Autor Thema: Stufenfestsetzung Verbeamtung  (Read 3296 times)

Murmel

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Stufenfestsetzung Verbeamtung
« am: 28.01.2022 13:25 »
Hallöchen :)

Ich habe mich auf ein Verbeamtungsverfahren beworben. Die formellen Voraussetzungen erfülle ich und meine Vorgesetzte wird jetzt eine Bewertung schreiben.

Ich habe gelesen, dass meine derzeitige Stufe im Falle der Verbeamtung nicht einfach übernommen wird. Stattdessen wird die Stufe unter Berücksichtigung der für die Beamten einschlägigen Regelung neu festgesetzt. Nach Paragraph 27 Abs. 2 S. 1 wird die Stufe 1 festgesetzt, sofern keine Erfahrungszeiten nach Paragraph 28 Abs. 1-3 anerkannt werden.

Kann mir jemand sagen, was als Erfahrungszeiten gelten? Und wie müsste ich eventuelle Erfahrungszeiten anzeigen bzw. begründen?

Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen!

Danke!

EiTee

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Antw:Stufenfestsetzung Verbeamtung
« Antwort #1 am: 28.01.2022 14:35 »
Eine Auflistung wie Du vorher beschäftigt warst, aktuell bist und künftig sein wirst, würde immens weiterhelfen.

Murmel

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Antw:Stufenfestsetzung Verbeamtung
« Antwort #2 am: 28.01.2022 14:49 »
Bin seit 2,5 Jahren Sachbearbeiterin (Projektmanagement) in der IT. Diese Aufgaben werde ich auch nach der Verbeamtung behalten. An meinem Einsatzgebiet wird sich also nichts ändern.

Vor meiner Tätigkeit als Sachbearbeiterin war ich 10 Monate Projektleitung an einer Universität.

Fehlen noch weitere Infos?

EiTee

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Antw:Stufenfestsetzung Verbeamtung
« Antwort #3 am: 28.01.2022 15:22 »
Verbamtung im mD, gD, hD? Ich könnte raten, dass es nicht der mD ist.

Wenn keine Laufbahnbefähigung vorliegt, werden für den gD 18 Monate abgezogen.
Daher wird es wohl auf die Stufe 1 hinauslaufen.

Murmel

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Antw:Stufenfestsetzung Verbeamtung
« Antwort #4 am: 28.01.2022 15:28 »
Verbeamtung im gD.

Und die 10 Monate vorher können da nicht irgendwie berücksichtigt werden?

Du sagtest ja, es werden 18 Monate abgezogen, bleiben also noch 12 Monate übrig, aber die können dann wohl auch nicht berücksichtigt werden? Bin am 31.01.22 nämlich genau 30 Monate bei der Behörde.

EiTee

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Antw:Stufenfestsetzung Verbeamtung
« Antwort #5 am: 28.01.2022 16:26 »
Doch die können oder müssen durchaus berücksichtigt werden, das Ergebnis wäre dennoch Stufe 1.

Murmel

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Antw:Stufenfestsetzung Verbeamtung
« Antwort #6 am: 28.01.2022 16:34 »
Aber ich würde bei Anerkennung bereits nach weiteren 12 Monaten in Stufe 2 kommen, oder?

xap

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Antw:Stufenfestsetzung Verbeamtung
« Antwort #7 am: 28.01.2022 17:00 »
Es sollten 30 + 10 Monate deiner vorherigen Tätigkeiten anerkannt werden. Für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung werden wie geschrieben 18 Monate abgezogen. Verbleiben 12 Monate, ergo Stufe 1. Nach weiteren 12 Monaten erhält man Stufe 2.

Interessant wäre, ob es der technische oder nichttechnische gehobene Verwaltungsdienst werden soll. Im technischen Dienst käme durchaus A10 als Eingangsamt in Frage.

Erfahrungszeiten werden u. A. durch Arbeitszeugnisse belegt. Begründen muss man da nichts.

Murmel

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Antw:Stufenfestsetzung Verbeamtung
« Antwort #8 am: 28.01.2022 18:33 »
Es geht um den nichttechnischen gehobenen Dienst.

Dann sollte ich wohl mal schleunigst mein Arbeitszeugnis von meiner 10-monatigen Tätigkeit einreichen. Das habe ich bis jetzt noch gar nicht gemacht, da ich zur Zeit der Einstellung gerade erst gekündigt hatte und das Zeugnis erst ein halbes Jahr später bekommen habe.

Sollten die 10 Monate anerkannt werden, würde ich Stufe 2 dann schon nach 2 Monaten erreichen?

xap

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Antw:Stufenfestsetzung Verbeamtung
« Antwort #9 am: 28.01.2022 20:38 »
Wenn das anerkannt wird sollte dem so sein.

Gerda Schwäbel

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Antw:Stufenfestsetzung Verbeamtung
« Antwort #10 am: 28.01.2022 22:57 »
In welche Entgeltgruppe waren Sie denn während der 10 Monate eingruppiert?

Murmel

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Antw:Stufenfestsetzung Verbeamtung
« Antwort #11 am: 29.01.2022 13:30 »
In welche Entgeltgruppe waren Sie denn während der 10 Monate eingruppiert?

In E13 TV-L. War aber auch eine Projektleitungstätigkeit im Bereich IT.

Murmel

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Antw:Stufenfestsetzung Verbeamtung
« Antwort #12 am: 29.01.2022 13:38 »
In diesem Zusammenhang stellt sich mir noch eine weitere Frage:

Können Zeiten auch auf die Probezeit der Verbeamtung angerechnet werden?


Vielleicht kann dazu auch noch jemand was sagen.


EiTee

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Antw:Stufenfestsetzung Verbeamtung
« Antwort #13 am: 29.01.2022 18:09 »
Die Antwort lautet ja, die Probezeit kann verkürzt werden, das lässt sich aber nur bilateral mit dem Dienstherren klären. Bei uns würden Dir die 12 Monate + evtl die 10 anderen Monate, die nach dem Abzug der Laufbahnbefähigung übrig bleiben angerechnet werden. Aber das geschieht nur auf explizite Anfrage und nicht von Amtswegen. Es gab schon TB die nach 15 Jahren den Weg in den Beamtenstatus gesucht haben und durch 3 Jahre BaP mussten.

Murmel

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Antw:Stufenfestsetzung Verbeamtung
« Antwort #14 am: 29.01.2022 19:50 »
Die Antwort lautet ja, die Probezeit kann verkürzt werden, das lässt sich aber nur bilateral mit dem Dienstherren klären. Bei uns würden Dir die 12 Monate + evtl die 10 anderen Monate, die nach dem Abzug der Laufbahnbefähigung übrig bleiben angerechnet werden. Aber das geschieht nur auf explizite Anfrage und nicht von Amtswegen. Es gab schon TB die nach 15 Jahren den Weg in den Beamtenstatus gesucht haben und durch 3 Jahre BaP mussten.

Ich müsste eine solche Anfrage an die Personalabteilung richten oder meinen direkten Vorgesetzten?
Gibt es hierfür eine Frist? Oder ist das überall anders geregelt?