Autor Thema: Stelle nur mit künftig Vfw! Wird nicht gemacht! Sanktionen?  (Read 1332 times)

farbe

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Hallo zusammen,

ein Vfa bewirbt sich auf eine Stelle, für die entweder der Vfw gefordert ist oder man dazu bereit ist, diese Fortbildung zu machen. Das VG läuft super, der Vfa erklärt sich dazu bereit, die Fortbildung zu machen.

Der Vfa arbeitet nun schon seit Monaten auf der neuen Stelle, erhält seitdem die höhere EG, die Probezeit ist vorbei, es geht um die Anmeldung des Vfa zur Vfw-Fortbildung. Der Vfw teilt dem AG mit, dass er aufgrund seiner eingetretenen Lebensumstände (erst einmal) nicht (mehr) zu der Fortbildung bereit ist.

Kann und darf der AG nun den Vfa sanktionieren, degradieren, diesen wieder auf die alte oder eine vergleichbare Stelle umsetzen und ihm wieder die schlechtere EG zahlen?

Es gab nach dem VG und dem neuen Vertrag keine Klausel, dass der Vfa sich verpflichtet, die Vfw-Fortbildung machen zu müssen, sondern nur die Aussage, dass der Vfa sich dazu bereit erklärt.

Oder hat der Vfa nun die besser bezahlte "Vfw-Stelle" sicher?

Besten Dank.

MfG

Johann

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Wenn das nirgends schriftlich festgehalten wurde, seid ihr am Arsch. :)

Lars73

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AG ordnet die Fortbildung an. (Muss dann aber Arbeitszeit sein und Kosten alleine vom Arbeitgeber zu tragen.)
Wenn AN sich weigert Abmahnung. Wenn er sich danach weiter weigert Kündigung.

farbe

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@Lars73

Gesetzesgrundlage und, oder Urteile bitte?

Danke.

XTinaG

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§ 106 GewO