Autor Thema: Kündigungsfrist befristeter Vertrag ohne Grund  (Read 2942 times)

CrossingTiger

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Hallo zusammen,

kurze Frage:

Kann ich meinen befristeten Vertrag (neuer Arbeitsgeber) ohne sachlichen Grund nach der Probezeit kündigen?
Er läuft 14 Monate (01.02.2022 bis 31.03.2023)
Probezeit sechs WOCHEN!

Ich möchte gerne zum 31.05.2022 wieder kündigen.

Geht das?

LG

CrossingTiger

Levana

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Antw:Kündigungsfrist befristeter Vertrag ohne Grund
« Antwort #1 am: 26.01.2022 07:29 »
Du kannst jederzeit auch nach Ablauf der Probezeit ordentlich kündigen. Wenn im AV nicht anders geregelt, gilt nach TVöD:

§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses

(1) 1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss.


CrossingTiger

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Antw:Kündigungsfrist befristeter Vertrag ohne Grund
« Antwort #2 am: 26.01.2022 15:36 »
Danke, aber das ist leider nicht genau die Antwort auf meine Frage. Meine Frage bezieht sich darauf, ob ich erst 12 Monate dort arbeiten muss, bevor ich kündigen kann?

Gewerbeaufsichtbeamter

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Antw:Kündigungsfrist befristeter Vertrag ohne Grund
« Antwort #3 am: 26.01.2022 15:43 »
Du musst nicht 12 Monate dort arbeiten um zu kündigen. Kannst jederzeit kündigen mit den entsprechenden Fristen.

RsQ

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Antw:Kündigungsfrist befristeter Vertrag ohne Grund
« Antwort #4 am: 26.01.2022 15:44 »
Danke, aber das ist leider nicht genau die Antwort auf meine Frage. Meine Frage bezieht sich darauf, ob ich erst 12 Monate dort arbeiten muss, bevor ich kündigen kann?

Bitte nochmal lesen, was Levana schon schrieb:

Zitat
Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses

Damit sollte das doch klar sein? Die Länge/Dauer spielt dabei keine Rolle.

CrossingTiger

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Antw:Kündigungsfrist befristeter Vertrag ohne Grund
« Antwort #5 am: 26.01.2022 15:58 »
Danke nochmal für die Antworten.

Das Problem ist, dass mittlerweile drei Anwälte unabhängig voneinander mit gesagt haben, ich müsste erst 12 Monate dort beschätigt sein, ehe ich gehen kann. Da ich aber schon nach vier Monaten gehen möchte, würde ich gerne wissen, ob das funktioniert.

Was wäre denn in meinen Fall die genaue Frist und der Zeitpunkt, wann ich kündigen müsste?

Wäre echt Super, wenn mir jemand helfen könnte.
Ich bin echt verzweifelt.
« Last Edit: 26.01.2022 16:06 von CrossingTiger »

Organisator

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Antw:Kündigungsfrist befristeter Vertrag ohne Grund
« Antwort #6 am: 26.01.2022 16:15 »
Danke nochmal für die Antworten.

Das Problem ist, dass mittlerweile drei Anwälte unabhängig voneinander mit gesagt haben, ich müsste erst 12 Monate dort beschätigt sein, ehe ich gehen kann. Da ich aber schon nach vier Monaten gehen möchte, würde ich gerne wissen, ob das funktioniert.

Was wäre denn in meinen Fall die genaue Frist und der Zeitpunkt, wann ich kündigen müsste?

Wäre echt Super, wenn mir jemand helfen könnte.
Ich bin echt verzweifelt.

Da die Rechtslage gemäß Tarifvertrag eine andere ist, als von den Anwälten geäußert, würde ich die Anwälte mal fragen, wie sie zu ihrer Einschätzung kommen. Vielleicht wissen sie mehr als wir?

Levana

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Antw:Kündigungsfrist befristeter Vertrag ohne Grund
« Antwort #7 am: 26.01.2022 16:48 »
Steht denn etwas in deinem AV zum Thema Kündigungsfrist, Mindestlaufzeit oder Schadensersatz? Gerade letzteres wird oft vereinbart, wenn der AG entsprechend Geld in den Mitarbeiter investiert hat (Weiterbildung o.Ä.)

CrossingTiger

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Antw:Kündigungsfrist befristeter Vertrag ohne Grund
« Antwort #8 am: 26.01.2022 17:14 »
§ 30 Befristete Arbeitsverträge

Es gilt § 30 TVÖD mit folgenden Änderungen:

1. Abs. 1 Satz 2 wird gestrichen.
(1) 1Befristete Arbeitsverträge sind nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsgesetzes sowie anderer gesetzlicher Vorschriften über die Befristung von Arbeitsverträgen zulässig. 2  [...]
(2) 1Kalendermäßig befristete Arbeitsverträge mit sachlichem Grund sind nur zulässig, wenn die Dauer des einzelnen Vertrages fünf Jahre nicht übersteigt; weitergehende Regelungen im Sinne von § 23 TzBfG bleiben unberührt. 2Beschäftigte mit einem Arbeitsvertrag nach Satz 1 sind bei der Besetzung von Dauerarbeitsplätzen bevorzugt zu berücksichtigen, wenn die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
2. Abs. 3 erhält folgende Fassung:
(3) 1Ein befristeter Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund darf eine Vertragsdauer von 18 Monaten mit dreimaliger Verlängerungsmöglichkeit nicht überschreiten. 2Der Abschluss eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages ist nur zulässig, wenn der Träger der Einrichtung zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns einschließlich des eingestellten Mitarbeiters nicht mehr als 18 v. H. seiner Mitarbeiter mit sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt. 3Die Prozentzahl ist auf der Basis eines Vollzeitmitarbeiters zu berechnen.
(4) 1Bei befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund gelten die ersten sechs Wochen und bei befristeten Arbeitsverträgen mit sachlichem Grund die ersten sechs Monate als Probezeit. 2Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden.
3. Abs. 5 Satz 2 wird gestrichen.
(5) 1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. [...] 3Eine Unterbrechung bis zu drei Monaten ist unschädlich, es sei denn, dass das Ausscheiden von der/dem Beschäftigten verschuldet oder veranlasst war. 4Die Unterbrechungszeit bleibt unberücksichtigt.  Protokollerklärung zu Absatz 5: Bei mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen führen weitere vereinbarte Probezeiten nicht zu einer Verkürzung der Kündigungsfrist.
(6) Die §§ 31,32 bleiben von den Regelungen der Absätze 3 bis 5 unberührt.

Das steht da drin.

mj23

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Antw:Kündigungsfrist befristeter Vertrag ohne Grund
« Antwort #9 am: 26.01.2022 17:20 »
Für die Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses gilt § 30 TVöD nicht § 34.

Sollte die Befristung ohne sachlichen Grund vorliegen wäre die Probezeit bereits nach sechs Wochen verstrichen.
Es gelten dann die Kündigungsfristen aus § 34 Abs. 5. Hier gibt es jedoch eine Tariflücke. Die Probezeit mit 2-wöchiger Kündigungsfrist ist bereits verstrichen. Die erste Frist in der Norm gilt dann jedoch erst für eine Beschäftigungszeit über sechs Monaten.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine ordentliche Kündigung für diesen Zeitraum ausgeschlossen worden ist. Viel mehr heißt es nur, dass unklar ist, wie die Kündigungsfrist genau ist. Diese müsste der Systematik größer als zwei und kleiner als vier Wochensein.
Haufe hat hierzu auch ein bisschen frei verfügbar:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/befristete-arbeitsvertraege-47-besonderheiten-nach-30-tvoed-fuer-die-befristung-ohne-sachlichen-grund_idesk_PI13994_HI1995663.html

Du kannst also einfach kündigen. Wenn Du bis zum z.B. 04.05. zum 31.05. kündigst würde das doch dann passen. (3 Wochen + X)

 

XTinaG

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Antw:Kündigungsfrist befristeter Vertrag ohne Grund
« Antwort #10 am: 26.01.2022 17:31 »
Für die Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses gilt § 30 TVöD nicht § 34.


Das ist in dieser Pauschalität schlicht falsch!

mj23

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Antw:Kündigungsfrist befristeter Vertrag ohne Grund
« Antwort #11 am: 26.01.2022 17:42 »
Für die Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses gilt § 30 TVöD nicht § 34.


Das ist in dieser Pauschalität schlicht falsch!

Dann nehme ich die Pauschalität zurück und sage in diesem Fall gilt höchstwahrscheinlich § 30 und nicht § 34.
Bei Bedarf kannst Du ja noch erläutern in welche Konstellation das nicht gilt.