Autor Thema: Eingruppierung Stationshilfe  (Read 2153 times)

Öhrchen

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Eingruppierung Stationshilfe
« am: 29.01.2022 10:22 »
Hallo,konnte keiner in anderen Beiträgen nichts zu meinem Thema finden.
Ich bin gelernte Köchin und arbeite seit 6 Jahren als Stationshilfe. War vorher beim gleichen Arbeitgeber in meinem erlernten Beruf tätig.Aus persönlichen Gründen habe ich mein Tätigkeitsfeld gewechselt.
Ich wurde von E6 auf E3 runtergestuft.
Soweit ok... Jetzt habe ich mir hier mal die Beschreibung der einzelnen Gruppen angesehen,E3 ist für un-und-angelernte.
Ich bin ja eigentlich nicht ungelerntlernt,ich tätige ja auch Aufgaben einer Köchin(Ausser kochen,weil nicht gestattet im Stationsbetrieb-Hygievorschrift),sprich Warenbestellung usw.
Müsste ich nicht in E4 eingestuft werden?
Mir wurde gesagt,alle Stationshilfen werden so eingestuft,egal ob ungelernt oder angelernt...Kann doch nicht richtig sein oder?

XTinaG

  • Gast
Antw:Eingruppierung Stationshilfe
« Antwort #1 am: 29.01.2022 10:36 »
Ob Du ungelernt bist, ist im Sachverhalt nicht relevant. Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit. Ich sehe in Deiner Beschreibung keine Tätigkeit, die eine Berufsausbildung erforderte. E3 erscheint als Eingruppierung nicht abwegig.

Isi

  • Gast
Antw:Eingruppierung Stationshilfe
« Antwort #2 am: 29.01.2022 23:21 »
Doch das ist richtig: Stationshilfe ist ein unbestimmter Begriff der auf die Tätigkeit einer "Hilfe" hinweist. Eine solche Aufgabenbeschreibung sieht keine besondere Ausbildung vor.

Diese Hilfstätigkeiten sind mit E3 zu vergüten.