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[BY] Pensionsberechnung

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Mingara:
Grüß Gott!

Ich habe eine Frage zur Berechnung der ruhegehaltsfähigen Bezüge im Rahmen der Pensionsberechnung:

Die Formel lautet ja in etwa: Ruhegehaltsfähige Bruttobezüge x (Dienstjahre x 1,79375%) = Ruhegehalt.

Sind diese "Bruttobezüge" das Vollzeitbrutto oder ist damit einfach die Bezügeposition von z.B. A14/8 gemeint? Ich meine mal aufgefangen zu haben, dass sich die Pension immer auf die letzten zwei Dienstjahre bezieht und dass man somit in den letzten Jahren zwingend wieder/noch Vollzeit arbeiten sollte. Stimmt das?

Anders formuliert: Wirkt es sich auf die Pension noch weiter nachteilig aus, wenn man z.B. in den letzten 5 Dienstjahren nur Teilzeit arbeitet (abgesehen davon, dass weniger Pensionspunkte gesammelt werden und weniger verdient wird)?

Danke vorab!

NWB:
Hallo!
Die ruhegehaltsfähigen Bezüge bemessen sich anhand der Besoldungsstufe, die du 2 Jahre vor Pensionierung inne hattest.
Wenn du 1 Jahr vor der Pensionierung von A14 nach A15 befördert wirst, bekommst du die Pension von A14 aus berechnet.

Die letzten Jahre Vollzeit arbeiten bringt lediglich 1,79375% mehr Ruhegehalt pro Jahr, allerdings nur bis zum Maximalbetrag von 71,75%.

Mingara:
Besten Dank, NWB!

Das heißt im Umkehrschluss, dass es für die Berechnung der Pension einerlei ist, ob ich zum Schluss Teilzeit oder Vollzeit arbeite, wenn ich meine 40 Dienstjahre schon voll habe?

NWB:
Wenn du 40 Jahre Vollzeit gearbeitet hast, hast du den Höchstsatz erreicht.

sapere aude:
Deine Formel müsste in etwa lauten: Ruhegehaltsfähige Bruttobezüge x (Dienstjahre x jeweiliger Arbeitsanteil x 1,79375%) = Ruhegehalt.

Oder alternativ:
Dienstjahre = relevante Tätigkeitszeit x jeweiliger Arbeitsanteil


Das gilt bis zum Maximalwert.

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