Autor Thema: [NW] Bedeutung des § 49 LVO NRW  (Read 1015 times)

FranzNW

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[NW] Bedeutung des § 49 LVO NRW
« am: 26.01.2022 23:54 »
Schönen guten Abend,
ich habe gerade leider keinen Kommentar zur Hand und komme mit dem § 49 LVO NRW nicht so recht weiter. Eigentlich scheint mit die Bedeutung recht klar zu sein, dennoch räumte er dann ja doch ungewöhnlich großzügige Möglichkeiten ein.
Verstehe ich es richtig, dass der Absatz 2 (wenn die dort genannten Voraussetzungen vorliegen) es ermöglicht, jemanden sofort in einem höheren Amt der LG 2.2, z.B. A14, zu verbeamten ohne dass das Einstiegsamt durchlaufen werden muss? Ermöglichte es auch eine sofortige Verbeamtung mit A13 in der LG 2.1?