Autor Thema: Wechsel in den TVöD  (Read 5394 times)

lipsi

  • Gast
Wechsel in den TVöD
« am: 27.01.2022 11:24 »
Hallo in die Runde!

Ich wechsle zum 01.03.2022 als Tarifbeschäftigte (E13) zu einer Bundesbehörde in den TVöD. Bisher war ich an einer Uni im TV-L angestellt (E13). Ich stehe gerade mit der Personalabteilung der Behörde in Kontakt, da ich mir meine bisherige Beschäftigungszeit TV-L anrechnen lassen möchte. Die neuen Tätigkeiten decken sich meiner Meinung nach mit meinen bisherigen (beides Projektmanagement).

Können meine Beschäftigungszeiten übernommen werden oder spricht da etwas dagegen?
Hat jemand hierzu Erfahrungen?

Danke schon mal für die Antworten!

Bastel

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Antw:Wechsel in den TVöD
« Antwort #1 am: 27.01.2022 11:29 »
Können schon, müssen nur bei einschlägiger Berufserfahrung. Und dieser Begriff wird sehr eng ausgelegt. Verhandel das ganze einfach vor Vertragsunterzeichnung.

XTinaG

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Antw:Wechsel in den TVöD
« Antwort #2 am: 27.01.2022 11:31 »
Die Berücksichtigung der Beschäftigungszeit ist doch abschließend in § 34 Abs. 3 TVÖD geregelt. Dabei ist zu beachten, daß für Krankengeldzuschuß und Jubiläumsgeld auch die nach Satz 3 und 4. angerechneten Zeiten zählen, während für die Kündigungsfrist und die Unkündbarkeit nur Zeiten nach Satz 1 und 2 zählen. Mit Berufserfahrung gleich welcher Qualität hat das nichts zu tun.

lipsi

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Antw:Wechsel in den TVöD
« Antwort #3 am: 27.01.2022 15:31 »
Danke für die Antworten.

Mir gehts vor allem um die Stufenlaufzeit und um die Anrechnung bei einer möglichen Verbeamtung.

XTinaG

  • Gast
Antw:Wechsel in den TVöD
« Antwort #4 am: 27.01.2022 15:57 »
Die Stufenlaufzeit hat mit der Beschäftigungszeit nichts zu tun. Sie kann auch nicht übernommen werden. Es besteht der Anspruch auf Stufe 2 bzw. 3 bei mindestens einem bzw. drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung (§ 16 Abs. 2 Satz 2), die Möglichkeit der Berücksichtigung förderlicher Zeiten ganz oder teilweise bei der Stufenzuordnung (§ 16 Abs. 2 Satz 3) sowie die ganze oder teilweise Berücksichtigung einer bisher erworbenen Stufe im alten Arbeitsverhältnis bei der Stufenzuordnung (§ 16 Abs. 3).

WasDennNun

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Antw:Wechsel in den TVöD
« Antwort #5 am: 27.01.2022 17:24 »
Können meine Beschäftigungszeiten übernommen werden oder spricht da etwas dagegen?
Hat jemand hierzu Erfahrungen?
Ich habe stets bei dem Wechsel zu einem öD Arbeitgeber (und es waren einige) vorab schriftlich Festgestellt, welche Stufe ich erhalten will und dieses im Arbeitsvertrag fixieren lassen.
Da gab es nie Probleme (einmal musste ich für den Personaler seine Arbeit machen und eine Begründung für den naiven überforderten Deppen schreiben)