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TZ/VZ + Ersatzeinstellung i.v.M. Befristung
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LWO:
Hallo liebe Gemeinde,
ich arbeite in einem Bereich mit Stellenprinzip (TV-L). In Zusammenhang mit der Einstellung von Vertretungen für bspw. EZ o.ä. habe ich in Kombi mit dem Thema Vollzeit und Teilzeit Fragen:
Beispielkonstellationen:
1 Stelle (hier Vollzeit = 40h); besetzt mit 40h--> geht in MuschG/EZ--> Nachbesetzung mit 40h
1 Stelle, Besetzung Grund auf mit 30h --> Stelleninhaber geht in MuschG/EZ --> Nachbesetzung 30h, richtig!?
1 Stelle , im Ursprung VZ besetzt, Stelleninhaber hat ArbZ befristet auf 30h reduziert --> während der TZ MuschG/EZ --> Nachbesetzung ist wie möglich?
Organisator:
Mutterschutz/Elternzeit wird in der Regel befristet "nachbesetzt". Daher brauchst du gar keine Stellen, auf denen du die befristeten Mitarbeiter führst. Geld reicht.
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