Hallo zusammen,
da sich meine Frage auch auf einen Wechsel innerhalb der Bundesverwaltung bezieht, schließe ich sie an diesen Thread an.
Ich bin derzeit als tarifbeschäftigter Sachbearbeiter in einer Bundesoberbehörde nach E9c (Stufe 3) eingruppiert.
Nun steht möglicherweise ein Wechsel zu einer obersten Bundesbehörde an, ebenfalls als Sachbearbeiter. In der Ausschreibung ist keine konkrete Entgeltgruppe angegeben (möglich bis E12).
Wenn ich andere Beiträge richtig verstanden habe, würde § 4 TVöD in diesem Fall keine Anwendung finden, da eine Abordnung bzw. Versetzung nicht aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen erfolgt.
Gibt es für einen "freiwilligen" Wechsel der Dienststelle eine analoge Regelung bzgl. der Vergütung?
Oder könnte eine Eingruppierung rein rechtlich bspw. nach E9a erfolgen?
(Ob ich ein solches Angebot annehmen würde, sei dahingestellt.)