" sein, wodurch logisch betrachtet eine Unterscheidung hinfällig wäre. Alternativ würden Fragen aufkommen, ob es dann auch eine Unterscheidung zwischen Nord/Süd und Nordwest/Südost, Nordost/Südwest, Nordwest/Nordost, Südwest/Südost, Nordost/Südost und Nordwest/Südwest gibt, die man ins Blaue hineinraten müsste.
XTinaG:
Bayern und Schleswig-Holstein sind bereits seit deutlich längerer Zeit vereint, verglichen damit liegt der Beitritt der neugebildeten Länder der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes und die Vergrößerung Berlins um den ehemals sowjetisch besetzten Teil geradezu in der jüngsten Vergangenheit. Es gibt nunmal regionale Unterscheidungen. Sowohl in TVÖD/TV-L als auch in einer Vielzahl weiterer Tarifverträge und auch gesetzlicher Regelungen. Diese unterscheiden teils sogar in Rheinland und Westfalen, obwohl es Nordrhein-Westfalen ja nun schon erheblich länger gibt.
TVL:
Vielen Dank euch für die Hilfe. Habe nun eine Aufhebung beantragen müssen.
Das zwischen "Ost" und "West" unterschieden wird, hatte mich dahingehend verwirrt, da das Gehalt ja mittlerweile angeglichen wurde.
Und das die ehemalige DDR "beigetreten" ist, war mir neu. Aber das nur am Rande (OT)... Schönen Abend!
XTinaG:
Derlei hat ja auch niemand behauptet.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version