Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Sabbatical/ Sonderurlaub für den Abschluss der Promotion
alice18:
Liebes Forum,
ich bin Beamtin auf Probe in einer obersten Bundesbehörde. Ich habe nun einen Antrag (mit der Zustimmung meiner Leitung) gestellt, um eine (sehr kurze) Auszeit für den Abschluss meiner Promotion zu bekommen. Mir wurde der Antrag sowohl für das Sabbatical als auch für den Sonderurlab abgelehnt. Die Begründung ist, dass ich mich noch in der Probezeit befinden würde. Ich habe aber bei dieser Behörde als Angestellte angefangen und die entsprechende Probezeit längst bestanden.
Außerdem wird diese Voraussetzung (bestandene Probezeit) nirgendwo gesetzlich festgelegt, sondern entspricht einer neuen Verwaltungspraxis dieser Behörde. Hätte ich trotzdem irgendwelche Möglichkeiten, um meine Promotion abzuschließen? (Abends und am Wochenende zu promovieren kann ich aus familiären Gründen nicht) ;) Vielen Dank!
Auszug aus der Arbeitszeitverordnung (AZV)
§ 9 Zusammenfassung der Freistellung von der Arbeit bei Teilzeitbeschäftigung
(1) Wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, kann bei Teilzeitbeschäftigung die Zeit einer Freistellung bis zu drei Monaten zusammengefasst werden. Wird die Freistellung an das Ende der bewilligten Teilzeitbeschäftigung gelegt, darf sie bis zu einem Jahr zusammengefasst werden.
Asperatus:
Tarifrechtliche und beamtenrechtliche Probezeit sind zwei paar Schuhe.
Am einfachsten wäre es wohl, die Lebenszeitverbeamtung abzuwarten und dann nochmal die Freistellung zu beantragen, denn es scheint keine Eile zu bestehen.
Kann die Probezeit ggf. verkürzt werden, weil Zeiten als Tarifbeschäftigte angerechnet werden können (§ 29 BLV)?
Die beamtenrechtliche Probezeit kann durchaus ein dienstlichen Grund sein, der der Freistellung entgegen steht. Wenn die Verwaltungspraxis in der Behörde so ist, sehe ich wenig Chancen.
Ggf. könnte die Arbeitszeit (weiter) reduziert werden, um sich den nötigen Freiraum für das Projekt zu verschaffen?
Organisator:
--- Zitat von: alice18 am 25.01.2022 18:41 ---Außerdem wird diese Voraussetzung (bestandene Probezeit) nirgendwo gesetzlich festgelegt, sondern entspricht einer neuen Verwaltungspraxis dieser Behörde. Hätte ich trotzdem irgendwelche Möglichkeiten, um meine Promotion abzuschließen? (Abends und am Wochenende zu promovieren kann ich aus familiären Gründen nicht) ;) Vielen Dank!
--- End quote ---
Da wohl kein Rechtsanspruch auf Teilzeit und auch nicht auf Sonderurlaub besteht, bist du auf das Wohlwollen deines Dienstherrn angewiesen. Welches Interesse sollte er auch haben, auf deine Arbeitskraft zu verzichten?
xap:
Eine hoffentlich langfristige Bindung der Beamtin an die Dienststelle. Ich hoffe das ist genug Grund für den Dienstherren. :)
alice18:
Danke für die Antworten!
@Asperatus: wenn ich nur 1 Tag/Woche arbeiten dürfte, wäre die Reduktion der Arbeitszeit durchhaus eine Option. Aber ich muss mindestens 50% arbeiten. Ich würde ungerne das Ende meiner Probezeit abwarten (+2 Jahre), da ich schon sowieso in den letzten Jahren dieses Projekt (wegen der Arbeit und Einsatz während der Pandemie) vernachlässigen musste.
@Xap: genauso war meine Hoffnung! Meine Promotion hat direkten Bezug zu meiner Arbeit, aber das scheint der Personalabteilung nicht zu interessieren.
@Alle: ich habe über Bildungsurlaub gelesen, aber als Bundesbeamte hat man darauf auch keinen Anspruch, oder?
Ich überlege sogar, auf meinen Beamtenstatus zu verzichten, weil ich als Tarifbeschäftigte dadurch mehr "Rechte" haben werde.
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