Autor Thema: [NW] Urlaubssperre ersten 6 Monate  (Read 3655 times)

mrsdaisy

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[NW] Urlaubssperre ersten 6 Monate
« am: 28.01.2022 16:26 »
Hallo!

Ich werde jetzt im Februar als Beamtin in NRW eingestellt und nun habe ich ihn §3 der Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen gelesen, dass ein Urlaubsanspruch erst nach 6 Monaten entsteht. Bei der Verordnung von Bundesbeamten ist § weggefallen, das heißt ja, für diese gilt die 6 monatige Urlaubssperre nicht. Ich wollte fragen wie es denn in der Praxis wirklich aussieht. Kann ich in den ersten 6 Monaten wirklich keinen Urlaub nehmen oder wird dieser grundsätzlich trotzdem gewährt? Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen und mir hoffentlich eine positive Rückmeldung geben  :-\ vielen Dank schon einmal im Voraus!
« Last Edit: 29.01.2022 02:34 von Admin2 »

Opa

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Antw:Urlaubssperre ersten 6 Monate
« Antwort #1 am: 28.01.2022 16:55 »
Die von dir genannte Verordnung wurde im Jahr 2012 durch die FrUrlV NRW (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3220120203171562132) abgelöst.
Die von dir genannte Norm findet sich allerdings inhaltsgleich in §17 Abs. 2 FrUrlV wieder.

Danach wird Urlaub erst nach einer Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst (=nicht zwingend im aktuellen Dienstverhältnis) von 6 Monaten gewährt, Ausnahmen aus besonderen Gründen sind zulässig.

Frage ist also, ob du ggf. vorher bereits im öD warst (und die 6 Monate ggf. deshalb schon rum sind) und andernfalls, ob es einen besonderen Grund gibt. Die Ausnahme erfordert eine Einzelentscheidung. Von „grundsätzlich trotzdem gewähren“ würde ich an deiner Stelle deshalb nicht ausgehen.

RsQ

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Antw:Urlaubssperre ersten 6 Monate
« Antwort #2 am: 28.01.2022 20:37 »
Was bedeutet denn "Urlaubssperre" ganz konkret? Es sollte doch niemand erwarten, dass der AN ein 1/2 Jahr ohne jeden freien Tag durcharbeitet?! Geht es ja um ein gewisses Urlaubsvolumen (im Sinne von "keine drei Wochen")? Also mal 2-3 Tage frei zu kriegen, sollte doch wirklich nicht ein Ding der Unmöglichkeit sein?! Urlaub hat ja auch mit Erholung und Erhaltung der Arbeitskraft zu tun ...

BalBund

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Antw:Urlaubssperre ersten 6 Monate
« Antwort #3 am: 28.01.2022 21:22 »
Was bedeutet denn "Urlaubssperre" ganz konkret? Es sollte doch niemand erwarten, dass der AN ein 1/2 Jahr ohne jeden freien Tag durcharbeitet?!

Doch, genau das wird erwartet, ohne dass Überstundenausgleich oder Gleitzeit hiervon berücksichtigt werden. Die Regelung orientiert sich an der üblichen Probezeit und erproben kann man jemanden, der im Urlaub weilt nun einmal schlecht...

Die gelebte Praxis ist sehr unterschiedlich, letztlich entscheidet der Vorgesetzte oder die Personalabteilung.

RsQ

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Antw:Urlaubssperre ersten 6 Monate
« Antwort #4 am: 28.01.2022 21:25 »
Oha, das ist ja echt hart. Dass man vielleicht im ersten halben Jahr nicht sagt: "Jetzt bitte meinen Jahresurlaub" - das versteht sich (hoffentlich) von selbst.

Ich hatte in meinem ersten halben Jahr mal eine Woche (= 5 AT) Pause - die war genau richtig und auch wichtig.

clarion

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Antw:[NW] Urlaubssperre ersten 6 Monate
« Antwort #5 am: 29.01.2022 18:58 »
Hallo,,

Es ist einfach ein Frage der Absprache. Das Freinehmen an Brückentagen oder auch mal ein langes Wochenende gewähren wir Neulingen durchaus.

Organisator

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Antw:[NW] Urlaubssperre ersten 6 Monate
« Antwort #6 am: 29.01.2022 19:38 »
Hallo,,

Es ist einfach ein Frage der Absprache.

So sieht es aus. Anspruch besteht nicht, aber ich habe häufig beobachtet, dass bereits erdienter Urlaubsanspruch (2,5 Tage pro Monat) genommen werden kann.

Hobbygärtner

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Antw:[NW] Urlaubssperre ersten 6 Monate
« Antwort #7 am: 29.01.2022 20:35 »
Also bei uns ist es in der Praxis so, dass ein Anwärter der zum 01.09. z.B. kommt, meist ohnehin durch Abreise zum Ausbildungsort und die Ausbildung/das Studium mehr frei hat. Wir haben seitdem ich bei meiner Behörde bin keinen berufserfahrenen Beamten als Neuzugang eingestellt. Bei unseren Angestellten, wo wir die "Tauglichkeit" für unseren Beruf und die durchzuführenden Aufgaben noch strenger prüfen, weil sie ja eben keine Beamtenausbildung haben, ist es so, dass Ihnen bei Einstellung im September z.B. zu Weihnachten als Familienfest aus Kulanz angeboten wird, Urlaubswünsche zu äußern. Sofern besonders triftige Gründe vorliegen (Kranke Mutter zum Arzt fahren als einziger Angehöriger o.Ä.) macht bei uns auch niemand einen Act drauß. Ich hab allerdings noch nicht erlebt, dass jemand eine ganze Woche in den ersten 6 Monaten nimmt bzw. Bekommt. Dennoch wird ein "Neuzugang" I.d.R. erst nach einem halben Jahr als vollwertiger "Urlaubsnehmer" berücksichtigt. Bei Beamten könnte hier auch ein Kriterium sein, wenn dir sonst der Verfall von altem Urlaub, mitgenommenen droht (z.B. bei Versetzung innerhalb eines großen Dienstherren wie dem Freistaat)
« Last Edit: 29.01.2022 20:45 von Hobbygärtner »

mrsdaisy

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Antw:[NW] Urlaubssperre ersten 6 Monate
« Antwort #8 am: 30.01.2022 21:00 »
Also bei uns ist es in der Praxis so, dass ein Anwärter der zum 01.09. z.B. kommt, meist ohnehin durch Abreise zum Ausbildungsort und die Ausbildung/das Studium mehr frei hat. Wir haben seitdem ich bei meiner Behörde bin keinen berufserfahrenen Beamten als Neuzugang eingestellt. Bei unseren Angestellten, wo wir die "Tauglichkeit" für unseren Beruf und die durchzuführenden Aufgaben noch strenger prüfen, weil sie ja eben keine Beamtenausbildung haben, ist es so, dass Ihnen bei Einstellung im September z.B. zu Weihnachten als Familienfest aus Kulanz angeboten wird, Urlaubswünsche zu äußern. Sofern besonders triftige Gründe vorliegen (Kranke Mutter zum Arzt fahren als einziger Angehöriger o.Ä.) macht bei uns auch niemand einen Act drauß. Ich hab allerdings noch nicht erlebt, dass jemand eine ganze Woche in den ersten 6 Monaten nimmt bzw. Bekommt. Dennoch wird ein "Neuzugang" I.d.R. erst nach einem halben Jahr als vollwertiger "Urlaubsnehmer" berücksichtigt. Bei Beamten könnte hier auch ein Kriterium sein, wenn dir sonst der Verfall von altem Urlaub, mitgenommenen droht (z.B. bei Versetzung innerhalb eines großen Dienstherren wie dem Freistaat)

Also ich fange mit A13 an, habe also nicht sowas wie eine Ausbildungszeit oder Ähnliches in der Behörde. Deswegen fände ich jetzt 6 Monate nicht mal eine Woche frei haben, schon recht anstrengend bzw. auch nicht wirklich sinnvoll, da ich ja dann in den letzten 5 Monaten des Jahres 27,5 Urlaubstage nehmen müsste und da ich auch in eine Führungsposition eingestellt werde, ist das ja nicht besonders sinnvoll dann in solch einer kurzen Zeit so viel Urlaub nehmen zu müssen.. aber anscheinend ist die Praxis wirklich so, außer vielleicht mal die Brückentage  :-X

Casiopeia1981

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Antw:[NW] Urlaubssperre ersten 6 Monate
« Antwort #9 am: 30.01.2022 22:38 »
Wenn man Führungskraft werden will/werden soll/werden möchte:

Man muss sich immer überlegen, ob es sinnvoll ist, so eine Forderung und mit der Begründung aufzumachen. Als Führungskraft hat man eine Vorbildfunktion!

Das sage ich als langjährige Führungskraft im höheren Dienst.

Muss jeder selber wissen, bei mir hättest du direkt eine Kerbe im Kerbholz. Ganz getreu nach dem Motto: Wenn es direkt am Anfang schon so losgeht, dann kann es ja heiter werden.

mrsdaisy

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Antw:[NW] Urlaubssperre ersten 6 Monate
« Antwort #10 am: 30.01.2022 22:49 »
Wenn man Führungskraft werden will/werden soll/werden möchte:

Man muss sich immer überlegen, ob es sinnvoll ist, so eine Forderung und mit der Begründung aufzumachen. Als Führungskraft hat man eine Vorbildfunktion!

Das sage ich als langjährige Führungskraft im höheren Dienst.

Muss jeder selber wissen, bei mir hättest du direkt eine Kerbe im Kerbholz. Ganz getreu nach dem Motto: Wenn es direkt am Anfang schon so losgeht, dann kann es ja heiter werden.

Verstehe nicht genau was du mit „wenn es direkt am Anfang so losgeht“ meinst. Das ist doch wirklich ziemlich engstirnig. Es ist doch nichts verwerfliches daran, nach 4 Monaten mal eine Woche frei haben zu wollen, um einen Sommerurlaub machen zu können - auch nicht als Führungskraft. Hört sich nach dir ja so an, als sollte ich am besten auch gar nicht meine 30 Urlaubstage nehmen im Jahr  ;D

Casiopeia1981

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Antw:[NW] Urlaubssperre ersten 6 Monate
« Antwort #11 am: 31.01.2022 01:27 »
ich empfehle dir eine Petition an den Landtag, vielleicht findest du Gehör und man ändert die FUrlV.
 

sapere aude

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Antw:[NW] Urlaubssperre ersten 6 Monate
« Antwort #12 am: 31.01.2022 07:18 »
Wenn man Führungskraft werden will/werden soll/werden möchte:

Man muss sich immer überlegen, ob es sinnvoll ist, so eine Forderung und mit der Begründung aufzumachen. Als Führungskraft hat man eine Vorbildfunktion!

Das sage ich als langjährige Führungskraft im höheren Dienst.

Muss jeder selber wissen, bei mir hättest du direkt eine Kerbe im Kerbholz. Ganz getreu nach dem Motto: Wenn es direkt am Anfang schon so losgeht, dann kann es ja heiter werden.

Ich sage als langjährige Führungskraft: Du hast mit dem Hinweis auf die Vorbildfunktion (grundsätzlich) recht.
Eine mit Fingerspitzengefühl und im "richtigen" Moment vorgetragene Urlaubsanfrage in den ersten 6 Monaten halte ich aber nicht für einen "Kerbholz-Vorgang". Ich würde im Vorfeld die Vertretung einbinden und so zeigen, dass dienstliche Belange wichtig und geklärt sind. Bitte die Urlaubsplanung nicht gleich am ersten Tag starten. Ausnahme: Du wirst ausdrücklich danach gefragt.

Sydneeyy

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Antw:[NW] Urlaubssperre ersten 6 Monate
« Antwort #13 am: 31.01.2022 16:54 »
Ich kann das mit der Vorbildfunktion schon nachvollziehen. Und es geht doch auch um den Anspruch, den man an sich selbst hat. Als ich "damals" neu auf eine Stelle als Führungskraft mit nur 20 MA gekommen bin (also jetzt nichts Unfassbares), war Urlaub erstmal das letzte, woran ich gedacht habe. Da heißt doch die Devise eigentlich sich erstmal in das fachliche Thema des neuen Bereiches reinknien und sich mit den MA vertraut machen und diese kennenlernen etc.

Aber das ist vielleicht wieder so eine Besonderheit in der Wohlfühloase öD, man kennt es ja. Rechte bitte alles was geht, bei den Pflichten (auch moralisch) bitte ganz entspannt.

Marius

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Antw:[NW] Urlaubssperre ersten 6 Monate
« Antwort #14 am: 31.01.2022 18:21 »
Führungskraft heißt in dem Zusammenhang SGL ?