Autor Thema: Kinderkrankentage  (Read 1713 times)

LiEli

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Kinderkrankentage
« am: 26.01.2022 14:11 »
Guten Tag zusammen,
Ich hätte mal eine Frage zu Kinderkrankentagen. Fehle ich auf der Arbeit aufgrund meines kranken Kindes werden diese Tage von meinem Brutto abgerechnet. Jetzt kann es aber vorkommen, dass ich in manchen Monaten ein deutlich höheres Brutto habe durch Sonderzahlungen, Weihnachtsgeld, Überstundenauszahlung etc. Dies würde also bedeuten, dass wenn ich in diesen Monaten Kinderkrankentage nehme,  der Abzug deutlich höher ist, da mein Brutto eben auch viel höher ist.
Ist das richtig???
Vielen Dank für eure Antworten.
Lg

Isie

  • Gast
Antw:Kinderkrankentage
« Antwort #1 am: 26.01.2022 15:34 »
Kinderkrankentage ohne Entgeltanspruch mindern nur den Entgeltanspruch des jeweiligen Monats, aber nicht den Anspruch auf Sonderzahlungen. Soweit die Entgeltminderung im JSZ-Bemessungszeitraum liegt, können sich minimale Auswirkungen auf die JSZ ergeben.

LiEli

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Kinderkrankentage
« Antwort #2 am: 26.01.2022 15:47 »
Das ist mir bewusst.
Aber wenn ich jetzt z.b. eine JSZ im November erhalte, ist mein Brutto im November natürlich insgesamt dadurch deutlich erhöht. Wird jetzt im November ein Kinderkrankentag berechnet, so wird er vom gesamten Brutto (einschließlich JSZ) abgerechnet. Bedeutet, ein Tag Kinderkrankenschein wäre um einiges höher in der Abrechnung als in einem Monat ohne Sonderzahlung.
Verstehe ich das richtig?

mj23

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 77
Antw:Kinderkrankentage
« Antwort #3 am: 26.01.2022 16:57 »
Das ist mir bewusst.
Aber wenn ich jetzt z.b. eine JSZ im November erhalte, ist mein Brutto im November natürlich insgesamt dadurch deutlich erhöht. Wird jetzt im November ein Kinderkrankentag berechnet, so wird er vom gesamten Brutto (einschließlich JSZ) abgerechnet. Bedeutet, ein Tag Kinderkrankenschein wäre um einiges höher in der Abrechnung als in einem Monat ohne Sonderzahlung.
Verstehe ich das richtig?

Nein, das ist nicht richtig. In Deinem Beispiel erhältst Du im November Dein Monatsentgelt + Jahressonderzahlungen. Diese Dinge werden jedoch getrennt betrachtet. Das Monatsentgelt wird entsprechend der Kinderkranktage gekürzt. Der Anspruch auf Sonderzahlung ergibt sich jedoch nicht aus den geleisteten Arbeitstagen im November, sondern an den Kalendermonaten. Eine Kürzung dürfte hier also nicht vorgenommen werden.
Erhältst Du im November noch irgendeine Nachzahlung für einen der Vormonate, wird diese Zahlung doch auch nicht gekürzt, weil Du einen Arbeitstag weniger geleistet hast.

LiEli

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Kinderkrankentage
« Antwort #4 am: 26.01.2022 17:06 »
Vielen Dank für die detaillierte Erläuterung. Jetzt verstehe ich es.