Hallo zusammen,
ich habe mich schon ein wenig durchs Forum geklickt aber noch keine konkreten Informationen zu meinem Problem gefunden. Bin seit 01.04.21 bei der Stadt angestellt und meine neue Stelle beginnt am 01.03.22 (Vertrag kommt diese Woche noch). Somit greift bei mir die Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende --> Müsste demnach spätestens am 31.01.22 die Kündigung eingeschmissen haben.
1. Ich habe bei uns im Intranet folgenden Absatz gelesen:
"Für die Berechnung der Kündigungsfristen gelten die §§ 186 BGB. Der Beginn des dem Kündigungstag (das ist der Tag, an dem die Kündigung dem Arbeitgeber wirksam zugegangen ist) folgenden Tages ist der für den Anfang der Kündigungsfrist maßgebende Zeitpunkt. Dieser Tag wird nach § 187 bei der Kündigungsfrist mitberechnet"--> Muss ich die Kündigung somit schon am 30.01 einreichen, damit diese ab 31.01 gilt? Bin da ein wenig verwirrt und hoffe um Aufklärung
2. Ist eine Kündigung am Wochenende auch möglich? Oder gilt der darauffolgende Werktag als Kündigungseingang?
3. Da der Februar ja nur 28 Tage hat, gehe ich trotzdem davon aus, dass der Kündigungseingang spätestens bis 31.01 und nicht 28.01 erfolgen muss?
Danke für eure Hilfe. Kenne mich in diesem Thema leider nicht sehr gut aus.
Liebe Grüße