Eine Stellenbewertungskommission, so wie wir sie leben, bildet sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung und schlägt das Ergebnis dem AG (bei uns Bürgermeister/-in) vor, welcher die "letzte Instanz" im Haus ist. Für die tatsächliche Eingruppierung ist die Kommission wie auch deren Ergebnisse oder die Rechtsmeinung des AG unbeachtlich. Bei Zweifeln trifft man sich eben vor Gericht
Unsere Komission besteht aus 2 PR-Mitgliedern, Leiter Personal, Leiter "Zentrale Dienste/Hauptamt". Sehr selten werden auch SBV oder Gleichstellung hinzugezogen. Seitens des AG geniesst sie eine sehr hohe Akzeptanz, selten weicht der AG vom Ergebniss der Kommission ab. Da ich trotz meines PR-Status recht "streng" bei der Auslegung der Rechtsbegriffe bin, geniesst die Stellenbewertungskommission in der Belegschaft nicht immer den besten Ruf...