Hallo!
Die ruhegehaltsfähigen Bezüge bemessen sich anhand der Besoldungsstufe, die du 2 Jahre vor Pensionierung inne hattest.
Wenn du 1 Jahr vor der Pensionierung von A14 nach A15 befördert wirst, bekommst du die Pension von A14 aus berechnet.
Die letzten Jahre Vollzeit arbeiten bringt lediglich 1,79375% mehr Ruhegehalt pro Jahr, allerdings nur bis zum Maximalbetrag von 71,75%.