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Antrag auf RV-Befreiung nicht möglich?

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ellla:
Hallo,

ich bin Studentin und seit Monaten als geringfügig Beschäftigte angestellt. Die Anstellung dauert noch ein paar Monate an.

Ich hatte bei Einstellung vergessen, den Antrag auf RV-Befreiung zu stellen.

Den habe ich jetzt gestellt, aber in der Personalabteilung sagte man mir, dass ich jetzt in einer laufenden Anstellung nicht von der RV befreit werden kann und ich bis zum Ende weiterhin RV bezahlen muss.

Dafür müsste ich entweder mind. zwei Monate zwischenzeitlich nicht angestellt sein, sodass ich dann bei der neuen Einstellung erst den Antrag stellen und dann befreit werden kann oder mein Studentenstatus müsste sich geändert haben oder es müsste einen Wechsel in meinen Aufgaben geben. Änderung Studentenstatus bedeut wohl, dass ich entweder von der studentischen Hilfskraft zur fortgeschrittenen Hilfskraft ab dem siebten Fachsemester oder von der fortgeschrittenen Hilfskraft zur wissenschaftlichen Hilfskraft mit dem ersten Abschluss (Bachelor) oder von der wissenschaftlichen Hilfskraft zur akademischen Hilfskraft mit Abschluss wechsel.

Leider ohne Angaben von Gesetzesgrundlagen.

Die Sachbearbeiterin ist ab heute krank und es gibt keine Vertretung.

Wisst ihr da evtl. bitte Bescheid?

Dankeschön.

LG

Isie:
Das ist Quatsch. Umgekehrt wäre es tatsächlich so, dass du während der Gesamtdauer der Beschäftigung an deinen Antrag auf RV-Befreiung gebunden wärest, solange es ein Minijob ist. Es gibt dagegen keine gesetzliche Regelung, nach der der Antrag auf RV-Befreiung nur dann wirksam ist, wenn er zu Beginn der Beschäftigung  als Minijobber gestellt wird. Du kannst den Antrag jederzeit während der Beschäftigung stellen, er entfaltet seine Wirksamkeit allerdings erst ab dem Monat des Antragseingangs beim Arbeitgeber, also nicht rückwirkend ab Beginn der Beschäftigung. In den FAQ der Minijobzentrale gibt es hilfreiche Hinweise dazu.
https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/gewerblich/10_faq_450.html

Rentenonkel:
Die Aussagen, die die Sachbearbeiterin gemacht hat, sind veraltet.

Früher waren alle Minijobs von vorneherein versicherungsfrei und man musste eine Erklärung abgeben, um versicherungspflichtig zu werden.

Jetzt ist man von vorneherein versicherungspflichtig und muss eine Erklärung abgeben, um versicherungsfrei zu sein.

Diese Erklärung kann (wie Isie richtig beschrieben hat) jederzeit abgegeben werden, dann ist man dann für dieses Beschäftigungsverhältnis allerdings daran gebunden und die Erklärung kann nicht widerrufen werden. 

Bevor man sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lässt, sollte man gut überlegen, ob der relativ kleine Beitrag von 3,6 % in die gesetzliche Rentenversicherung doch sinnvoll ist. Mit diesem kleinen Beitrag erwirbt man gegenüber der Rentenversicherung vollwertige Pflichtbeiträge und kann so, falls man erkranken sollte, eine Reha oder eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen. Auch können diese Beiträge helfen, im Alter früher in Rente gehen zu dürfen.

Daher kann ich nur raten, einmal bei der kostenlosen Hotline der Deutschen Rentenversicherung anzurufen und sich vor Abgabe der Erklärung beraten zu lassen. Die Telefonnummer lautet: 0800 1000 4800

ellla:
Danke!

Wenn ich heute den Antrag stelle bzw. der heute beim AG eingeht, gilt dann die Befreiung ab 01/22 oder ab 02/22?

XTinaG:
Gem. Deiner Sachverhaltsschilderung hast Du den Antrag doch bereits gestellt.

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