Autor Thema: Rückwirkend voll sv-pflichtig?  (Read 806 times)

Johannes

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Rückwirkend voll sv-pflichtig?
« am: 28.01.2022 07:26 »
Hallo,

bei uns arbeitet ein immatrikulierter Student mit unter 450 € als geringfügig Beschäftigter.

In der Zwischenzeit haben wir erfahren, dass er einen weiteren Minijob aufgenommen hat.

Da er mit beiden Minijobs über 450 € verdient, aber nicht mehr als 20 Stunden/Woche arbeitet, haben wir ihn als Werkstudent geschlüsselt.

Nun erfahren wir, dass er bereits seit letztem Jahr eine voll sv-pflichtige Stelle ausübt, die noch anhält.

Dürfen bzw. müssen wir ihn jetzt rückwirkend auch als voll sv-pflichtig schlüsseln, da neben einer bereits bestehenden voll sv-pflichtigen Anstellung ja kein Job als Werkstudent laufen darf?

Dankeschön.

MfG

Isie

  • Gast
Antw:Rückwirkend voll sv-pflichtig?
« Antwort #1 am: 28.01.2022 08:38 »
Ja, ihr müsst. Wenn es mehr als 3 Monate sind, für die SV-Beiträge nachentrichtet werden, ist § 28g SGB IV zu beachten. Wenn euer Beschäftigter falsche Angaben zu seinen anderen Beschäftigungen gemacht hat, ist es sein Problem. Wenn ihr seine richtigen Angaben falsch bewertet habt, ist es euer Problem.