Hallöchen
Ich habe mich auf ein Verbeamtungsverfahren beworben. Die formellen Voraussetzungen erfülle ich und meine Vorgesetzte wird jetzt eine Bewertung schreiben.
Ich habe gelesen, dass meine derzeitige Stufe im Falle der Verbeamtung nicht einfach übernommen wird. Stattdessen wird die Stufe unter Berücksichtigung der für die Beamten einschlägigen Regelung neu festgesetzt. Nach Paragraph 27 Abs. 2 S. 1 wird die Stufe 1 festgesetzt, sofern keine Erfahrungszeiten nach Paragraph 28 Abs. 1-3 anerkannt werden.
Kann mir jemand sagen, was als Erfahrungszeiten gelten? Und wie müsste ich eventuelle Erfahrungszeiten anzeigen bzw. begründen?
Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen!
Danke!