[Allg] Klageverfahren Prozesszinsen

Begonnen von Willi1967, 26.01.2022 09:14

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Willi1967

Guten Morgen!
Folgende Frage:
Wird ein Beamter in den Ruhestand wg. DU versetzt, dann wird ihm ein Ruhegehalt gezahlt. Klagt er dagegen erfolgreich und die Versetzung in den Ruhestand wird Jahre später damit aufgehoben, dann werden die vollen Bezüge nachgezahlt. Also die Differenz zur Höhe des Ruhegehalts.

Werden in einem solchen Fall Prozesszinsen fällig? Weiß das jemand?

Grüße

Landsknecht

Steht das nicht im entsprechenden Gerichtsturteil? ???

Willi1967

Ich habe viele Urteile gelesen und dazu steht in keinem was. Und sonst finde ich auch keine verlässlichen Auskünfte. Generell scheint es bei verspäteten Besoldungsnachzahlungen eher keinen Anspruch auf Verzugszinsen zu geben. Ggf. könnte das aber bei Prozesszinsen anders sein. Da ich aber nichts verlässliches finde, wollte ich hier mal nachhören.


McOldie

Sind denn im Klagebegehren die Zinsen nicht geltend gemacht worden?

Willi1967

Nein. Das sind Anfechtungsklagen, die darauf abzielen, dass die Verfügung, mit der der Beamte in den Ruhestand versetzt wird aufgehoben wird.
Da geht es nicht um konkrete Geldbeträge. Wenn aber die Versetzung in den Ruhestand aufgehoben wird, dann müssen als Nebenfolge dieser Aufhebung die Bezüge nachgezahlt werden.

lotsch

Soviel ich weiß, sind Besoldungsnachzahlungen normalerweise nicht zu verzinsen. Das steht auch im Besoldungsgesetz.
Bei Klageerhebung werden aber ab Einreichung der Klage Prozesszinsen fällig.

Willi1967