Autor Thema: Stellenbewertungskommissionen  (Read 5451 times)

MaryPoppins

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Stellenbewertungskommissionen
« am: 28.01.2022 07:58 »
Frage in die Runde: wie ist die Zusammensetzung der Stellenbewertungskommissionen (Verhältnis Arbeitgeberseite : Beschäftigtenvertretung) und wer hat entscheidet in letzter Instanz (ZA-Leitung/Behördenleitung) - abgesehen vom Mitbestimmungsrecht des Personalrats.

WasDennNun

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Antw:Stellenbewertungskommissionen
« Antwort #1 am: 28.01.2022 08:05 »
Stellenbewertung ist doch Beamtengedöns
oder meinst du eine "Kommision" die sich eine Rechtsmeinung über die Eingruppierung von auszuübenden Tätigkeiten bildet?

Organisator

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Antw:Stellenbewertungskommissionen
« Antwort #2 am: 28.01.2022 08:29 »
Es gibt auch eine Stellenbewertung für den Tarifbereich, für Beamte kenne ich das eher unter dem Begriff Dienstpostenbewertung. Auch für den Tarifbereich kann es dazu eine Kommission geben.

@ TE
Wenn es um den Tarifbereich geht, ist der PR (außer ich glaube in einem Bundesland) bei der Stellenbewertung nicht zwingend zu beteiligen. Bei der Eingruppierung ist er ohnehin in der Mitbestimmung. Eine Kommission kann, muss aber nicht gebildet werden, insoweit sind mir auch keine Vorgaben für die Besetzung einer solchen Kommission bekannt.

XTinaG

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Antw:Stellenbewertungskommissionen
« Antwort #3 am: 28.01.2022 08:35 »
Nur daß Stellen und deren Bewertung für Tarifbeschäftigte ohne Bedeutung sind...

Organisator

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Antw:Stellenbewertungskommissionen
« Antwort #4 am: 28.01.2022 08:50 »
Nur daß Stellen und deren Bewertung für Tarifbeschäftigte ohne Bedeutung sind...

Klar. Aber ein haushalterisch notwendiges Mittel um überhaupt Tarifbeschäftigte einstellen zu können und mit deren Bewertung ein zweckmäßiges Mittel zur Personalplanung.
Idealerweise sollte dann aber auch die Bewertung der Stellen und die Eingruppierung des Beschäftigten deckungsgleich sein, soweit das ohne Betrachtung der Voraussetzungen in der Person möglich ist.

XTinaG

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Antw:Stellenbewertungskommissionen
« Antwort #5 am: 28.01.2022 09:18 »
Es gibt aber keinen Automatismus, daß (neben dem Umstand, daß die Bewertung und Eingruppierung aus Gründen der Qualität der Bewertenden auseinanderfallen) die haushalterisch notwendige Stellenbewertung auch nur irgendeine Auswirkung auf den Tarifbeschäftigten hat.

was_guckst_du

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Antw:Stellenbewertungskommissionen
« Antwort #6 am: 28.01.2022 09:18 »
Nur daß Stellen und deren Bewertung für Tarifbeschäftigte ohne Bedeutung sind...
...in der Theorie ist das so...in der täglichen Praxis läuft es zu 99% anders (was auch daran liegt, weil der überwiegende Teil der Tarifbeschäftigten glaubt, das hier der AG der alleinige "Herr des Verfahrens" ist)...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

XTinaG

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Antw:Stellenbewertungskommissionen
« Antwort #7 am: 28.01.2022 09:24 »
Das ist auch in der Praxis so. Die Stelle berührt weder die Eingruppierung noch gibt es einen Automatismus, daß die in der Stellenbewertung vorgesehenen Tätigkeiten dem tarifbeschäftigten Stelleninhaber überhaupt übertragen werden noch wäre der Vergütungsanspruch des Tarifbeschäftigten durch den Stellenwert begrenzt.

Organisator

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Antw:Stellenbewertungskommissionen
« Antwort #8 am: 28.01.2022 09:31 »
Das ist auch in der Praxis so. Die Stelle berührt weder die Eingruppierung noch gibt es einen Automatismus, daß die in der Stellenbewertung vorgesehenen Tätigkeiten dem tarifbeschäftigten Stelleninhaber überhaupt übertragen werden noch wäre der Vergütungsanspruch des Tarifbeschäftigten durch den Stellenwert begrenzt.

Völlig richtig. Dennoch:
Wenn ein Arbeitgeber sinnvoll seinen Ressourceneinsatz plant, wäre es zielführend, die Stellen hinsichtlich ihrer Wertigkeit der der damit verbundenen Aufgaben auch mit entsprechendem Personal zu besetzen. Und die Aufgaben entsprechend zu übertragen.
Für den einzelnen Mitarbeiter spielen diese Erwägungen jedoch keine Rolle.

WasDennNun

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Antw:Stellenbewertungskommissionen
« Antwort #9 am: 28.01.2022 09:31 »
Es ist gängige Praxis, dass die Eingruppierung und das überwiesen Entgelt nur durch Zufall deckungsgleich ist  8)

Leider glauben ja in der Tat die Mehrheit der TBler, dass der AG sie eingruppiert.

@MryPopins: Wie Organisator schon schrieb, ist idR der PR nirgendwo in einer Kommission zwingend zu beteiligen.
Da aber bei Einstellung, Höhergruppierung etc. der PR in der Mitbestimmung ist, ist es eine Vereinfachung wenn sie im Vorfeld beteiligt sind, damit sie nicht hinterher querschiessen und bei einer Mitbestimmung wg. abweichende Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung  das Verfahren in die Länge ziehen.

Kaiser80

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Antw:Stellenbewertungskommissionen
« Antwort #10 am: 28.01.2022 09:33 »
Eine Stellenbewertungskommission, so wie wir sie leben, bildet sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung und schlägt das Ergebnis dem AG (bei uns Bürgermeister/-in) vor, welcher die "letzte Instanz" im Haus ist. Für die tatsächliche Eingruppierung ist die Kommission wie auch deren Ergebnisse oder die Rechtsmeinung des AG unbeachtlich. Bei Zweifeln trifft man sich eben vor Gericht

Unsere Komission besteht aus 2 PR-Mitgliedern, Leiter Personal, Leiter "Zentrale Dienste/Hauptamt". Sehr selten werden auch SBV oder Gleichstellung hinzugezogen. Seitens des AG geniesst sie eine sehr hohe Akzeptanz, selten weicht der AG vom Ergebniss der Kommission ab. Da ich trotz meines PR-Status recht "streng" bei der Auslegung der Rechtsbegriffe bin, geniesst die Stellenbewertungskommission in der Belegschaft nicht immer den besten Ruf...



WasDennNun

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Antw:Stellenbewertungskommissionen
« Antwort #11 am: 28.01.2022 09:39 »
Wieso trotz deines PR-Status?
Gerade weil du PR bist, musst du doch auf die Gleichbehandlung achten und verhindern, dass durch Nasenfaktor die Rechtsbegriffe mal so mal so ausgelegt werden!

XTinaG

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Antw:Stellenbewertungskommissionen
« Antwort #12 am: 28.01.2022 09:39 »
Das ist auch in der Praxis so. Die Stelle berührt weder die Eingruppierung noch gibt es einen Automatismus, daß die in der Stellenbewertung vorgesehenen Tätigkeiten dem tarifbeschäftigten Stelleninhaber überhaupt übertragen werden noch wäre der Vergütungsanspruch des Tarifbeschäftigten durch den Stellenwert begrenzt.

Völlig richtig. Dennoch:
Wenn ein Arbeitgeber sinnvoll seinen Ressourceneinsatz plant, wäre es zielführend, die Stellen hinsichtlich ihrer Wertigkeit der der damit verbundenen Aufgaben auch mit entsprechendem Personal zu besetzen. Und die Aufgaben entsprechend zu übertragen.
Für den einzelnen Mitarbeiter spielen diese Erwägungen jedoch keine Rolle.

Ich nehme sowohl in diesem Unterforum als auch dem für die Kommunen grundsätzlich weder an, daß die Arbeitgeber überhaupt ihren Ressourceneinsatz sinnvoll planen, noch, daß sie dazu die Stellenwirtschaft nutzen, noch daß ihr Handeln grundsätzlich darauf ausgerichtet wäre, zielführend zu sein. Ausnahmsweise kann das aber durchaus der Fall sein.

Organisator

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Antw:Stellenbewertungskommissionen
« Antwort #13 am: 28.01.2022 09:49 »
Ich nehme sowohl in diesem Unterforum als auch dem für die Kommunen grundsätzlich weder an, daß die Arbeitgeber überhaupt ihren Ressourceneinsatz sinnvoll planen, noch, daß sie dazu die Stellenwirtschaft nutzen, noch daß ihr Handeln grundsätzlich darauf ausgerichtet wäre, zielführend zu sein. Ausnahmsweise kann das aber durchaus der Fall sein.

Anhand mancher Äußerungen kann ich das durchaus nachvollziehen. Wie macht ihr das denn?

Kaiser80

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Antw:Stellenbewertungskommissionen
« Antwort #14 am: 28.01.2022 09:56 »
Wieso trotz deines PR-Status?
Gerade weil du PR bist, musst du doch auf die Gleichbehandlung achten und verhindern, dass durch Nasenfaktor die Rechtsbegriffe mal so mal so ausgelegt werden!
Nun, der einzelne Beschäftigte hat halt sich im Blick und ist oft der Auffassung, der PR hat sich "nur" für ihn im speziellen einzusetzten.
Ich sehe es hingegen genau wie du, vllt habe ich das unsauber formuliert.