Guten Morgen zusammen!
Eine Studentin war bisher bei uns als geringfügig eingestuft. Nun hat sie den Master abgeschlossen und wird demnächst wohl automatisch exmatrilkuliert. Der Start ihrer Promotion steht noch nicht fest. Aufgrund des Masterabschlusses erhält sie nun zukünftig einen höheren Stundenlohn. Auch mit dem höheren Stundenlohn liegt sie unterhalb der 450 €.
Müssen wir sie bereits jetzt als voll sozialversicherungspflichtig einstufen, da sie ja keine ordentlich Studierende mehr ist oder erst, wenn sie offiziell exmatrikuliert ist oder erst, wenn sie ihre Promotion begonnen hat?
Besten Dank.
Viele Grüße
Mikele