Hallo,
ich arbeite als Tarifbeschäftigter bei einer Behörde in RLP und mein Arbeitgeber hatte mir für eine Beamtenstelle eine Berechnung vorgelegt, wie viele Jahre und Monate berufliche Zeiten mir für die Zuordnung zur Erfahrungsstufe evtl. anerkannt werden, aber diese wurde und wird mir nicht im Detail erläutert. Da ich in der Vergangenheit 3x einen Monat Elternzeit genommen hatte habe ich mir die Frage gestellt, ob diese Zeit als Erfahrungszeit angerechnet werden kann, da meines Wissens die Stufenlaufzeit während der Elternzeit bei den Beamten auch weiterläuft.
Ich freue mich auf Eure Antworten.