Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung eines Promotionsstudenten
Isie:
Ja. Das sogenannte Werkstudentenprivileg betrifft nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Für Minijobber gibt es keine Differenzierungen danach, ob sie Studenten sind oder nicht.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version