Hallo liebe Gemeinde,
ich arbeite in einem Bereich mit Stellenprinzip (TV-L). In Zusammenhang mit der Einstellung von Vertretungen für bspw. EZ o.ä. habe ich in Kombi mit dem Thema Vollzeit und Teilzeit Fragen:
Beispielkonstellationen:
1 Stelle (hier Vollzeit = 40h); besetzt mit 40h--> geht in MuschG/EZ--> Nachbesetzung mit 40h
1 Stelle, Besetzung Grund auf mit 30h --> Stelleninhaber geht in MuschG/EZ --> Nachbesetzung 30h, richtig!?
1 Stelle , im Ursprung VZ besetzt, Stelleninhaber hat ArbZ befristet auf 30h reduziert --> während der TZ MuschG/EZ --> Nachbesetzung ist wie möglich?