Nein. Das sind Anfechtungsklagen, die darauf abzielen, dass die Verfügung, mit der der Beamte in den Ruhestand versetzt wird aufgehoben wird.
Da geht es nicht um konkrete Geldbeträge. Wenn aber die Versetzung in den Ruhestand aufgehoben wird, dann müssen als Nebenfolge dieser Aufhebung die Bezüge nachgezahlt werden.