Autor Thema: [BY] Fragen zu Art. 39 BayLlbG u.a.; Qualifikationserwerb hauptberufl. Tätigkeit  (Read 2930 times)

suiris

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Hallo zusammen,

ich hätte einige Fragen zu Artikel 39 BayLlbG u.a.

Frage 1:
Wenn ich - als "QE3-Beamter" - 3 Jahre auf einem Dienstposten arbeite welcher mit A13 ausgeschrieben wurde, kann ich dann davon ausgehen dass die Voraussetzungen von Art. 39 Abs.3 Satz 1 erfüllt sind? Spielt es dabei eine Rolle ob die Stelle mit A13 QE3 (ehemals gD) oder A13 QE4 (ehemals hD) ausgeschrieben wurde?

Frage 2:
In Art. 40 ist festgelegt dass die oberste Dienstbehörde den Qualifikationserwerb feststellt. Auf wessen Antrag/Verlangen etc. wird diese dabei tätig? Kann ich selbst einen Antrag stellen?

Frage 3:
Spielt es eine Rolle ob der Abschluss nach Art. 39 Abs. 2 Nr. 1 bereits vor dem Einstieg in die QE3 erworben wurde? Ich würde sagen Nein, bin mir aber nicht ganz sicher.

Interessant ist das Ganze für mich wegen Art. 17 Abs. 1 Satz 4. Dass kein Anspruch auf Beförderung besteht ist mir dabei bewusst.
« Last Edit: 29.04.2022 21:09 von suiris »

suiris

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Ich erweitere meine Fragen noch um eine fiktive Fallkonstruktion und Fragen:

Angenommen ich wäre im Oktober 2020 auf A11 befördert worden und die Voraussetzungen des Art. 39 Abs. 3 wären im Oktober 2022 erfüllt.
Auf A12 könnte ich dann wegen Art. 17 Abs. 1 dennoch erst im Oktober 2023 befördert werden, da Satz 4 hier noch nicht greift, und daher eine Dienstzeit von 3 Jahren seit der letzten Beförderung nötig ist? Eine direkte Beförderung auf A13 wäre vermutlich nicht möglich da Abs. 1 Satz 1 das ausschließt (angenommen Satz 2 greift nicht).
Am selben Tag an dem die Beförderung zu A12 erfolgt, könnte ich dann aber auch gleich weiter zu A13 befördert werden da dann ja kein Amt übersprüngen würde und Abs. 1 Satz 4 das erlaubt?
(Ich gehe bei allem davon aus das keine der weiteren Ausnahmen der späteren Absätze gelten).

Anmerkungen:
Der Fall ist in der dargestellten Form tatsächlich fiktiv und meine Behörde würde bei sowas denke ich eh nicht mitmachen  ;) . Finde die Fragestellung nur interessant.

« Last Edit: 29.04.2022 23:39 von suiris »