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Neue Probezeit erlaubt?

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gianna:
Guten Tag,

jemand ist in der Gehaltsabrechnung für Azubis, Studenten, Praktikanten zuständig. Die Probezeit ist lange rum.

Zukünftig kann dieser jemand zuständig sein für die Gehaltsabrechnung von ausgelernten Tarifbeschäftigten.

Wäre dann eine neue sechsmonatige Probezeit erlaubt oder sogar gar keine, da es zwar schon Unterschiede gibt, aber dieser jemand  ja bereits in der ersten Probezeit bewiesen hat, dass er die Thematik der Gehaltsabrechnung versteht?!

Vorab vielen Dank.

Gruß

Organisator:
Dem Arbeitgeber steht es frei, neue Tätigkeiten vorübergehend zu übertragen. Auch zur Erprobung für sechs Monate.

Genauso kann er die neuen Tätigkeiten gleich dauerhaft übertragen.

WasDennNun:
Aber der Kündigungsschutz ist durch so einer Probezeit nicht betroffen.

was_guckst_du:
,,,wessen Bezüge berechnet werden, ist doch egal...die Tätigkeit an sich erfährt doch keine grundlegende Änderung...eine weitere Probezeit wäre damit die verbotene Verlängerung der Probezeit...mehr als 6 Monate gibts nicht...

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