Also bei uns ist es in der Praxis so, dass ein Anwärter der zum 01.09. z.B. kommt, meist ohnehin durch Abreise zum Ausbildungsort und die Ausbildung/das Studium mehr frei hat. Wir haben seitdem ich bei meiner Behörde bin keinen berufserfahrenen Beamten als Neuzugang eingestellt. Bei unseren Angestellten, wo wir die "Tauglichkeit" für unseren Beruf und die durchzuführenden Aufgaben noch strenger prüfen, weil sie ja eben keine Beamtenausbildung haben, ist es so, dass Ihnen bei Einstellung im September z.B. zu Weihnachten als Familienfest aus Kulanz angeboten wird, Urlaubswünsche zu äußern. Sofern besonders triftige Gründe vorliegen (Kranke Mutter zum Arzt fahren als einziger Angehöriger o.Ä.) macht bei uns auch niemand einen Act drauß. Ich hab allerdings noch nicht erlebt, dass jemand eine ganze Woche in den ersten 6 Monaten nimmt bzw. Bekommt. Dennoch wird ein "Neuzugang" I.d.R. erst nach einem halben Jahr als vollwertiger "Urlaubsnehmer" berücksichtigt. Bei Beamten könnte hier auch ein Kriterium sein, wenn dir sonst der Verfall von altem Urlaub, mitgenommenen droht (z.B. bei Versetzung innerhalb eines großen Dienstherren wie dem Freistaat)