Autor Thema: Sabbatical/ Sonderurlaub für den Abschluss der Promotion  (Read 2926 times)

alice18

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Liebes Forum,

ich bin Beamtin auf Probe in einer obersten Bundesbehörde. Ich habe nun einen Antrag (mit der Zustimmung meiner Leitung) gestellt, um eine (sehr kurze) Auszeit für den Abschluss meiner Promotion zu bekommen. Mir wurde der Antrag sowohl für das Sabbatical als auch für den Sonderurlab abgelehnt. Die Begründung ist, dass ich mich noch in der Probezeit befinden würde. Ich habe aber bei dieser Behörde als Angestellte angefangen und die entsprechende Probezeit längst bestanden.
Außerdem wird diese Voraussetzung (bestandene Probezeit) nirgendwo gesetzlich festgelegt, sondern entspricht einer neuen Verwaltungspraxis dieser Behörde. Hätte ich trotzdem irgendwelche Möglichkeiten, um meine Promotion abzuschließen? (Abends und am Wochenende zu promovieren kann ich aus familiären Gründen nicht) ;)  Vielen Dank!   

Auszug aus der Arbeitszeitverordnung (AZV)
§ 9 Zusammenfassung der Freistellung von der Arbeit bei Teilzeitbeschäftigung
(1) Wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, kann bei Teilzeitbeschäftigung die Zeit einer Freistellung bis zu drei Monaten zusammengefasst werden. Wird die Freistellung an das Ende der bewilligten Teilzeitbeschäftigung gelegt, darf sie bis zu einem Jahr zusammengefasst werden.

Asperatus

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Tarifrechtliche und beamtenrechtliche Probezeit sind zwei paar Schuhe.

Am einfachsten wäre es wohl, die Lebenszeitverbeamtung abzuwarten und dann nochmal die Freistellung zu beantragen, denn es scheint keine Eile zu bestehen.

Kann die Probezeit ggf. verkürzt werden, weil Zeiten als Tarifbeschäftigte angerechnet werden können (§ 29 BLV)?

Die beamtenrechtliche Probezeit kann durchaus ein dienstlichen Grund sein, der der Freistellung entgegen steht. Wenn die Verwaltungspraxis in der Behörde so ist, sehe ich wenig Chancen.

Ggf. könnte die Arbeitszeit (weiter) reduziert werden, um sich den nötigen Freiraum für das Projekt zu verschaffen?

Organisator

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Außerdem wird diese Voraussetzung (bestandene Probezeit) nirgendwo gesetzlich festgelegt, sondern entspricht einer neuen Verwaltungspraxis dieser Behörde. Hätte ich trotzdem irgendwelche Möglichkeiten, um meine Promotion abzuschließen? (Abends und am Wochenende zu promovieren kann ich aus familiären Gründen nicht) ;)  Vielen Dank!   

Da wohl kein Rechtsanspruch auf Teilzeit und auch nicht auf Sonderurlaub besteht, bist du auf das Wohlwollen deines Dienstherrn angewiesen. Welches Interesse sollte er auch haben, auf deine Arbeitskraft zu verzichten?

xap

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Eine hoffentlich langfristige Bindung der Beamtin an die Dienststelle. Ich hoffe das ist genug Grund für den Dienstherren. :)

alice18

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Danke für die Antworten!

@Asperatus: wenn ich nur 1 Tag/Woche arbeiten dürfte, wäre die Reduktion der Arbeitszeit durchhaus eine Option. Aber ich muss mindestens 50% arbeiten. Ich würde ungerne das Ende meiner Probezeit abwarten (+2 Jahre), da ich schon sowieso in den letzten Jahren dieses Projekt (wegen der Arbeit und Einsatz während der Pandemie) vernachlässigen musste.
@Xap: genauso war meine Hoffnung! Meine Promotion hat direkten Bezug zu meiner Arbeit, aber das scheint der Personalabteilung nicht zu interessieren.

@Alle: ich habe über Bildungsurlaub gelesen, aber als Bundesbeamte hat man darauf auch keinen Anspruch, oder?
Ich überlege sogar, auf meinen Beamtenstatus zu verzichten, weil ich als Tarifbeschäftigte dadurch mehr "Rechte" haben werde.

Organisator

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Danke für die Antworten!

@Asperatus: wenn ich nur 1 Tag/Woche arbeiten dürfte, wäre die Reduktion der Arbeitszeit durchhaus eine Option. Aber ich muss mindestens 50% arbeiten. Ich würde ungerne das Ende meiner Probezeit abwarten (+2 Jahre), da ich schon sowieso in den letzten Jahren dieses Projekt (wegen der Arbeit und Einsatz während der Pandemie) vernachlässigen musste.
@Xap: genauso war meine Hoffnung! Meine Promotion hat direkten Bezug zu meiner Arbeit, aber das scheint der Personalabteilung nicht zu interessieren.

@Alle: ich habe über Bildungsurlaub gelesen, aber als Bundesbeamte hat man darauf auch keinen Anspruch, oder?
Ich überlege sogar, auf meinen Beamtenstatus zu verzichten, weil ich als Tarifbeschäftigte dadurch mehr "Rechte" haben werde.

Kurzum - dein Dienstherr will aus dienstlichen Gründen keine Teilzeit / Sabbaticalmodell anbieten. Da du keinen Anspruch auf Teilzeit hast, hast du aktuell schlechte Karten.

Bildungsurlaub gibt es auch für Bundesbeamte, aber ich glaube nicht, dass eine Promotion Anspruch auf Bildungsurlaub auslösen kann. Außerdem würden 5 Tage im Jahr auch nicht wirklich helfen.

Inwieweit hättest du als Tarifbeschäftigte mehr "Rechte" im konkreten Fall?

Ansonsten würde ich versuchen, über deine Leitung (die vielleicht die Promotion als hilfreich für die Tätigkeit begründen kann) Einfluss auf die Personalabteilung zu nehmen.

ORR

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Eine kurze Rückfrage bzw. mögliche Hilfe zu deinem Sachverhalt. Du erwähntest, deine Anträge wurden abgelehnt. Ich gehe mal davon aus, du hast einen Antrag nach §91BBG gestellt (Teilzeit), richtig? Die Ablehnung eines solchen Antrages ist eine mitbestimmungspflichtige Personalangelegenheit (§78 Abs. 1 Nr. 11 BPersVG). Warum hat dich der Personalrat denn da nicht unterstützt? Falls der Personalrat nicht beteiligt wurde, könntest du auf diesen Sachverhalt ja mal dezent hinweisen. Das hat bei meinem Antrag Wunder gewirkt...

Viel Erfolg weiterhin!

alice18

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@ORR: Das ist wirklich ein sehr guter Tipp, vielen Dank. Habe dem Personalrat sofort angeschrieben.
@Organisator: Ich finde es vor allem merkwürdig, dass auch wenn meine Leitung mich freistellt (nicht nur die direkte Leitung, sondern auch der Beurteiler), ist das Ganze trotzdem ziemlich schwierig. Als Tarifbeschäftigte mit bestandener Probezeit könnte ich das Sabbatical problemlos beantragen. 
Ich habe inzwischen mitbekommen, dass viele während der Dienstzeit promovieren (!), genau aus dem Grund dass üblicherweise keine offizielle Auszeit für Promotionen gewährt wird. Das finde ich wiederum nicht richtig und ich denke, dass genau wie für Sprachkurse - die gerne gefödert werden - sollen auch für Promotionen flexible Regelungen angeboten werden... Wie ist die Praxis bei Ihren Behörden? 

Organisator

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Wie ist die Praxis bei Ihren Behörden?

Ich habe da ganz unterschiedliche Behöden erlebt. Von Teilzeitbegehren, denen regelmäßig entsprochen wird, bis hin zur kategorischen Ablehnung. Da es immer auf die dienstlichen Belange ankommt, kann es auch keine einheitliche Regelung geben.

(Dies gilt natürlich nur, soweit kein Rechtsanspruch auf Teilzeit besteht.)

Was mich nur wundert ist, dass es hier eine Ungleichbehandlung zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten geben soll. Da bei einigen Formen der Teilzeitbeschäftigung auch der Personalrat im Boot ist, könnte dieser vielleicht weitere Infos geben. vgl. § 78 Abs. 1 Nr. 11 BPersVG.

clarion

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Hallo,

Dass eine Promotion in der Dienszeit möglich ist, kann ich nur im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen an der Universität oder sonstigen wissenschaftlichen Einrichtung vorstellen. Alles Andere wäre auch Arbeitszeitbetrug und das müsste bei der Zeit, die so eine Diss frisst, auch auffallen.

Ob einem Teilzeitbegehren stattgegeben werden kann, dürfte wesentlich von den dienstlichen Belangen abhängen und die wiederum sind in in jeder BEhörde anders. Bei uns würde einem Teilzeitbegehren mutmaßlich statt gegeben werden, außer für die ITler denn von denen haben wir eh zu wenige.