Autor Thema: [BE] Rückfrage Gewährung Corona-Sonderzahlung 2022 für Berliner Beamte  (Read 1121 times)

Hauruck

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Hallo,

Thema:
Hier der Text zum dringlichen Antrag, der jetzt in Berlin beschlossen wurde:
https://www.parlament-berlin.de/adosservice/19/IIIPlen/vorgang/d19-0095.pdf

Zitat
1. das Dienstverhältnis am 29. November 2021 bestanden hat und
Hier war ich bereits Beamter auf Probe.

Zitat
2. mindestens an einem Tag zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 29. November 2021 ein Anspruch auf Dienstbezüge oder Anwärterbezüge bestand.
In diesem Zeitraum habe ich sowohl als tarifbeschäftigte Person in Vollzeit/unbefristet gearbeitet als auch später verbeamtet auf Probe.

Und die Frage dazu:
Ich war die ersten Monate in 2021 tarifbeschäftigte Person (Vollzeit, unbefristet) für das Land Berlin. Erst nach März 2021 erfolgte die Verbeamtung auf Probe. Diesen Status habe ich gegenwärtig und werde diesen auch zur Auszahlung der Corona-Sonderzahlung noch haben.

Bedeutet das für mich letztlich schlechtes Timing?
Dass durch den Wechsel ins Beamtenverhältnis (auf Probe) ich statt der 1.300 Euro nur die 650 Euro erhalte?

Ich arbeite in der Berliner Verwaltung, davor Studium extern. Bin also weder Referendar, noch Dual-studierende Person und auch nicht in Ausbildung.

Danke für
eure Einschätzung!

sapere aude

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§ 2 Satz 1 des Gesetzentwurfes lautet:

Die Höhe der Sonderzahlung beträgt für die beamteten Dienstkräfte sowie Richterin*nen und Richter 1300 Euro, für die beamteten Dienstkräfte auf Widerruf 650 Euro.

Nach Deinen Schilderungen bist Du Beamter auf Probe und nicht auf Widerruf. Diesen Status hattest Du auch am maßgeblichen Stichtag. Insoweit bist Du "beamtete Dienstkraft" und fällst in die Kategorie "1.3000 Euro".