Hallo,
bei uns arbeitet ein immatrikulierter Student mit unter 450 € als geringfügig Beschäftigter.
In der Zwischenzeit haben wir erfahren, dass er einen weiteren Minijob aufgenommen hat.
Da er mit beiden Minijobs über 450 € verdient, aber nicht mehr als 20 Stunden/Woche arbeitet, haben wir ihn als Werkstudent geschlüsselt.
Nun erfahren wir, dass er bereits seit letztem Jahr eine voll sv-pflichtige Stelle ausübt, die noch anhält.
Dürfen bzw. müssen wir ihn jetzt rückwirkend auch als voll sv-pflichtig schlüsseln, da neben einer bereits bestehenden voll sv-pflichtigen Anstellung ja kein Job als Werkstudent laufen darf?
Dankeschön.
MfG